Bitte siezen!

Hallo darf ein Monteur welcher in Wohnungen auf Menschen jeglicher Art und Typ trifft die total frech sind, drauf bestehen dass man Ihn Siezt?
z.B.

Kunde duzt und gibt total FRECH Befehle.

Kann Monteur sagen " Sie siezen mich jetzt oder hier läuft garnichts"?

Kann der Monteur drauf bestehen oder ist der Kunde in dem Fall garnicht gezuwungen auf die Höfligkeit?

Keine ich denke sachen schreiben, nur klare sachen.
Weil teilweise auch Rechtsanwälte begegnen. :smile:

Siezdu?
Hi,

ich denke , also soll ich keine Antwort geben…

OL

Guten Abend GORDONHH.

Hier fragt man um Rat und sollte keine Forderungen stellen.

Keine ich denke sachen schreiben, nur klare sachen.

Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg und möglichst viele „klare Sachen“

Ciao
Hartmut ^V^

Ja, du hast recht…

…Mama

Richtig…!

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Hallo darf ein Monteur welcher in Wohnungen auf Menschen
jeglicher Art und Typ trifft die total frech sind, drauf
bestehen dass man Ihn Siezt?

Klar darf er das. Tun die Menschen das nicht? Dann könnte er die total frech ebenfalls duzen. Nur - was soll das bringen…

Kunde duzt und gibt total FRECH Befehle.

Kunde sorgt auch dafür, daß du am Monatsende Lohn bekommst. Der eine befiehlt, der andere schreit rum, wieder andere können ganz normal reden.

Kann Monteur sagen " Sie siezen mich jetzt oder hier läuft
garnichts"?

Kann er. Was bedeutet genau „hier läuft garnichts?“ Angedrohte Arbeitsverweigerung?

Kann der Monteur drauf bestehen

Bestehen kann man auf vielem.

oder ist der Kunde in dem Fall
garnicht gezuwungen auf die Höfligkeit?

Du willst einen KUNDEN zu was zwingen?

Ein Sprichwort:

„Noch nie hat jemand einen Streit mit einem Kunden gewonnen“

Rede unbedingt mal mit deinem Chef über die Sache. Man muß sich nicht alles gefallen lassen, aber deine Sache kann sehr schnell sehr schief gehen.

Hans

Hi, halt das gilt nicht du hast gedacht…

OL

Hi, halt das gilt nicht du hast gedacht…

Man sollte keine „ich denke Sachen“ schreiben

Bei meinem Beitrag steht das verbotene „…“ nirgends.

Hans

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Die Geschichte ist Folgende, erstmal geht es laut Wer-weiss-was nicht um MICH sondern es ist nur eine Frage (da man ja keine Ich formulierte fragen stellen darf).

So und zudem JA der Monteur hat hier in diesem Fall auch die Hosen an, da nicht der Mieter der Kunde ist sondern die Verwaltung des Hauses der den Monteur beauftragt hat.

Ich will mich hier garnicht mit euch oder den Mietern anlegen, bzw will es der Monteur nicht.
Jedoch gibt es einige Menschen die glauben einen alles sagen zu müssen, wobei der Monteur klare anweisungen hat(Verwaltung).
So egal, meine Frage war nicht " könnt Ihr mir die Stirn zeigen "
sondern nur muss ich Siezen oder nicht.
Ein „Ja, der Monteur muss“ oder ein „Nein, muss nicht“ hättens auch getan.

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Hi

auch wenn ich gleich " Ich denke " verwende , so sollte man mal wenigstens über die Antwort nachdenken.

Man fragt sich selbst als selbstständiger Handwerker , der entscheidet ob man den Auftrag , also das Geld haben will und die Ohren auf Durchzug stellt , seine Arbeit macht und dann einfach Wort und Grusslos die Baustelle verlässt , seine Rechnung schreibt und sich seinen Teil denkt , oder ob man sich das nicht antun will und auf den Auftrag von vorneherein verzichtet und kein Angebot abgibt .

ich bin rund 25 Jahre im Handwerk tätig , ich könnte Bücher schreiben über solche Vollpfosten

aktuell haben wir ein Messi im Endstadium , ohne Mundschutz kann man die Wohnung nicht betreten , aber wenn ein Loch gebohrt werden muss , flippt die Dame hochkantig aus wegen dem Bohr-Dreck
Diese Kundin hat aber riiiiiichtig Geld , hat in unserer Firma schon über 70.000 Euro gelassen .
Was soll der Chef machen ?
Diese Kundin absägen und auf das Geld verzichten ?
oder allen Mitarbeitern gut zureden , ein Taschengeld versprechen wer da hin fährt ?

such dir etwas aus ?

gruss

Toni

Da bekomme ich doch den Eindruck, hier könnte es nach dem Motto laufen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück…

Hoi.

Um es mal, passend zum Thema „allg. Rechtsfragen“, zu sagen:
Das bloße Duzen kann eine Beleidigung nach §185 StGB darstellen. Aber es gibt eben für den zwischenmenschlichen Umgang keine speziellen Gesetze, wo man verlangen darf, wie man anzusprechen ist: nett, freundlich, höflich, respektvoll, angemessen.

