Darf ich Bilder aus google o.ä. auf meiner Homepage veröffentlichen, wenn ich die Quelle darunter schreibe?
Gruß Tobi
Hallo,
Darf ich Bilder aus google o.ä. auf meiner Homepage
veröffentlichen, wenn ich die Quelle darunter schreibe?
Darfst Du ein Fahrrad klauen, wenn Du dran schreibst, wem es mal gehörte?
Die Antwort lautet beide male: nein.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi, hast du schon einmal gelesen was Google direkt unter die Bilder schreibt?, dort steht nämlich die Antwort.
Aha neuerdings stehts recht davon (neues Layout).
Sinnvoller formuliert wäre allerdings, Google würde statt möglicherweise , höchstwahrscheinlich dazuschreiben.
Wäre weniger verwirrend und kommt aufs gleich raus, denn ohne Zustimmung des Rechteinhabers, ist es nicht erlaubt und schlicht weg nicht abzuschätzen, wie er reagiert.
Es kann von Gleichgültigkeit bis hin zu gleich mehreren Klagen gehen.
Auch eine Quellenangabe hilft da nicht.
Die Kurzantwort wäre also: Nein
OL
Alles klar! Danke 
Tobi
Ja, du darfst, voraussetzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
Moin,
Auch eine Quellenangabe hilft da nicht.
Die Quellangabe macht es dem Rechteinhaber nur leichter, Urheberrechtsverstöße aufzuspüren.
Grüße,
-Efchen
Hallo Efchen,
Ja womit es ein Indiz ist, dass jemand der die Quellenangabe absichtlich weglässt hofft, nicht entdeckt zu werden, somit sich auch der Schuld bewusst ist.
OL
Guten Morgen,
Ja, du darfst, voraussetzung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
Wie kommst Du dann darauf? Die angegebene Quelle hat nichts damit zu tun, dass man fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung eben nicht in seinen Seiten verwenden darf.
lg
Richard
Klar, wobei es aber auch nicht relevant ist, ob sich jemand der Schuld bewusst ist oder nicht 
Naja bei Schadensersatz, insbesonders bei den Zuschlägen, ist es oft Ermessenssache des Richters (erste Instanz), und damit hat es einen gewissen Einfluss.
Aber in Deutschland ist es eigentlich ganz gut geregelt, da es in der ersten Instanz bereits ein Tribunal gibt.
In Österreich ist es in erster Instanz irgendein Richter.
Die übergeordneten Instanzen korrigieren zwar rechtliche Fehlentscheidungen und bestenfalls Verfahrensmängel aber bei der Festlegung der Schadenshöhe ist denen vermutlich zu langweilig.
OL
Hallo,
Naja bei Schadensersatz, insbesonders bei den Zuschlägen, ist
es oft Ermessenssache des Richters (erste Instanz),
Echt? Ich dachte, für Schadensersatz müsste man einen Schaden nachweisen. Und wie dieser von Absicht-oder-nicht des Schädigers abhängen könnte, ist mir nicht ganz klar. Kannst Du das mal näher ausführen?
Übrigens ist das Quelle-nicht-nennen für sich allein imho gar kein Indiz für irgendwas. Wenn andere Bilder mit Quellenangabe versehen wären, einige aber nicht, dann vielleicht. Ansonsten: keine Quelle anzugeben ist der Normalfall. Auf meiner Homepage findest Du auch keine Quellenangabe. Wozu auch?
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
Bei Fotos ist die Herstellerbezeichnung gesetzlich geregelt, fehlt diese, ist ein weiterer Zuschlag vorgesehen, wird in Deutschland auch brav so geurteilt, in Österreich leider nicht.
Die Quelle wo das Bild geklaut wurde, ist hingegen gegenstandslos.
Der Schaden muss definitiv nicht nachgewiesen werden, wenn man nicht mehr will, als marktüblich.
Der marktübliche Betrag wird in der Regel von SV ermittelt oder nach MFM Liste in DE oder der Honorarempfehlungen der Bildagenturen und Fotografen in At berechnet, in ganz Europa gibts da die diversen Listen die weitgehend auch zusammenpassen.
Hier hat aber wie geschrieben, der Richter einen Ermessensspielraum und dieser hängt natürlich davon ab wie er die Gesamtsituation einschätzt, und da kann das Gesamtbild entscheidend sein.
Der Indiz war übrigens nur auf die Antwort von Efchen gedacht, natürlich gibt es viele unprofessionelle Nutzer die aus verschiedenen Gründen Quellen aus allen möglich Gründen verschweigen oder einfach vergessen.
Wie geschrieben ist das in Deutschland aber vernünftiger über ein Fachtribunal geregelt, die die Tricks eben kennen und nicht glauben Sie müssen das Urheberrecht neu erfinden.
Der Schaden ist in der Regel das, was ein redlicher Bildnutzer üblicherweise bezahlt hätte, und was damit dem Rechteinhaber auch als realer Schaden entstanden ist.
Das übertragene Argument, ich hätte nicht 20 Paar Würstel gegessen, wenn ich gewusst hätte das die was kosten, greift logischerweise nicht.
Auch nicht, ich hätte das Foto gar nicht verwendet, wenn ich gewusst hätte das es so teuer ist; ist doch nur ein Foto!
