Bitte um Auskunft zwecks Zuverdienst

Hallo,

also meine Situation ist die das ich ALG 1 in Höhe von 573 € beziehe (Bin zudem in einer Maßnahme kann mich aber so danach richten, dass es sich nicht überschneidet) und Wohngeld in Höhe von 112 €.

Jetzt hat mir mein alter AG angeboten mich wieder einzustellen auf 10 Std./Woche um mir genau die 165 €, die ich dazuverdienen darf ausbezahlen zu können.

Meine Frage, darf ich ALG 1, Wohngeld und die 165 behalten?

Bitte um Antworten und schonmal vielen Dank!

hallo,

wenn dich dein arbeitgeber wieder einstellt auf 10 stunden in der woche …musst du das beim arbeitsamt angeben ,sonst ist das leistungsbetrug !

du müsstest ja theoretisch einen neuen arbeitsvertrag mit deinem arbeitgeber machen …somit fällst du dann aus dem alg 1 bezug raus !

du hättest dann die wahl ob du wohngeld beantragst oder ergänzende alg 2 leistungen (die in dem fall mehr wäre) ,du kannst aber nicht beide sozialleistungen gleichzeitig beziehen !

10/stunden in der woche für 165€ das hört sich für mich nach ausbeute an ! lieben gruss nancy

Hallo

danke für die Antwort.

Mein Ag macht es ja deswegen so dass ich dem Amt dann kein Geld abgegebn muss und ich die 165 € behalten darf… Bin über das Arbeitsamt versichert… wenn er mich nämlich auf 400 € Basis 15 Std. einstellen würde wäre ich nicht mehr versichert und würde auch kein ALG mehr bekommen… zahle ja schon 400 € miete usw… daher könnt ich ja gar ned von nur den 400 leben…
Aber bekomme ja noch Wohngeld… 112 € daher interessiert es mich ob ich diese 165 von AG dann auch behalten darf oder der Wohngeldstelle dies ebenso mitteilen muss…

Gruss

,erstmal vorneweg erwähnt …

das arbeitsamt ist auch nicht dumm …erst kündigt dich dein arbeitgeber --du bekommst alg 1 + wohngeld …

und jetzt will dich dein arbeitgeber wieder einstellen auf 10/std. in der woche für genau 165€? wie schon erwähnt ,wenn du einen ganz blöden sachbearbeiter hast kann er euch leistungsbetrug unterstellen!

wie schon erwähnt ,muss für ein neues arbeitsverhältnis ein neuer arbeitvertrag gamacht werden …den musst du beim arbeitsamt und bei der wohngeldstelle angeben …dann wird der bedarf neu berechnet …

mit einem neuen arbeitsvertrag fällst du aus dem bezug von alg 1 aus …und würdest in alg 2 rutschen …dort wird dein einkommen von 165€ angerechnet und der fehlende betrag für das existenzminimum /regelsatz wird vom arbeitsamt ergänzend gezahlt !
wenn dich dein arbeitgeber auf 400€(brutto) basis einstellen würde müsste er dich nur der sozialversicherung melden selbst dann wäre dein einkommen noch im rahmen des zuverdienstes und würdest noch leistungen bekommen

wohngeld bekommst du dann keins mehr …da man nur eine sozialleistung (alg2 oder wohngeld) beziehen darf !

mietgeld ist dann bei alg2 schon dabei , (laut rechner hättest du einen anspruch (mit 165€ verdienst ) auf 773€ alg leisungen ,und bei 400€basis 549€ alg 2

dein verdienst bleibt dir ja ,aber wie du siehst hält es sich fast gleich !

dennoch gilt …du musst es angeben

Dem Amt habe ich es ja angegeben das ich ab nächsten Freitag höchstwahrscheinlich anfangen werde… die meinten nur jeden Monat ne Nebenverdienstbestätigung ausfüllen und an die schicken… Und ALG würde weiter laufen so wie ich das verstanden habe…

Wenn ich das jetzt dem Wohngeldamt auch mitteile von denen ich ja bisher zu meinem ALG auch Geld bekomme… werden die mir dann was kürzen (also die vom Wohnungsamt) oder kann ich das dann behalten?

