BGB §553 Gestattung Gebrauchsüberlassung an Dritte

Hallo,

ich habe das gelesen.
/t/mieter-nimmt-mitbewohner-auf/2257945
und dies
http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/angeh…

Also für den Lebenspartner ist die Zustimmung gemäß §553 erforderlich.

Für Familienangehörige offensichtlich nicht. Wo ist das mit den Angehörigen geregelt?

Angenommen dem VM wurde mitgeteilt, dass der Bruder in die 1-Zi Whg. (also eigentlich Überbelegung) des HM eingezogen ist.
Nun kündigt der Hauptmieter die Whg. und zieht aus.
Der Bruder weigert sich auszuziehen.

Beurteile ich die Rechtslage richtig, dass es dann dem VM obliegt die Räumung zu veranlassen?

Würde es einen Unterschied machen, wenn man den Einzug des Bruders nicht mitgeteilt hätte?

TM

Huhu,

ich habe das gelesen.

nimm besser das:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
daraus:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Also für den Lebenspartner ist die Zustimmung gemäß §553
erforderlich.

Der VM kann dise Zustimmung aber nur in besonderen Fällen verweigern, wenn zB der Lebensgefährte gegen den VM gewalttätig wurde oder randaliert hat…soclhe Dinge.

Angenommen dem VM wurde mitgeteilt, dass der Bruder in die
1-Zi Whg. (also eigentlich Überbelegung) des HM eingezogen
ist.
Nun kündigt der Hauptmieter die Whg. und zieht aus.
Der Bruder weigert sich auszuziehen.

Der Bruder hat mit dem VM gar keinen Mietvertrag…dass er die Wohnung im Rahmen des Vertrages den der HM hatte genutzt hat berechtigt den Bruder nicht per se in der Wohnung zu bleiben, wenn der HM seinen Vertrag kündigt.

Beurteile ich die Rechtslage richtig, dass es dann dem VM
obliegt die Räumung zu veranlassen?

Der wird ihn ganz schnell versuchen aus der Wohnung zu klagen…

Hab sowas schon erlebt…Frau=Mieter lässt Lebensgefährte einziehen. L steht nicht im MV. F stirbt und L zieht nicht aus…zahlt aber auch keine Miete, mit der Begründung, dass er ja keinen Vertrag hätte…jaja so schlau sind die Leut’. Es hat Monate gedauert, bis er endlich draussen war.

Würde es einen Unterschied machen, wenn man den Einzug des
Bruders nicht mitgeteilt hätte?

Das Gesicht des VM möchte ich sehen, wenn der erfährt, dass der Mieter zwar gekündigt hat, aber sich jetzt jemand ohne Vertrag in der Wohnung häuslich niedergelassen hätte, der nicht raus wüllte und keinen Vertrag mit dem VM hat…*g

So eine zusätzliche Person ist ja auch für die Nebenkosten relevant, die zusätzliche Person verbraucht ja auch Resourcen.

Nee, die Idee mit dem Nichtssagen wäre ganz schlecht.
Der Bruder wird nicht drum herum kommen einen Vertrag mit dem VM abzuschliessen.

LG
Maja

Danke Maja,

nimm besser das:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
daraus:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

-> -> lässt sich anscheinend nicht verlinken. Nehme an du meinst 5.

Und wo das geregelt ist (Sonderfall Angehörige), weißt du das zufällig? Aus welchem § kann man das ableiten? Gibt es überhaupt einen, oder beruht dieser Umstand nur auf der Rechsprechung?

Der Bruder hat mit dem VM gar keinen Mietvertrag…dass er die
Wohnung im Rahmen des Vertrages den der HM hatte genutzt hat
berechtigt den Bruder nicht per se in der Wohnung zu bleiben,
wenn der HM seinen Vertrag kündigt.

Und der VM muss, sofern der Partner/erwachsene Angehörige nicht im MV stehen darauf achten, dass diese Personen trotzdem in der Räumungsklage aufgeführt werden.

Beurteile ich die Rechtslage richtig, dass es dann dem VM
obliegt die Räumung zu veranlassen?

