Guten Tag, ich bin seit 17.10.09 arbeitslos bin Arzthelferin und Heilpraktikerin.Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bis April 2010,habe nur 15 Monate gearbeitet.Jetzt möchte ich eine Weiterbildung( mit Bildungsgutschein)als Pharmareferentin machen,dieses wurde abgelehnt mit der Begründung- „die Maßname überschreitet die Höchstförderdauer“. (Die Ausbildung würde in einer Online-Pharmaschule ca.5-6 Monate dauern) Heißt also nach § 77 Abs. 4 SGB III, die Förderung steht mir nicht, zu weil die Voraussetzungen fehlen,ein Bildungsgutschein steht mir nicht zu.
Nun meine Frage: Kann ich dagegen einen Widerspruch einlegen, und wenn ja hatte schon mal jemand Erfolg mit solch einem Wiederspruch. Vielen Dank
ich habe einen anwalt aus berlin-der sich der sache annehmen kann, sie beantragen prozesskostenhilfe etc.
richten sie ihm einen gruß von mir aus
lg. claudia fuhrländer
ra machacek/berlin tel.030/893 888 - 0
viel erfolg !
Hallo!
Leider darf ich Deine Frage nicht beantworten, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax
P.S.: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!
Das ist jetzt schwierig zu beantworten, da ich weder Ihren Lebenslauf noch die Umstände kenne. Grundsätzlich ist ein Bildungsgutschein keine Förderung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Es muß also tatsächlich eine Notwendigkeit bestehen. Unabhängig von genauerer Kenntnis der Umstände würde ich bei der Kombination der Ausbildungen - Arzthelferin und Heilpraktikerin - und dem Bildungsziel Pharmareferentin die Notwendigkeit auch nicht sehen. Erstens bieten die bereits erworbenen Fähigkeiten ausreichend Möglichkeiten, sich wieder ins Arbeitsleben einzugliedern; und auch die Arbeitslosigkeit dauert erst knapp einen Monat. Zweitens werden Pharmareferentinnen auch nicht gerade händeringend gesucht.
Die Möglichkeit zum Widerspruch besteht immer. Dazu muß man aber erst einmal einen rechtskräftigen Ablehnungsbescheid bekommen haben. Da hilft nur eines: auf Antragstellung bestehen, alle Formulare ausfüllen und einreichen und abwarten.
Bei jeder Entscheidung der AA sollte man Widersprucheinlegen. Über 50 % der ERstentscheidungen werden im Widerspruchsverfahren aufgehoben. Momentan fördert die BA nur kurzatmig, kurzfristige Bildungsmassnahmen um die Statistik zu schönen. Wenn es geht, Anfang 2010 nochmals Antrag stellen, da sind ide Kassen wieder voller.
Beste Grüße und viel ERfolg