Bis wann muß eine AU bei der Krankenk.vorliegen?

Bin seit Dez.Arbeitsunfähig.Au-Meldung muß 14-tägig stattfinden.Nun war meine Au-meldung bis einschließlich 14.05.2010.Das war am Freitag und die Praxis war ab 13.o5 bis 16.05. geschlossen.Ich war dann am 17.05.2010 wieder vorstellig und die Au wurde bis 31.05.2010 verlängert.Die Krankenkasse hat mir nun meine Mitgliedschaft und die Fortzahlung des Krankengeldes gekündigt.Ist das Rechtens so? Habe jetzt noch ein ärztliches Attest mit der Bestätigung nachgereicht,dass meine krankmeldung bis 17.o5. und sich auf unabsehbare Zeit verläuft.Liegt jetzt tatsächlich ein Verstoß gegenüber der Krankenkasse vor?

Sorry - kann ich nicht sagen.

Gruß
xHeiner

Bin seit Dez.Arbeitsunfähig.Au-Meldung muß 14-tägig
stattfinden.Nun war meine Au-meldung bis

einschließlich

14.05.2010.Das war am Freitag und die Praxis war ab

13.o5 bis

16.05. geschlossen.Ich war dann am 17.05.2010 wieder
vorstellig und die Au wurde bis 31.05.2010

verlängert.Die

Krankenkasse hat mir nun meine Mitgliedschaft und die
Fortzahlung des Krankengeldes gekündigt.Ist das

Rechtens so?

Habe jetzt noch ein ärztliches Attest mit der

Bestätigung

nachgereicht,dass meine krankmeldung bis 17.o5. und

sich auf

unabsehbare Zeit verläuft.Liegt jetzt tatsächlich ein

Verstoß

gegenüber der Krankenkasse vor?

meine liebe goldmarie, du sagst du hast krankengeld bezogen ich weiß ja nicht in welcher kasse du bist, aber bei meiner kasse det tk ist es gleichgültig bis wann du den auszahlschein abgibst. es wird krankengeld gezahlt bis zu dem tag an dem der neue auszahlschein unterschrieben ist, auf den auszahlschein steht auch immer wieder arbeitsfähig seit wann, wenn dort nichts eingetragen ist, muß die krankenkasse davon ausgehen das du weiterhin krankgeschrieben bist, sollten sie sich weigern würd ich mir einen anwalt nehmen und vors sozialgericht gehen. ich weiß nicht früher war es kosten frei, wie es heut ist weiß ich nicht. ich würde mir aber auf jedenfall einen anwalt für sozialrecht aussuchen, solltest du zu wenig geld bekommen bekommst du bestimmt prozessbeihilfe. außerdem kann er dafür sorgen mit einstweiliger verfügung das die krankengeld zahlungen weiter gehen. denn eine kündigung ist meines erachtens nicht rechtskräftig. gglg jörg

sorry,das kann ich dir leider nicht beantworten.
Normal hatte dein arzt dir die folge AU schon vor ablauf der letzten AU ausstellen können.

Guten Tag,

Sie haben sich völlig korrekt verhalten. Wenn Ihr Arzt am 17.05.2010 eine weitere Folgebescheinigung ausgestellt hat, ist dies für die Krankenkasse kein Grund, die Krankengeldzahlung einzustellen. Auch die Kündigung der Mitgliedschaft seitens der Krankenkasse ist nicht rechtens. Sie sollten sich dagegen wehren, da es problematisch ist, als gekündigtes Mitglied eine neue Krankenkasse zu finden. Es scheint so, als hat die Krankenkasse nur einen Vorwand gesucht, um die Mitgliedschaft zu beenden, da Sie mit einer Krankmeldung auf nicht absehbare Zeit für die Krankenkasse einen großen finanziellen Aufwand bedeuten. Vielleicht ist es hilfreich, wenn die Krankenkasse uneinsichtig ist, damit zu drohen, dieses Vorgehen in der Öffentlichkeit zu publizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