Der wird ihn ganz schnell versuchen aus der Wohnung zu
klagen…

Es geht um die Zuständigkeit, und die liegt mW beim VM und nicht beim HM, obwohl dieser ja generell für das Verhalten der in seiner Wohnung lebenden Personen einzustehen hat.

Hab sowas schon erlebt…Frau=Mieter lässt Lebensgefährte
einziehen. L steht nicht im MV. F stirbt und L zieht nicht
aus…zahlt aber auch keine Miete, mit der Begründung, dass er
ja keinen Vertrag hätte…jaja so schlau sind die Leut’. Es
hat Monate gedauert, bis er endlich draussen war.

Ja ist bitter und schlau auch nicht sonderlich. Bei einer Einzelperson ist es nicht so schwierig, wie bei einer Fam mit Kids. Da kann das ewig gehen.

So eine zusätzliche Person ist ja auch für die Nebenkosten
relevant, die zusätzliche Person verbraucht ja auch Resourcen.

Darum ja auch die Meldung. Schon den Nachbarn ggü. sollte man so fair sein.

Der Bruder wird nicht drum herum kommen einen Vertrag mit dem
VM abzuschliessen.

Klar, aber darum geht es nicht. Ich wollte nur bestätigt bekommen, dass der HM nicht dafür sorgen muss (Rechtsmittel), dass der Bruder (der die Wohnung unrechtmäßig besetzt) auszieht.

TM

Hallöle,

-> -> lässt sich anscheinend nicht verlinken. Nehme an
du meinst 5.

Das meinte ich ja…sorry.

Und wo das geregelt ist (Sonderfall Angehörige), weißt du das
zufällig? Aus welchem § kann man das ableiten? Gibt es
überhaupt einen, oder beruht dieser Umstand nur auf der
Rechsprechung?

Bei dieser Frage :

Klar, aber darum geht es nicht. Ich wollte nur bestätigt
bekommen, dass der HM nicht dafür sorgen muss (Rechtsmittel),
dass der Bruder (der die Wohnung unrechtmäßig besetzt)
auszieht.

Bin ich im Augenblick wirklich überfragt, ich weiß es nicht. Ich kann nur mal Einzelpunkte aufzählen…ob die in diesem Fall dann relevant sind…

-Der Mieter ist für alles was sein Mitbewohner verbaselt an/in der Wohnung schadenersatzpflichtig…auch während der Kündigungsfrist, sollte der HM dann nicht mehr in der Wohnung sein.

Hier steht nochmal etwas zum Thema Angehörige in Mietwohnung aufnehmen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html

ich überlege mir nur gerade, wie der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben will, was Schönheitsreparaturen angeht zB, oder ein Übergabeprotokoll und wie Forderungen aus Nebenkosten etc beglichen werden sollen…dabei fällt mir dann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html ein, aber inwieweit das zum Tragen käme…

Sorry, dass ich dazu nicht mehr sagen kann.
In so einem Fall würde ich wirklich den Gang zum Mieterschutz empfehlen.

Gruß
Maja

Huhuuu,

-> -> lässt sich anscheinend nicht verlinken. Nehme an
du meinst 5.

Das meinte ich ja…sorry.

kannst du ja nix dafür, dass diese Seite nicht verlinkt ist. Mein Hinweis, dass es sich um Nr. 5 handelt war zur Vereinfachung für spätere Leser des Archivs gedacht.

Sorry, dass ich dazu nicht mehr sagen kann.
In so einem Fall würde ich wirklich den Gang zum Mieterschutz
empfehlen.

Und was machst du jetzt, wenn ich dir sage, dass ich es keinesfalls akzeptiere, dass du nicht allwissend bist :wink:

Danke dir TM

Moinmoin, ;o)

Und was machst du jetzt, wenn ich dir sage, dass ich es

keinesfalls akzeptiere, dass du nicht allwissend bist :wink:

Oha *bibber* dann hab’ ich ein Problem…dass ichs nicht weiß
ist ja dabei gar nicht so wild…aber dass ich nicht weiss wo
es steht, das fuchst mich selbst *grrr*…mal sehen, ob ich
irgendwie doch noch die Erleuchtung finde.

LG
Maja