Möchte jetzt von der GKV in die PKV wechseln, habe aber Angst es im Rentenalter nicht mehr zahlen zu können bzw. was ist wenn die Rente ca. 2800 Euro aus irgendeinem Grund niedriger ausfällt z.B berufsunfähig, arbeitslos usw. Würde Eintrittsaltermässig schon als 50jährige in der PKV eingestuft werden (Angstellte).Beitrag in PKV jetzt 670,-Euro mit 400,-Euro SB.In der GKV sind es momentan auch 670,-Euro. Gibt es irgendwelche Rentner die Ihre Erfahrung mitteilen können, vielleicht welche ,die sich erst spät für die PKV entschieden haben
Hallo,
hm, ich komme auf einen Höchstbeitrag in der GKV bei Mitgliedern mit Krankengeldanspruch auf 641,25 € und für sonstige freiw. Versicherte auf 618,75 € mtl. und da ist jeweils der höchste Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 82,50 € enthalten.
Woher kommen deine 670,00 € nur für Krankenversicherung.
Ist bei denen 670,00 in der PKV (zzgl. des Eigenanteils von 400,00 €, was monatlich dann ggf. auch noch einmal 34,00 € wären) auch die Pflegeversicherung enthalten ??.
Zurück geht, aber nur wenn Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Gruß
Czauderna
Hallo,
in diesem Alter sollte man sich das gut überlegen. Hierzu einige Hinweise:
Jetzt erhält man als Angestellte einen hohen Arbeitgeberzuschuss. Dieser fällt als Rentner weg. Trotzdem muss man weiterhin den gleichen hohen PKV-Beitrag zahlen. Zwar erhält man zur Rente einen Beitragszuschuss. Dieser richtet sich aber nur nach der Rentenhöhe.
Außerdem kann in der PKV keine hohe Altersrückstellung mehr aufgebaut werden wie z.B. bei Eintritt mit 30. Das wirkt sich im Alter ebenfalls auf die Beitragshöhe aus.
In der GKV rechnet sich der Beitrag als versicherungspflichtiger Rentner nur aus der Rente, Betriebsrente (und sofern vorhanden, selbständiger Tätigkeit).
Eine Rückkehr in die GKV durch Versicherungspflicht ist nach dem 55. Lj nicht mehr möglich, wenn man bereits 5 Jahre dort nicht mehr versichert war.
Gruß Woko
Möchte jetzt von der GKV in die PKV wechseln, habe aber Angst
es im Rentenalter nicht mehr zahlen zu können bzw. was ist
Alle PKVen müssen für Rentner einen Tarif anbieten, der in seinen Leistungen der GKV entspricht. Der Beitrag, der dafür zu zahlen ist, hängt dann von den Altersrückstellungen ab, die der Rentner angespart hat. Ich stelle gerade einen 68-jährigen um, der 25 Jahre bei uns versichert ist. Sein neuer Beitrag liegt unter 250 € pro Monat.
Hallo Woko,
Jetzt erhält man als Angestellte einen hohen
Arbeitgeberzuschuss. Dieser fällt als Rentner weg. Trotzdem
muss man weiterhin den gleichen hohen PKV-Beitrag zahlen. Zwar
erhält man zur Rente einen Beitragszuschuss. Dieser richtet
sich aber nur nach der Rentenhöhe.
Tatsächlich? Das ist mir neu, ich hörte immer nur von dem „maximalen Zuschuss zur GKV“, also dass er sich nach der BBG richtet.
Habe ich das falsch verstanden?
In der GKV rechnet sich der Beitrag als
versicherungspflichtiger Rentner nur aus der Rente,
Betriebsrente (und sofern vorhanden, selbständiger Tätigkeit).
Ja, aber wenn der Fragesteller die Möglichkeit hat, in die PKV zu wechseln, muss er höllisch aufpassen, in der Rentenzeit nicht als freiwillig versicherter zu gelten. Dann wirds nämlich richtig teuer…
Gruß
Granini
Hallo Granini,
Ja, aber wenn der Fragesteller die Möglichkeit hat, in die PKV
zu wechseln, muss er höllisch aufpassen, in der Rentenzeit
nicht als freiwillig versicherter zu gelten. Dann wirds
nämlich richtig teuer…
Glückwunsch, diesen Punkt vergessen leider allzuviele !
Gruß
Nordlicht
Hall Granini und Nordlicht,
Ja, aber wenn der Fragesteller die Möglichkeit hat, in die PKV
zu wechseln, muss er höllisch aufpassen, in der Rentenzeit
nicht als freiwillig versicherter zu gelten. Dann wirds
nämlich richtig teuer…Glückwunsch, diesen Punkt vergessen leider allzuviele !