Habe nämlich:

573,30 € ALG 1

  • Wohngeld 112 €
    = 685,30 € gesamt…

Abgaben:

Miete: 289,60 €
Strom 20 €
Telefon 40 €
GEZ 53,94 €

Aber dem Wohnungsamt interessiert ja nur wieviel die Miete ist (289,60 €)…

Wenn ich jetzt noch die 165 € ist halt meine Frage echt nur wegen dem Wohngeldamt…

Gruss und danke

hää…wiso nebenverdienstbescheinigung?

nebenverdienst hat mann nur wenn man neben einen hauptjob noch einen nebenjob hat !

es reicht wenn du die lohnabrechnungen abgibst!

am besten ist du machst erstmal einen neuen arbeitsvertrag und dann gehst du mit dem arbeitvertrag zum arbeitsamt ,legst ihn dort vor und lässt deinen bedarf neu berechnen…

wenn das erledigt ist bekommst du einen änderungsbescheid vom arbeitsamt ,mit diesem neuen bescheid gehst du dann /oder schickst ihn an die wohngeldstelle …damit wäre dann deine schuldigkeit getan und bekommst ganz normal dein geld weiter …

(da du ein sogenannten einzelfall bist ,werden die ämter auch danach entscheiden)

ps : gez …musst du nicht zahlen …wenn du leistungen vom amt beziehst ,bekommst du normalerweise mit dem leistungsbescheid einen zettel mit „freistellungsauftrag“ den schickst du zur gez und schon musst du nichts mehr zahlen!!!

wie gesagt …klären musst du ----

—chef -arbeitsvertrag—
----arbeitsamt—
und dann wohngeldstelle …

Hallo

also GEZ muss ich zahlen da ich ALG 1 und nicht ALG 2 bekomme. Habe selber bei GEZ nachgefragt…
Habe dem Wohngeldamt jetzt einfach mal geschrieben wenn ich was annehmen würde was dann wäre… mal sehn was die antworten… kann ja den Job immer noch ablehnen.

Meine natürlich Nebenverdienstbescheinigung oder wie das Ding heisst :smile:

Arbeitsamt sagt zu mir die brauchen keinen Arbeitsvertrag nur diese Nebenverdienstbescheinigung… dass ich ja nicht mehr als 165 € verdiene und die dann was haben können falls es drüber wäre…

Danke dir recht herzlich für deine Auskünfte …:smile:

Hallo,

bei dem ALG I findet keine Anrechnung statt, bei dem Wohngeld wird das Zusatzeinkommen angerechnet.

Gruß!

Hallo ronaldinho85,
Wohngeld wird gestaffelt berechnet, wahrscheinlich wirst Du weniger Wohngeld erhalten. Am besten Deine Daten mal im Wohngeldrechner eingeben.
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
Oder direkt beim Wohngeldamt nachfragen, so habe ich es zumindest gemacht.
Viel Glück! ambition666

Hallo,
kurze Antwort ja;
weitere Infos zum Zuverdienst findetst du auf dieser Seite http://www.sozialleistungen.info/con/arbeitslosengel…

Herzlichen Gruß
Karl-Heinz

also meine Situation ist die das ich ALG 1 in Höhe von 573 €
beziehe (Bin zudem in einer Maßnahme kann mich aber so danach

weiß ich nicht. tut mir leid.

Gruß, Sabine

Hallo

Sorry, ich fahr morgen in Urlaub und hab leider keine Zeit!

Ich weiß es im Moment auch nicht.
Bitte frag am besten einfach einen anderen, der sich auskennt.

Viele Grüße

Auskunft abgelehnt.
Hallo ronaldinho85!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!