Darf ich auch mal?
Guten Morgen Anja.
Ich jedenfalls traue es mir zu, einen symbolischen Klaps zu
tätigen, ohne dem anderen Verletzungen zuzufügen. Im
Zweifelsfall gilt eben: lieber zu wenig als zu viel.
Ich grübel gerade darüber, wie man einem kleinen Kind so etwas wie Symbolcharakter in eine Tat vermitteln will, die in keinem direkten Zusammenhang steht mit dem, was das Kind getan hat.
Man redet immer davon, dass eine Strafe, oder nenne es Konsequenz, in einem für das Kind nachvollziehbaren Zusammenhang stehen muss, damit das Kind einen Sinn erkennen kann.
Eine kurze Ansprache:
Lass das! Ich will das nicht, weil das MEINE Tasche ist.
Lass das! Ich will das nicht, weil Autos gefährlich sind.
oder ähnlich steht aber in einem Zusammenhang, der wenigstens nachvollziehbar sein KANN.
Ein Klaps ist IMMER ein „Mittel“, das ich bestenfalls dann im Zusammenhang erkennen könnte, wenn man einen Klaps rügen will. Das heißt nicht, dass ein:
Lass das! Ich will das nicht, weil mich ein Klaps stört.
nicht besser sein kann!
Oder gehst Du zum Schutz des Kindes das Risiko ein, es aus
Versehen zu verletzen? Das fände ich etwas paradox.
Ja, ich auch.
Dann verstehe ich deine Äußerung, dass es ein Mittel sein kann nicht so ganz.
Ich kenne mich im gelernten Hauen nicht aus, aber ich habe genug mit Eltern zu tun, die mir versichern, dass sie die Verletzung ihres Kindes nicht wollten. Ich behaupte einfach mal, dass nicht wenige von denen sich sicher waren, dass sie sich eine körperliche Strafe ohne Verletzungen vorher zutrauten.
Natürlich. Gerade die Intention habe ich ja bewusst
ausgeklammert, denn auch vor Gericht geht es normalerweise um
Handlungen und nicht um Intentionen. Es gibt zwar „mildernde
Umstände“ u.ä., aber ein Mord ist ja auch unabhängig von
seiner Intention ein Mord. Genauso ist ein Klaps unabhängig
von seiner Intention ein Klaps.
Ein Mord kann aber unter Umständen zum Totschlag oder zur Körperverletzung mit Todesfolge abgeschwächt werden.
Die Tat des Tötens ist dabei unstrittig.
Ich berichte jetzt mal als Mitarbeiter einer kleinen Kreisstadt im Fachbereich Jugend und Schulen, was uns Richter auf Seminaren erklärt haben:
Es gibt nach gängiger Meinung keinen Spielraum für die Beurteilung eines Vergehens als solches nach 1631, II.
Ein Verstoß bildet ein Faustschlag ins Gesicht ebenso, wie der von vielen als harmlos interpretierte Klaps.
Wobei anzumerken ist, dass natürlich in der Strafbemessung ein Spielraum vorhanden ist, zumal ein Faustschlag nicht nur nach 1631, II abgeurteilt wird.
Das Gesetz ist imho auch sehr eindeutig und überhaupt nicht schwammig formuliert. Die Tatsache, dass du einen Klaps nach deiner Interpretation dort nicht sehen willst, heißt nicht, dass unsere Gerichte deiner Meinung folgen werden. So, wie ich unsere Gerichte kennen gelernt habe, wirst du vermutlich sogar allein deshalb mit einer höheren Strafe zu rechnen haben, weil die Einsicht fehlt.
Ich kann Dir ad hoc neben meinem Kind ca. 40 nennen (und
zeigen) bei denen es ohne jede Form der Gewalt (wie ich sie
definiere) funktioniert hat.
Sicherlich eine seriöse statistische Betrachtung. 
Immerhin bietet er dir etwas an *g*
Diskussion. Und ich bezweifle, dass die Wissenschaft auf
solche Fragen eindeutige Antworten geben kann. Denn um dazu in
Wenn du Psychologie nicht als Wissenschaft anerkennst, kann ich dir zustimmen! Aber nur dann.
Ich kann nichts dafür, dass dir meine Begründungen nicht
glaubhaft genug erscheinen.
Die Karusselfahrt beruht vermutlich einfach darauf, dass Guido behauptet, ein Klaps ist unnötig.