Nordlicht
Da muss ich euch korrigieren. Wer die Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V erfüllt, ist als Rentner versicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn er als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied war. Diese Versicherungspflicht erfordert nur das Vorliegen der Mitgliedschaft, egal aus welchem Grund.
Was ihr vielleicht in Erinnerung habt, ist das eine weiter bestehende Selbständigkeit während des Rentenbezuges die Versicherungspflicht als Rentner ausschließt. Dann muss man natürlich weiter freiwillig versichert sein.
Gruß Woko
Hallo Woko,
Da muss ich euch korrigieren. Wer die Vorversicherungszeit
Nicht notwendig. Mir ging es darum, dass ein als freiwillig GKV-Mitglied in den Ruhestand Wechselnder, u.U. einen sehr hohen GKV-Beitrag hat.
Das wissen viele nicht und diese Fehleinschätzung begegnet mir bei sehr vielen Selbstständigen (gerade gestern wieder, als mir ein Unternehmer erklärte, warum er in der GKV bleibt).
Gruß
Nordlicht
Also zahle schon seit 30 Jahren in die GKV ein und seit 10 Jahren freiwillig als Angestellte bin bei weitem über die Jahresbruttogrenze denke, werde auch während der Rente viel GKV zahlen wieso würde ein PKVersicherter viel mehr zahlen?
Hallo Nordlicht,
Das wissen viele nicht und diese Fehleinschätzung begegnet mir
bei sehr vielen Selbstständigen (gerade gestern wieder, als
mir ein Unternehmer erklärte, warum er in der GKV bleibt).
Diese Ausnahme bei Selbständigen habe ich ja eingeräumt. Wenn man natürlich trotz Rentenbezug noch jenseits der 67 selbständig ist, dann gilt natürlich das gleiche Beitragsrecht wie als junger Selbständiger.
Gruß Woko
Hallo Woko,
einige kleiner Fehler sind zu berichtigen:
in diesem Alter sollte man sich das gut überlegen. Hierzu
einige Hinweise:Jetzt erhält man als Angestellte einen hohen
Arbeitgeberzuschuss.
Wie bei der GKV genauso
Dieser fällt als Rentner weg.
Trotzdem
muss man weiterhin den gleichen hohen PKV-Beitrag zahlen. Zwar
erhält man zur Rente einen Beitragszuschuss. Dieser richtet
sich aber nur nach der Rentenhöhe.
Wie bei der GKV.
Außerdem kann in der PKV keine hohe Altersrückstellung mehr
aufgebaut werden wie z.B. bei Eintritt mit 30. Das wirkt sich
im Alter ebenfalls auf die Beitragshöhe aus.
Das ist richtig. Doch wenn er einen TeL seiner Beitrageinsparungen gut anlegt, fährt er besser.
In der GKV rechnet sich der Beitrag als
versicherungspflichtiger Rentner nur aus der Rente,
Betriebsrente (und sofern vorhanden, selbständiger Tätigkeit).
Der Beitrag erechnet sich aus allen Einkünften.Dies kennt die private nicht. Auch kann man bei der Privaten die Leistungen die man habren will anpassen, bei der ´GKV nicht.
Ich habe z.B. bis zum 63. keinen Slebstbeteiligung gehabt und dadurch viel altersrückstellungen angesammelt. Inzwischen ahbe ich auf 1000 Euro p.a. umgestellt (das sind also 83 Euro im Monate, die man zum Beitrag dazu rechnen sollte) und zahle für einen Toppschutz nur 380 Euro. Bei der GKV müsste ich ca. 600 Euro hinlegen.
Eine Rückkehr in die GKV durch Versicherungspflicht ist nach
dem 55. Lj nicht mehr möglich, wenn man bereits 5 Jahre dort
nicht mehr versichert war.
auch das ist richtig.
Doch warum sollte er zurück gehen?
wer die Vorteile der PKV erlebt hat, der will nicht mehr zurück.
Causa
Du hast Recht. Ein Rentner mit hohehen Alterseinkünften ist in der privvaten besser aufgehobgen.
allein die besseren Leistungen sind es schon wert.
Will ich eine GKV so ausstatten (ambulant, dental, KH), dann muss ich in dem Alter ca. 200 und mehr hinblättern.
Die Rechnung geht dann nicht mehr auf.
Causa
Hallo
auch wenn du Arbeitnehmer warst und freiwillig fersichert, dann heißt das zwar Pflichtversichert (da er m.W. nicht mehr wechseln kann), doch der Beitrag richtet sich nach allen einkünften. Ob Selbständig oder nicht.
Miewteinkünfte, Zinseinkünfte, einkünfte aus Forst - und Landwirdschaft…
Da ist dann schnell die BBG erreicht und überschritten.