Und ob Üblich oder Unüblich spielt auch keine Rolle.
Es ist auch üblich sich nicht unbedingt immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, auch manchmal nicht den Fussgängerübergang zu benutzen. Erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht, und wenn man erwischt wird muß man zahlen. Ist mir schon klar das eine ist Verwaltung, das andere Zivil.
Aber sicher findest du selbst ein passenderes Beispiel.
OL
Hallo,
Bei Fotos ist die Herstellerbezeichnung gesetzlich geregelt,
fehlt diese, ist ein weiterer Zuschlag vorgesehen,
Hast Du mal eine rechtliche Quelle dafür? Ist mir nämlich völlig neu.
Der Schaden ist in der Regel das, was ein redlicher Bildnutzer
üblicherweise bezahlt hätte, und was damit dem Rechteinhaber
auch als realer Schaden entstanden ist.
Okay, das habe ich auch so gelesen. Aber eben nirgendwo, dass die Schadenshöhe (in einem Zivilprozess!) von irgendeiner Absicht abhängt. Und genau auf diesen Punkt wollte ich ja hinaus.
Gruß
loderunner (ianal)
Also ich hab Schadensersatz vor einem deutschen Gericht wegen fehlender Herstellerbezeichnung ganz selbstverständlich ohne wenn und aber zugesprochen bekommen.
Wenn mir das Urteil heute unterkommt steht da sicher der §, ansonsten google bitte selber.
Ja und die Willkür des Ermessens hab ich vor einem österreichischen Gericht zu spüren bekommen, aber zum Glück vorher verglichen.
OL
@[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Hi, so ich hab das Urteil herausgesucht
Der Kläger kann gemäß§§ 97ABS.1.s.1,3.Alt.;72 Abs.1;31 Abs.3;15 Abs.1 UrhG von der Beklagten Schadensersatz in der Höhe von x € beanspruchen.
Falls dich die Entscheidungsgründe im Detail ernsthaft interessieren, kann ich ein biserl was abtippen oder ein Pdf mailen.
Soweit „im Namen des Volkes!“
OL
Bilder mit entsprechendem Creative Commons Vermerk gelten mit Quellenangabe (und unter Beachtung eventueller Ausschlüsse) als gemeinfrei.
Bitte lesen und verstehen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Ich hab’s gelesen, danke für den Hinweis. Dennoch würde ich Deine Antwort nicht mit einem „Ja, Voraussetzung …“, beantworten, sondern mit einem „Nein, es denn …“. Die allerwenigsten Bilder haben eben diese Freigabe. Vor allem, wenn sie über google gesucht werden.
Hallo,
Also ich hab Schadensersatz vor einem deutschen Gericht wegen
fehlender Herstellerbezeichnung ganz selbstverständlich ohne
wenn und aber zugesprochen bekommen.
Das ist aber doch etwas ganz anderes als die hier besprochene Quellenangabe, oder nicht? Zudem ging es doch darum, ob die Höhe des Schadensersatzes nun von diesem Detail abhängt oder nicht.
Ja und die Willkür des Ermessens hab ich vor einem
österreichischen Gericht zu spüren bekommen, aber zum Glück
vorher verglichen.
Von Österreichischem Recht habe ich genau gar keine Ahnung.
Gruß
loderunner
Hi, die Herstellerbezeichnung ist die Quellenangabe schlechthin, sollte was anderes als Quelle bei einem Bild stehen, anstatt der Herstellerbezeichnung so ist das schon nicht richtig.
Und die Quelle ist nun einmal der Anfang, am Anfang des Baches ebenso wie bei Herstellung des Bildes.
Fehlt also die Herstellerbezeichnung, was meines Erachtens die Quelle ist, so wird in dem mir vorliegenden
Urteil (aus Deutschland) ein Aufschlag von 100% zugesprochen.
OL
Hallo,
die Herstellerbezeichnung ist die Quellenangabe schlechthin,
Nein. Auf den Möbeln steht z.B. Ikea, die sind weder Quelle noch Hersteller. Manchmal steht auch der Hersteller drauf, aber das ist ja nicht der Designer. Und wer ein Bild gemacht hat, ist nicht unbedingt der (aktuelle) Inhaber der Rechte daran.
sollte was anderes als Quelle bei einem Bild
stehen, anstatt der Herstellerbezeichnung so ist das schon
nicht richtig.
Das steht wo im Gesetz?
Ich darf Bilder, an denen ich die Rechte habe, doch wohl völlig ohne irgendwelche Angaben ins Internet stellen.
Und die Quelle ist nun einmal der Anfang, am Anfang des Baches
ebenso wie bei Herstellung des Bildes.
Ähm - nein. Schau doch mal in Deine Tageszeitung. Steht da wirklich unter jedem Foto der Fotograf drunter? Oder nicht auch manchmal einfach nur ‚dpa‘? Oder auch mal gar nichts?
Fehlt also die Herstellerbezeichnung, was meines Erachtens die
Quelle ist, so wird in dem mir vorliegenden
Urteil (aus Deutschland) ein Aufschlag von 100% zugesprochen.
Dann wird doch wohl in diesem Urteil eine Begründung für genau diesen Umstand zu finden sein? Vielleicht mit Angabe eines dazu passenden Paragraphen oder Gesetzeskommentars?
Gruß
loderunner (ianal)