BGB §553 Gestattung Gebrauchsüberlassung an Dritte

Hallöle,

-> -> lässt sich anscheinend nicht verlinken. Nehme an
du meinst 5.

Das meinte ich ja…sorry.

Und wo das geregelt ist (Sonderfall Angehörige), weißt du das
zufällig? Aus welchem § kann man das ableiten? Gibt es
überhaupt einen, oder beruht dieser Umstand nur auf der
Rechsprechung?

Bei dieser Frage :

Klar, aber darum geht es nicht. Ich wollte nur bestätigt
bekommen, dass der HM nicht dafür sorgen muss (Rechtsmittel),
dass der Bruder (der die Wohnung unrechtmäßig besetzt)
auszieht.

Bin ich im Augenblick wirklich überfragt, ich weiß es nicht. Ich kann nur mal Einzelpunkte aufzählen…ob die in diesem Fall dann relevant sind…

-Der Mieter ist für alles was sein Mitbewohner verbaselt an/in der Wohnung schadenersatzpflichtig…auch während der Kündigungsfrist, sollte der HM dann nicht mehr in der Wohnung sein.

Hier steht nochmal etwas zum Thema Angehörige in Mietwohnung aufnehmen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html

ich überlege mir nur gerade, wie der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben will, was Schönheitsreparaturen angeht zB, oder ein Übergabeprotokoll und wie Forderungen aus Nebenkosten etc beglichen werden sollen…dabei fällt mir dann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html ein, aber inwieweit das zum Tragen käme…

Sorry, dass ich dazu nicht mehr sagen kann.
In so einem Fall würde ich wirklich den Gang zum Mieterschutz empfehlen.

Gruß
Maja