Und wer das verschweigt, macht sich strafbar.
Nur wer sagen wir mal 1.300 € Rente erhält und sonst nichts bekommt, der zahlt wenig in der GKV.
Doch welcher Freiwillig Versicherte bekommt so wenig Rente? Hat nichts nebenbei angespart?
Causa
Hallo,
jetzt haben wir beide Seiten (PKV und GKV) gehört - es stellt sich doch auf den Fragesteller direkt bezogen folgende Frage, die aber konkret nur die PKV-Experten beantworten können.
Wenn er mit 49 Jahren (wie schreibt gilt der Tarif für 50jährige) in die PKV wechselt, kann er dann bis zum Renteneintritt (normalerweise wären das maximal noch 15 Jahre) soviel Altersrückstellung ansammeln dass er dann für eine Vollversicherung einen entsprechend günstigen Beitrag zahlt ?
Und die zweite Frage - was ist, wenn er vorher Rentner wird (Erwerbsminderungsrente) und nicht mehr in die GKV zurück kann ?
Gruß
Czauderna
Hallo Causa,
doch der Beitrag richtet sich nach allen
einkünften. Ob Selbständig oder nicht.
Miewteinkünfte, Zinseinkünfte, einkünfte aus Forst - und
Landwirdschaft…
Das ist wieder so ein Irrtum der weit verbreitet ist. Als pflichtversicherter Rentner zahlt man seine Beiträge nur aus der Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen (=Gewinneinkünfte aus Selbständigkeit) (siehe § 237 SGB V).
Im Gegensatz zu freiwillig Vertsicherten werden bei Versicherungspflichtigen Rentnern von Zinseinkünften, Mieteinnahmen etc. keine Beiträge erhoben.
Gruß Woko
Wie lange noch?
Gruß cooler
Im Gegensatz zu freiwillig Vertsicherten werden bei
Versicherungspflichtigen Rentnern von Zinseinkünften,
Mieteinnahmen etc. keine Beiträge erhoben.
Hallo Woko, da sind wir uns einig, ich meinte ja nur dass man „aufpassen“ muss, nicht als freiwillig Versicherter zu gelten.
Nochmal meine Frage, Bsp: Verdiener über BBG, Rente 2500€.
Würde dann der max. Zuschuss zur PKV im Rentenalter nur 7% von 2500€ betragen, wohingegen er davor 7% von der BBG ist?
Danke
Granini
Hallo Granini,
Nochmal meine Frage, Bsp: Verdiener über BBG, Rente 2500€.
Würde dann der max. Zuschuss zur PKV im Rentenalter nur 7% von
2500€ betragen, wohingegen er davor 7% von der BBG ist?
Das ist so. Wenn er als Arbeitnehmer Arbeitsentgelt über 3.750 € mtl. hat, dann erhält er seinen AG-Zuschuss aus max. diesem Betrag. Hat er später nur noch 2.500 € Rente, dann erhält er den Beitragszuschuss aus diesem Betrag. Er zahlt ja dann auch nur noch seinen Beitrag aus diesen 2.500 €, wenn er sonst keine Versorgungsbezüge bzw. Arbeitseinkommen hat.
Als Selbständiger und freiwilliges Mitglied erhält er ja im aktiven Arbeitsleben überhaupt keinen Zuschuss, sondern muss seinen Beitrag allein aufbringen. Als pflichtversicherter Rentner der GRV erhält er im Alter sogar ebenfalls den Zuschuss. Allerdings erhält er den Zuschuss auch, wenn er privat versichert ist.
Gruß Woko
Hallo
präzisieren wir mal das Ganze:
- Fall: der Rentner war sein Leben lang prichtversichert: der kommt in die krankenversicherung für Rentner (KVdR)
Zugrunde gelegt werden: Staatrente, Betriebsrente, Direktversicherung, evtl. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die er als Rentner tätigt. Daraus erechnet sich die Rentenhöhe. - Fall: der Rentner war die meiste Zeit (9/10 der zweitn Hälfte seiner Arbeitszeit) gesetzlich versichert (auch freiwillig), dann wie oben
- Fall: Der Rentner erfüllt nicht obige Kriterien. Dann kommt er nicht in die KVdR und muss sämtliche Einkünfte angeben.
Nun zufrieden?
Causa
noch etwas: die CENTRAL hat einen sehr schönen Renten-Rechner. Da ist geanu zu berechnen, wieviel der Rentner bei xy Einkünfte in der GKV (KVdR) zu zahlen hat.
Zumindest hat das meine Maklerbetreuung im Angebot.
Causa
P.S.
Auch einen schönen Steuerrechner.
werde mir jetzt beides zulegen.