,erstmal vorneweg erwähnt …
das arbeitsamt ist auch nicht dumm …erst kündigt dich dein arbeitgeber --du bekommst alg 1 + wohngeld …
und jetzt will dich dein arbeitgeber wieder einstellen auf 10/std. in der woche für genau 165€? wie schon erwähnt ,wenn du einen ganz blöden sachbearbeiter hast kann er euch leistungsbetrug unterstellen!
wie schon erwähnt ,muss für ein neues arbeitsverhältnis ein neuer arbeitvertrag gamacht werden …den musst du beim arbeitsamt und bei der wohngeldstelle angeben …dann wird der bedarf neu berechnet …
mit einem neuen arbeitsvertrag fällst du aus dem bezug von alg 1 aus …und würdest in alg 2 rutschen …dort wird dein einkommen von 165€ angerechnet und der fehlende betrag für das existenzminimum /regelsatz wird vom arbeitsamt ergänzend gezahlt !
wenn dich dein arbeitgeber auf 400€(brutto) basis einstellen würde müsste er dich nur der sozialversicherung melden selbst dann wäre dein einkommen noch im rahmen des zuverdienstes und würdest noch leistungen bekommen
wohngeld bekommst du dann keins mehr …da man nur eine sozialleistung (alg2 oder wohngeld) beziehen darf !
mietgeld ist dann bei alg2 schon dabei , (laut rechner hättest du einen anspruch (mit 165€ verdienst ) auf 773€ alg leisungen ,und bei 400€basis 549€ alg 2
dein verdienst bleibt dir ja ,aber wie du siehst hält es sich fast gleich !
dennoch gilt …du musst es angeben