Hallo Anita,
sehr interessant, dass gerade diese Diskussion hier stattfindet, denn ich habe derzeit auf meiner Arbeitsstelle die gleiche Problematik eines beißenden Kindes.
Allerdings arbeite ich in einer Kurklinik und die Kinder sind nur 3 Wochen bei uns, so dass ich (wir) keine langfristigen Versuche starten können, wie der Kurze (auch 2 Jahre) vom Beißen abzubringen ist.
Deine Antwort schockiert mich!
Natürlich haben die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht, aber ich finde deine Erwartungshaltung außerordentlich hoch.
Der Kleine beißt zu, das geht so schnell und steht immer außerhalb eines Konfliktes, sprich, er befindet sich lediglich in der Nähe eines Kindes und -schwuppdiwupp- hat dieses bereits seine Zähne im Fleisch. Allerdings nicht immer.
Ich sehe meine Arbeit nicht nur in der Erfüllung der Aufsichtspflicht sondern auch in einer guten pädagogischen Arbeit. Und dazu gehört z.B. auch, das Kind nicht zu stigmatisieren, dem Kind klare Grenzen zu setzen, herauszufinden, warum das Kind beißt, verschiedene Methoden auszuprobieren, um ein anderes Verhalten beim Kind hervorzurufen, etc.
Das beißende Kind z.B. präventiv von den anderen Kindern fernzuhalten würde ganz klar auf eine Stigmatisierung hinauslaufen.
Ach, wie unmöglich ich sie finde, die Eltern, die gleich zur Leitung rennen…! Zum einen zeigen sie in meinen Augen das Unvermögen, den Konflikt mit mir als Erzieherin klären zu wollen. Weiterhin stellt sich mir die Frage, was denn der Weg zur Leitung bewirken soll? Eine gute Leitung steht hinter ihren Mitarbeitern. Von einer schlechten Leitung bekommt man eines auf den Deckel, und das, obwohl die Leitung i.d.R. keine Ahnung von der pädagogischen Arbeit hat, die man leistet und nicht über das Wissen verfügt, wie man schon versucht hat auf das Kind zu reagieren.
Klage zur Aufsichtspflichtverletzung… machst du dir eigentlich überhaupt Gedanken darüber, was Erzieher so alles leisten? Dass sie in der Regel 10-20 Kinder gleichzeitig beobachten?! Weißt du, wie anstrengend das ist und wie schnell das geht, dass etwas passiert? (Nun, hiervon nehme ich die kaffeetrinkenden, rauchenden, tratschenden Erzieherinnen aus, die sind auch mir ein Dorn im Auge!)
Ob in diesem konkreten Fall eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, vermögen weder du noch ich zu sagen. Dass du mit sowas allerdings erhebliche Schwierigkeiten in das weitere Berufsleben einer Erzieherin bringst, ist dir egal?
Ach, ich könnte noch Seiten schreiben, was Kinder alles brauchen, eine Aufsichtspflicht, die alle potentiellen Gefahren im Vorfeld vermeidet, ist aber sicherlich das letzte! Denn Kinder müssen wachsen können, in allen Bereichen!
jeanne