Dabei kann man allerdings auch zu weit gehen. Wenn mir jemand
erzählt, er hätte an etwas OFFENSICHTLICHES nicht gedacht -
und zwar so, dass ihm dies zum Vorteil gereicht, dann wäre ich
mehr als misstrauisch.
Natürlich sind die Gerichte hier immer misstrauisch, wenn der Angeklagte etwas für ihn Günstiges behauptet, dazu hatte ich mich doch auch schon geäußert. Es war daher die Sache des LG, dieser Frage genau nachzugehen, was es in dem Verfahren gemacht hat. Am Ende kam es nach ausführlicher Anhörung des Angeklagten, der Beweisaufnahme und des weiteren Inhalts des Verfahrens zu dem Ergebnis, dass es dem Angeklagten geglaubt, bzw. dessen Einlassung für ausreichend Wahrscheinlich gehalten hat.
Um das in Zweifel ziehen zu können, muss man daher schon genau wissen, was alles in dem Verfahren behandelt wurde und worauf basierend das LG dann zu seine Ergebnis kam. Denn es hat die Putativnotwehrlage bejaht.
Und nein, Gerichte glauben einem Angeklagten nicht alles einfach so, nur, weil sie es erzählen.
Sorry, nur Juristen müssen jedes mal von Vorne beweisen, dass
ein Apfel der vom Baum fällt nach unten fällt.
Sie meinen also, gerade als Rechtslaie können Sie konkrete Aussagen über ein Verfahren machen, obwohl Sie es nicht kennen? Nun gut, wenn das Ihre Ansicht ist, bitte, es überzeugt halt nicht ansatzweise.
Außer im gesunden Menschenverstand, den man als Jurist
allerdings wohl ablegen muss.
Da liegt also der Kern Ihrer Argumentation. Wenn man keine Ahnung, worum es rechtlich geht, und sachlich nicht mehr weiter kommt, haut man platte Stammtischparolen raus. Das spricht ausreichend für sich selbst.
Es ist immer wieder interessant, das Juristen auf diesem hohen
Ross sitzen
Jaja, jedesmal der selbe platte Spruch. Erst behauptet man irgendeinen Unsinn und zeigt, dass man sich mit der Materie nicht ansatzweise beschäftigt hat. Und wenn man dann darauf hingewiesen, wird, dass es auch soetwas wie Recht in Deutschland gibt und dass die Gerichte daran gebunden sind, dann sitzt der andere auf einem hohen Ross. Ihre ganzen Vorbringen hier wird immer armseeliger.
und anhand von abstrusen Rechtskonstruktionen
Die Putativnotwehr als Teil des Erlaubnistatbestandsirrtums (Google hilft hier) ist ein seit Ewigkeiten bestehender strafrechlicher Rechtsgrundsatz, den jeder Student im Grundstudium lernt. Dass Sie das jetzt als eine „abstruse Rechtskonstruktion“ bezeichnen, nur, weil Sie nicht den Ansatz einer Ahnung haben, worum es überhaupt geht, und auch kein Interesse, sich mal damit auseinander zu setzen, wundert hier inzwischen nicht mehr. Wenn Sie inhaltlich nicht mehr zu bieten haben, warum äußern Sie sich überhaupt über Rechtsthemen?
Entscheidungen rechtfertigen,
Ich habe die Entscheidung nie gerechtfertigt, weil ich mich über meine Ansicht zu Ihr noch nicht geäußert habe. Ich habe lediglich festgestellt, dass Ihre Beiträg hierzu nicht mal Bildzeitungsniveau haben.
die dem gesunden
Menschenverstand entgegen stehen.
Wenn Ihr gesunder Menschenverstand darin besteht, Aussagen über Rechtsfragen zu machen, über die Sie rein garnichts wissen, und das Rechtsinstitut des Erlaubtnistatbestandsirrtums zu negieren, dann bin ich sehr froh, dass ich das, was Sie als „gesunden Menschenverstand“ bezeichnen, nicht habe.
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass deutschen Gerichte entgegen Art. 97 GG nicht an geltendes Recht gebunden sein sollen?
Und dabei irgendwie
vergessen, dass der einzige Grund für ihren Berufsstand ist,
dem Bürger zu dienen.
Die Aufgabe meines Berufsstandes besteht darin, gemäß dem bestehenden Gesetz zu urteilen. Dass Sie das nicht verstehen, wissen wir ja nun inzwischen.
Das alleine ist schon lächerlich. Ich habe durchaus einige
Juristen im Bekanntenkreis, die können nicht mal annähernd
einschätzen, was eine Waffe diesen Kalibers anrichtet. Die
ziehe ich übrigens auch regelmäßig beim Pokern ab, was Bände
darüber spricht, wie gut sie Menschen „lesen“ können.
Ja, tolle Geschichte. Dass Gerichte Sachverständige hinzuziehen, ist Ihnen ja offensichtlich auch nicht bekannt. Wundern tut es mich inzwischen aber nicht mehr.
Der Angeklagte war legal im Besitz dieser Waffe. Wenn ich mich
nicht total irre, ist dafür ein Sachkundenachweis
erforderlich. Hier handelt es sich also keines Falls um
Spekulation.
Doch, weil Sie den konkreten Fall nicht kennen. Es kann so sein, muss nicht. Deutsche Gerichte entscheiden - entgegen dem, was Sie hier fordern - nicht nach dem allgmeinen Bauchgefühl.
Sie nicht. Millionen von Menschen in Deutschland schon. Aber
klar, „Geisterfahrer“ sind immer die anderen…
Jaja, wenn man inhaltliche nicht weiter kommt, dann stehen immer Millionen auf der selben Seite. Warum kopieren Sie eigentlich nicht gleich die Bildzeitung, anstatt noch selbst etwas zu schreiben?
Überhaupt nicht: Auch in diesem Fall wurde auf Notwehr
entschieden,
Nein, es wurde hier nicht auf Notwehr entschieden.
eben weil Hickok ein ausgewiesener „Killer“ war.
Der Täter fühlte sich durch ihn bedroht (aha, Putativnotwehr)
Sie haben noch immer nicht verstanden, was Putativnowehr ist.
und schoss. Genau wie hier.
Die Tatsache, dass sie die Tötung eines Menschen, der auf einem Stuhl sitzt, durch einen Schuss von hinten in dem Kopf mit dem vorliegend Fall vergleichen, führt nach wie vor zu keinem anderen Ergebnis:
Sie haben nicht verstanden, worum es hier überhaupt geht.
Gruß
Dea