Solange du das Gegenteil nicht beweisen kannst, wirst du niemanden überzeugen, der diese Auffassung vertritt.
Auch ich sehe da eher dich als die sturen Klapsverächter in der Pflicht.
In keinem Kindergarten und in keiner Schule wird sich normalerweise der Erziehungsbeauftragte zu einem Klaps hinreißen lassen, schon alleine, weil er seinen Job riskiert. Trotzdem sind die dort praktizierten Maßnahmen sinnvoll und greifen.
Es kann sein, dass du das nicht als Beweis anerkennst, aber es handelt sich um nicht widerlegbare Fakten.
Wie ich bereits an Gabriele geschrieben habe, halte ich die
Formulierung des Gesetzes nicht für ausschlaggebend, sondern
ihre Umsetzung. Abgesehen davon ist der Gesetzestext ziemlich
allgemein gehalten, sodass man da lange heruminterpretieren
kann. Dass du diese Meinung aber für unvertretbar hältst, ist
ein erster Schritt zu ihrer Kriminalisierung (denn es ist der
erste Schritt zu einer solchen Umsetzung des Gesetzes).
Über die Dehnbarkeit habe ich ja schon etwas geschrieben, will aber noch etwas anfügen.
Uns wurde mitgeteilt, dass das Gesetz und seine Umsetzung daran kränkelt, dass es nicht genug Anzeigen in diesem Bereich gibt.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Menschen wie Guido durchaus dazu in der Lage sind, die Polizei zu rufen, was die Umsetzung sehr viel eindeutiger auch in der Presse darstellen würde.
Was ich aber gerne wissen würde: Verurteilst Du, dass jemand wie Guido vehement gegen jede Art der Gewalt an Kinder nach seiner Meinung auftritt und damit auch einen Klaps kriminalisiert?
Das Fingerklapsurteil war nur regional in den Medien - da es
noch recht frisch ist, wirst Du das evtl. nicht unbedingt
leicht finden! Ich suche aber mit!
Ja, das wäre interessant. Ich konnte es bis jetzt leider nicht
finden.
Vielleicht hilft Euch bei der Suche die Tatsache, dass es sich um ein Urteil aus Wesel und nicht aus Duisburg handelt?!
Ich habe es gar nicht in der Presse wahrgenommen, nur durch ein internes Rundschreiben.
(Ein 130
kg-Muskelberg wird eine andere Energie als „schmerzlos“
bezeichnen, als eine 45 kg-Frau!)
Es geht ja gerade nicht darum, was er als schmerzlos
empfindet, sondern die Person, welcher er den Klaps zufügt.
Das dürfte doch wohl klar sein.
Vielleicht glaubt er aber etwas völlig anderes bei der Schmerzbewertung eines Kindes!
ERZIEHEN kann man ein Kind auch ohne Gewalt (wie du sie
definierst). Um in bestimmten Ausnahmesituationen aber SEHR
klare Grenzen setzen zu können, kann ein Klaps als eine
unmittelbare Reaktion hilfreich sein. Ich habe bewusst nicht
von einer Erziehungsmethode in diesem Zusammenhang gesprochen,
sondern von einem sehr deutlichen Zeichen einer Grenze, wenn
sich die Trotzreaktion des Kindes viel zu stark äußert oder
aber eine Handlung des Kindes viel zu gefährliche Konsequenzen
haben kann. Denn nicht immer nimmt ein Kind wortreiche
Erklärungen sehr ernst.
Von wortreich habe ich bisher nichts gelesen.
Wenn man Psychologen glauben kann, dann wird aber ein Klaps garantiert nicht mehr oder weniger ernst genommen als eine klare Ansage.
Wenn ein Kind das Alter für eine Diskussion erreicht hat, und das ist früher als viele Leute glauben, dann hat ein Klaps imho überhaupt keine Wirkung mehr!
Nee, mit den „Kirchenfutzis“ habe ich nichts zu tun und werde
ich nichts zu tun haben. Und Erziehung halte ich durchaus für
eine viel zu schwierige Angelegenheit, um sie durch ein paar
einfache Rezepte erfolgreich zu bewältigen.
Das ist etwas, was mich freut, da die Bibel sogar von Rohrstock, oder etwas ähnlichem berichtet.
Ich finde es etwas schade, dass ihr euch mehr mit Begrifflichkeiten der Diskussion auseinandersetzt, als einfach mal auf die Anregungen und Fragen des anderen einzugehen.
Es grüßt
Michael *pinky*