Lieber jörg schilling,recht vielen Dank für deine aufschlußreiche Mitteilung.So habe ich es noch gar nicht betrachtet.Aber du hast wohl recht.Auf den Auszahlungsscheinen sind keine Daten oder Vermerkungen von meinem Arzt.Es wurde immer unter Diagnose:wie bisher eingetragen.Die Kasse legt es aber so aus,dass keine Krankmeldung für den 15.05und 16.05.(war das Wochenende)vorliegt und somit eine angebliche Unterbrechung vorliegen würde und das dürfte nicht sein.
Das war oder ist die Begründung meiner Kasse.
Deine Ansicht beruhigt mich ja doch etwas und dafür danke ich dir und verbleibe mit
freundl. Gruß
goldmarie01

Hallo traum2004,ich möchte mich auch bei dir für deine Mühe herzlichst bedanken.Schön,dass es noch Leute gibt,die sich Gedanken machen und versuchen anderen Menschen in der Notlage zu helfen.Mir ist jede Meinung sehr wichtig.Vielen Dank.
Mit freundl. Gruß
goldmarie01

Hallo xheiner,vielen Dank für deine schnelle Reaktion.Zwar konntest du mir nicht wirklich helfen aber dafür haben sich noch andere Menschen bei mir gemeldet.Also vielen Dank.
Gruß goldmarie01

Hallo Jan Lorenz,ich möchte mich auch bei dir für deine hilfreiche Meinung und Rat bedanken.Ich werde den SoVD (Sozialverband Deutschland-früher Reichsbund)mit einschalten.Die haben mich schon zweinmal vertreten,weil mich diese Krankenkasse ohne weiteres einfach arbeitsfähig geschrieben hatte ohne das ich beim Vertrauensarzt vorstellig war.Jedenfalls bin ich jetzt wieder umgänglicher und etwas beruhigter dank deiner Meinung.Soetwas geht doch ganz schön ans Nervenkostüm.Und du hast auch Recht damit,das die Kasse nach einem Grund,Vorwand gesucht hat.Also lieben Dank nochmal.
mit lieben Gruß
goldmarie01

Hallo,

ich mache es mir mal richtig einfach und schicke einen Link: http://www.krankenkassenforum.de/viewtopic.php?p=12070

Das ist ziemlich genau Dein Fall mit allen Begründungen!

Ich arbeite bei einer KK, wenn auch nicht im KG-Bereich. Ich behaupte mal, bei uns würde es das nicht geben. Ich halte einen Widersprich in jedem Fall für sinnvoll und erfolgversprechend. Klar ist, das mit Ende der KG-Zahlung auch Deine Mitgliedschaft endet (Kündigung ist das falsche Wort - die endet kraft Gesetz § 192 SGB V). Von daher noch der Tipp, zügig zum Arbeitsamt zu gehen oder ggf. Familienversicherung zu beantragen falls möglich - doppelt genäht hält besser, und da Du krank bist, kannst Du es Dir nicht leisten, ohne Krankenversicherung dazustehen.

Viel Glück und gute Besserung, weitere Fragen gerne!

Hallo,

ich bin nicht 100% sicher, wie es gesetzlich genau aussieht. Aber wegen der paar Tage gleich das Krankengeld einzustellen, halte ich für nicht rechtens. Es ist zwar Pflicht, die AU (oder in dem Fall den Krankengeld-Zahlschein) „unverzüglich“, also direkt nach Erhalt bei der Krankenkasse abzugeben. Und es ist auch rechtens, das Krankengeld zu versagen, wenn das nicht passiert. Aber trotzdem gibt es auch die Regelung, dass der Krankengeldanspruch rückwirkend wieder auflebt, sobald man die AU nachreicht. Zumal es ja nicht Ihr Verschulden war, wenn die Praxis ein paar Tage geschlossen war.

