Huhu,
ich habe das gelesen.
nimm besser das:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
daraus:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Also für den Lebenspartner ist die Zustimmung gemäß §553
erforderlich.
Der VM kann dise Zustimmung aber nur in besonderen Fällen verweigern, wenn zB der Lebensgefährte gegen den VM gewalttätig wurde oder randaliert hat…soclhe Dinge.
Angenommen dem VM wurde mitgeteilt, dass der Bruder in die
1-Zi Whg. (also eigentlich Überbelegung) des HM eingezogen
ist.
Nun kündigt der Hauptmieter die Whg. und zieht aus.
Der Bruder weigert sich auszuziehen.
Der Bruder hat mit dem VM gar keinen Mietvertrag…dass er die Wohnung im Rahmen des Vertrages den der HM hatte genutzt hat berechtigt den Bruder nicht per se in der Wohnung zu bleiben, wenn der HM seinen Vertrag kündigt.
Beurteile ich die Rechtslage richtig, dass es dann dem VM
obliegt die Räumung zu veranlassen?
Der wird ihn ganz schnell versuchen aus der Wohnung zu klagen…
Hab sowas schon erlebt…Frau=Mieter lässt Lebensgefährte einziehen. L steht nicht im MV. F stirbt und L zieht nicht aus…zahlt aber auch keine Miete, mit der Begründung, dass er ja keinen Vertrag hätte…jaja so schlau sind die Leut’. Es hat Monate gedauert, bis er endlich draussen war.
Würde es einen Unterschied machen, wenn man den Einzug des
Bruders nicht mitgeteilt hätte?
Das Gesicht des VM möchte ich sehen, wenn der erfährt, dass der Mieter zwar gekündigt hat, aber sich jetzt jemand ohne Vertrag in der Wohnung häuslich niedergelassen hätte, der nicht raus wüllte und keinen Vertrag mit dem VM hat…*g
So eine zusätzliche Person ist ja auch für die Nebenkosten relevant, die zusätzliche Person verbraucht ja auch Resourcen.
Nee, die Idee mit dem Nichtssagen wäre ganz schlecht.
Der Bruder wird nicht drum herum kommen einen Vertrag mit dem VM abzuschliessen.
LG
Maja