Wer muss räumen lassen?

Hallo,

folgende Frage wurde hier schon behandelt, aber nicht abschließend geklärt. Darum formuliere ich das jetzt mal um.

/t/bgb-553-gestattung-gebrauchsueberlassung-an-dritt…

VM ist informiert, dass Bruder des HM in Whg. aufgenommen wurde.
Veto seitens des VM kam keins.
HM kündigt zum 31.03.09.

Gesetzliche Betreuerin hat sich von Bruder schriftlich bestätigen lassen, dass er bis spätestens 28.03.09 die Wohnung zu räumen, und die Schlüssel zu übergeben hat.

Angenommen Bruder weigert sich auszuziehen, und VM weigert sich, mit Bruder einen Vertrag zu schließen.

Was kann/muss HM tun?
Inwieweit haftet HM für das Verhalten seines Bruders.
Gilt die Whg. als übergeben, wenn HM am 15.03. auszieht und seine Schlüssel abgibt?

Danke vorab
Gruß musstesein

Angenommen der VM schreibt eine Kündigungsbestätigung und weist auf folgendes hin.

die Whg. ist zum 31.03.09 in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben.
…ist bis zur Beendigung der Kündigungsfrist die Miete und bei Überschreitung des Termins Nutzungsentschädigung in Höhe der fälligen Miete bis zur vertragsgerechten Rückgabe der wohnung zu zahlen.

Hallo,

ordnungsgemäß kann der HM ja die Wohnung nicht übergeben, denn dann müsste er ja alle Schlüssel abgeben, die Wohnung müsste geräumt sein und es müsste ein Abnahmeprotokoll angefertigt sein. Und so lange das nicht erledigt ist, hat der VM auf jeden Fall einen Anspruch auf Schadensersatz, mindestens in Höhe der entgagenen Miete, evtl. hat er ja zu dem Zeitpunkt schon neue Mieter, die dann nicht rein können, das erhöht den Schadensersatzanspruch entsprechend.

Der VM wird sich jedenfalls am HM schadlos halten, also ist es das Risiko des HMs, ob und wann sein Bruder da auszieht.

Viele Grüße
Sahne

Hi,

HM kündigt zum 31.03.09.

Also gilt diese Kündigung auch für alle Untermietverhältnisse des HM.

Gesetzliche Betreuerin hat sich von Bruder schriftlich
bestätigen lassen, dass er bis spätestens 28.03.09 die Wohnung
zu räumen, und die Schlüssel zu übergeben hat.

Schön, aber ist das für den HM relavant?

Angenommen Bruder weigert sich auszuziehen, und VM weigert
sich, mit Bruder einen Vertrag zu schließen.

Der VM kann dies tun, der Br nicht.

Was kann/muss HM tun?

Dem Br beim Auszug behilflich sein. Wenn es sein muß eben auch nachdrücklich.

Inwieweit haftet HM für das Verhalten seines Bruders.

Voll und umfassend, der Hm könnte sich die Auslagen vom Br zurückholen, wenn es was zu holen gibt.

Gilt die Whg. als übergeben, wenn HM am 15.03. auszieht und
seine Schlüssel abgibt?

Das vorzeitige Übergeben ist nicht so relevant. Besser sit es die Wohnung geräumt zu im vertragemäßen Zustand zu hinterlassen. Alles ander könnte je nach Vertragslage für den HM Kosten verursachen.

vlg MC