Viele Grüße
Stephan

Liebe goldmarie, darf ich mal fragen bei welcher krankenkasse du versichert bist? lg jörg

Hallo jörg schilling,natürlich darst du wissen bei welche Krankenkasse ich versichert bin(war).Das ist die AOK Niedersachsen.
Gruß goldmarie01

Hallo Thomas1710,vielen Dank für deine riesen Mühe.Es war bzw.ist sehr hilfreich und doch erstaunlich,wie die Meinungen und Auffassungen auseinander gehen.Ich habe heute sofort erst mal einen Termin mit dem Sozialverband Deutschland (Reichsbund)festgelegt und diese Experten können und werden mir sicherlich weiterhelfen können.Es ist schon der „Hammer“,was mir jetzt ohne meine Schuld passiert ist.Die KK muß doch auch davon ausgehen,das die AU weitergeht,da kein Datum eingetragen wurde unter:letzter Tag der Au und unter Diagnose:wie bisher.Dein Link war sehr aufschlußreich und spannend für mich.Also nochmals vielen Dank.
Netten Gruß
goldmarie01

Hallo Stephan,
auch dir möchte ich herzlichst danken für deine rege Meinung und Unterstützung.

Mit freundl. Gruß
goldmarie01

Viele Grüße
Stephan

Gern geschehen.

Du mußt Dir über zwei Sachen im klaren sein.

  1. die KK denkt hier, sie ist im Recht gem. BSG-Urteil und sieht eine Möglichkeit, eine teure Versicherte legal loszuwerden. Es ist ja auch sehr strittig. Deren Geschäftsphilosophie ist offensichtlich eher kosten- denn kundenorientiert. Gibt solche und solche. Ist also fraglich, wie die reagieren
  2. So ganz ohne Deine Schuld… ist relativ. Lern daraus, zukünftig lieber nen Tag zu früh die AU zu verlängern als erst danach. Geht nicht immer nach gesundem Menschenverstand, sondern manchmal nach bürokratischen Regeln. Und manchmal machen die auch Sinn - hier in Deinem Fall nach solch einer langen AU mit einem langen Wochenende dazwischen sicher nicht.

Alles Gute!

Hallo,

normalerweise liegt kein Verstoß gegen irgendwas vor.
So wie Sie mir das schildern, müsste die Krankengeldzahlung problemlos weiterlaufen.
Ich rate Ihnen, direkt Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
ein Brief reicht: Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung ein und als Begründung was Sie mir oben geschildert haben.
Sie können sich auch direkt beim Vorstand der Kasse beschweren.
Dann müsste ich die Angelegenheit aufklären.

Gruß
Nadine

Guten Tag Nadine,
vielen,vielen Dank für Ihre aufschlußreiche Schilderung.Es liest sich so,als würden Sie bei einer Krankenkasse in diesem Bereich tätig sein.Jedenfalls ist mir mit diesem Beitrag sehr wohler,denn mein Problem gibt mir wirklich schlaflose Nächte (wo es mir sowieso schon nicht gut geht.Ich werde auf alle Fälle Ihre Ratschläge in Anspruch nehmen.Wie komme ich denn an den Vorstand der KK ran und wieviel Zeit bleibt mir für den Widerspruch? Wenn Sie mir darüber vielleicht auch noch eine Info senden könnten,wäre ich Ihnen sehr mit Dank verbunden.
Netten Gruß
goldmarie01

Liebe goldmarie, sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht, ich würde auf jeden fall mit einen rechtsanwalt drohen und mir auch einen nehmen, denn sie versuchen dich auf ganz blöde weise los zu werden, wenn du dich nicht wehrst haben sie es geschafft, und wenn es nur zwei sind die sie auf diese weise loswerden, haben sie gewonnen, wenn sie aber merken das du dich wehrst werden sie schon einen rückzieher machen vermute ich mal, denn mit einer klage beim sozialgericht denke ich mal hast du gute chancen. gglg jörg
Hallo jörg schilling,natürlich darst du wissen bei welche
Krankenkasse ich versichert bin(war).Das ist die AOK
Niedersachsen.
Gruß goldmarie01

Hallo,

ich arbeite bei einer Krankenkasse, das stimmt.
Den Vorstand finden Sie über’s Internet. Auf der Homepage der Kasse müssten sich die Kontaktdaten finden.
Wenn Ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, dass keine Krankengeld mehr gezahlt wird und darunter steht der Hinweis: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, dann haben Sie 4 Wochen Zeit für den Widerspruch.
Fehlt der Hinweis, dann gibt es keine Frist für den Widerspruch. Die Kasse muss Sie auf die rechtlichen Möglichkeiten hinweisen. Macht sie das nicht, können Sie theorethisch noch in 6 Monaten Widerspruch einlegen.

Gruß
Nadine