Die Grenzen, sodenn sie überschritten werden, findet man eben in der Auslegung des StGB.
"Juristisch wird dementsprechend von deutschen Gerichten ein nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen als Beleidigung gewertet, auch bei Privatpersonen und nicht nur dann, wenn Amtsträger wie beispielsweise Verkehrspolizisten geduzt werden. Doch wird dieses Vergehen, wie alle Formen der Beleidigung, gewöhnlich nur auf Antrag des Beleidigten strafrechtlich verfolgt. Interessant ist in diesem Kontext, dass Dieter Bohlen im Jahre 2006 das Duzen eines Polizeibeamten vom Hamburger Landgericht erlaubt wurde. Das Landgericht entschied so, da Bohlen „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag lege“ und daher könne man in diesem Fall das Duzen von Polizisten „nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt werten.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Duzen

Natürlich kann man vernünftiges Benehmen erbitten und wenn das weitere Verhalten einem als unzumutbar erscheint, die Arbeit einstellen - aber wie macht man das dem Cheffe bzw. dem Auftraggeber klar, wenn es keinerlei Zeugen gibt?

Ciao
Garrett

Hi, ja da du aber offenbar etwas nachgedacht hast, um den Artikel zu schreiben, obwohl es sich um eigentlich klare Sachen handelt, hast du gegen seinen Wunsch verstoßen, auch wenn du nicht „ich denke“ dazugeschrieben hast, so hast du wohl doch beim Verfassen gedacht.

OL

wobei offenbar beim Up ohnehin ein rhetorisches Manko herrschen dürfte

Hallo,
Eines ist mir jetzt nicht klar, wollen Sie gesiezt werden oder wollen Sie selbst Duzen?

Klare Antwort ist: dass man wenn man den anderen Respektiert und Umgangsformen hat, die normale Anrede das „Sie“ ist.
Es kann aber auch in speziellen Fällen sogar umgekehrt sein, dass durch die „Du“ Verweigerung , der andere das beharrliche Siezen als Beleidigung und Respektlosigkeit auffasst.

OL

Hallo,

findest Du das in Ordnung, einfach so eine vernünftige und fachlich richtige Antwort zu schreiben, ohne wenigstens ein bißchen auf der Art der Fragestellung herumzureiten oder sonstwie ins off topic-Gerede abzugleiten?

Ungewöhnlich ist das allemal.

Gruß
Christian

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Hallo,

als Verwaltungsmensch nervt mich viel mehr diese versteckte Duzerei. Sprüche wie „Ihr habt“ oder „ich habe von euch“ werden immer häufiger. Manche Leute benehmen sich, als wenn sie den Saufkumpel aus der Eckkneipe vor sich haben.

Bürgernähe schön und gut, aber manche nehmen das zu wörtlich.

Am giftigsten reagieren meine Kollegen (und ich), wenn jemand anruft „ihr habt mir da so einen Schrieb zugeschickt“. Das ätzt nur noch.

Gruss

Andreas

dafür würde ich dir 5 Sternchen geben, wenn ich könnte!

LG Nelly

Hallo

JA der Monteur hat hier in diesem Fall auch die
Hosen an, da nicht der Mieter der Kunde ist sondern die
Verwaltung des Hauses der den Monteur beauftragt hat.

Dann ist der Besuchte ja gar nicht der Kunde. Das ist jetzt aber ganz was anderes als in der Anfrage:

Kunde duzt und gibt total FRECH Befehle.

Man könnte hier entgegnen, ob das ein Auftrag sei. Den würde man gerne ausführen, natürlich wird der Aufwand dafür berechnet und der Kunde darf einen Regieschein unterschreiben.

Ich will mich hier garnicht mit euch oder den Mietern anlegen,
bzw will es der Monteur nicht.

Ist immer gut.

Jedoch gibt es einige Menschen die glauben einen alles sagen
zu müssen, wobei der Monteur klare anweisungen
hat(Verwaltung).

Hol dir auch Tips vom Chef, wie diese Situationen zu handhaben sind. Schließlich kosten dir diese Mieter durch diese ofensichtliche Wichtigtuerei Arbeitszeit.

sondern nur muss ich Siezen oder nicht.

Das war in der Anfrage genau andersrum formuliert. Selbstverständlich siezt ein Handwerker die Kunden bzw. die Leute bei denen man arbeitet.

Hans

Servus,

da siecht ma wieder maoi, dads es Saupreißn (Verzeihung: Dass Sie Saupreißn) koa Gmiad ned habts!
A gstandner königlich boarischer Beamter, der se drüber aufregn dad, dass ma eam bzgl. seiner Berufsgruppe mit „ihr“ oder „es“ (des is in dem Foi ned sächlich, sondern die Höflichkeitsform von „ihr“) tituliert, dad se dabei normalerweis gar nix bsunders denga.
Wenn doch, gherd er strafversetzt zu de Preißn.
:wink:

Pfiad Eich,
Markus

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Herrlich :smile:
owt