Eltern sind getrennt. Mutter wohnt mit 12 jährigem Sohn und Freundin zusammen. Die Frauen arbeiten tw. Schicht und es ist bis auf einige male im Jahr immer eine Abend da. Manchaml wird dann eben am Abend der Papa gebraucht und kommt und beschäftigt sich mit seinem Sohnemann. Vor einigen Wochen gab es das 1. Mal Ärger, der Vater wollte um 21.30 Uhr gehen, nachdem Sohnemann ins Bett gegangen war - beide Frauen waren arbeiten, eine kam um 23.30 Uhr (da wußten man aber die Zeit noch nicht genau, da Arbeitsstelle neu) Mutter von Sohnemann war stinkesauer - Ex Mann ist dann doch geblieben.
Diesmal - Ex Mann wieder einen Abend da, wartete bis Sohnemann im Bett war und ist echt gegangen - ohne dass jemand bescheid wußte. Mutter ist außer sich! Eine der Frauen kam um 22.00 Uhr heim, da war „Mann“ schon entschwunden.
Sonst will der Vater den Sohn schon einige Nachmittage die Woche haben.
Wir sind gespannt auf Euere zahlreichen Meinungen und herzlichen Dank!! (Hey, und was ist eigentlich rechtlich? Soll man sich gar nicht sorgen und das Kind mit 12 einfach dann immer alleine lassen wenn beide arbeiten müssen???)
Guten Morgen,
Euer Sohn ist 12??? Was soll denn passieren, nachdem er ins Bett gegangen ist? Hat er irgendwelche Ängste, schlafwandelt er? Warum sollte man denn in dem Alter noch eine Aufsichtsperson beim Schlafen haben?
nunja, ich bin keine Mutter, kanns daher nicht einschätzen.
PP
Nur sollte das mit dem Sohn besprochen sein: Also wenn Du im Bett bist, geht der Papa; wir (oder eine von uns) sind ja nicht lange danach wieder da. Jedes gesunde (d.h. nicht überängstliche) Kind wird das verstehen (!). Und ist vielleicht sogar ein bisschen stolz drauf, dass er wie ein ‚Großer‘ behandelt wird.
Mit 13 geht wohl schlecht ein Junge schon in die Disco?
Katrin, Mäuschen, ich zum Beispiel, damals. Okay, mit 13 war’s noch die „Kinder-Disco“, in die „richtigen“ kam ich erst mit 14 rein.
In welcher Welt lebst du denn?
In der, wo es bereits 12jährige Mütter und Väter gibt.
Rechtlich gesehen ist das wohl kaum eine gute Begründung!!!
Wen interessiert hier die rechtliche Seite?
Es bleibt dabei: ein 12jähriger braucht keinen Babysitter mehr, sofern er normal entwickelt ist und Muttchen darf gern mal n bisken locker werden. Mir scheint, es wird nur nach einem Grund gesucht, mal wieder auf Vattern schimpfen zu können.
wo bitte ist das Problem? Ich erinnere mich als kleineres Kind auch ohne Handy (sowas gabs damals noch nicht, nur altmodische Telefone mit Wählscheibe)alleine zu Hause gewesen zu sein. Wie alt soll er denn werden um ein paar Stündchen alleine zu sein?
Mit Sicherheit kann ein 12jähriger auch allein in der Wohnung bleiben. Dagegen habe ich ja nichts gesagt. Aber das mit 13 und Disco ist eine nicht besonders gute Begründung zu diesem Fall. Ok muss jeder selbst wissen. Das ist glaub ich ein Thema, wo man mit Sicherheit ne ganze Weile rumdiskutieren kann.
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Hallo,
kann mich der Meinung meiner Vorredner nur anschliessen.
Mein Sohn ist 6 und ab und zu gönnen wir uns auch mal weg zu gehen (in näherer Umgebung).
Auf seinem Nachttisch liegt das Telefon mit „Babysitter-Funktion“ d.h. eingespeicherter Handynummer - er hat bis jetzt noch kein einziges Mal angerufen.
Ich freue mich auf jeden Tag, an dem er selbständiger wird. Wenn ich mir vorstelle, ich bräuchte für einen 12jährigen, normal entwickelten Jungen noch einen Babysitter…
ich finde, dass das kein Aufsichtspflichtpflichtproblem ist, sondern ein Machtkampf zwischen den Eltern.
Der Vater fühlt sich anscheinend als Babysitter benutzt, entzieht sich halbherzig, scheut dabei aber ungeschickterweise eine offene Auseinandersetzung und wird dann - vollkommen überzogen, finde ich - mit der Moral-, bzw. Rechtskeule abgestraft.
Selbstverständlich kann ein 12-jähriger für ein paar Stunden allein gelassen werden, solange er keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen hat. Wenn er trotzdem Probleme mit dem Alleinsein hat, ist er alt genug, um das zu äußern und gegebenenfalls mit Hilfestellung damit klarzukommen.
Hört sich für mich ein kleines bisschen so an, als würde die Mutter glauben, der Vater hätte die Pflicht mit Sitterdiensten dafür zu bezahlen, dass er seinen Sohn „schon einige Nachmittage die Woche haben“ will. Ist natürlich Blödsinn.
Aber kann sein, dass ich da fehlinterpretiere.
Wenn ja, diesen Absatz streichen
Scheint mir aber auch sonst irgendwie kein idealer Umgang mit dem Umgangsrecht zu sein(und wie so oft ist das Problem ganz klar bei den Eltern und nicht beim Kind).
Vor einigen Wochen gab
es das 1. Mal Ärger, der Vater wollte um 21.30 Uhr gehen,
nachdem Sohnemann ins Bett gegangen war - beide Frauen waren
arbeiten, eine kam um 23.30 Uhr (da wußten man aber die Zeit
noch nicht genau, da Arbeitsstelle neu) Mutter von Sohnemann
war stinkesauer - Ex Mann ist dann doch geblieben.
hm, stellt denn der Junge regelmäßig etwas an, wenn er alleine ist? Sonst wüsste auch ich keinen Grund, warum ein 12-jähriger nicht alleine bleiben könnte.
Diesmal - Ex Mann wieder einen Abend da, wartete bis Sohnemann
im Bett war und ist echt gegangen - ohne dass jemand bescheid
wußte.
Das ist allerdings ein Problem. Nur dürfte dies die Mutter selber geschaffen haben: Wenn mit ihrer Zustimmung eine solche Regelung nicht möglich ist, wird dem Vater nichts anderes übrig bleiben, wenn er nicht in 10 Jahren immer noch Babxysitten müssen will.
Sonst will der Vater den Sohn schon einige Nachmittage die
Woche haben.
Ist doch schön, wenn ein Vater sich um sein Kind kümmert. Das soll gerade bei Jungs in der Pubertät wichtig sein, von wegen männliches Vorbild usw.
Wir sind gespannt auf Euere zahlreichen Meinungen und
herzlichen Dank!! (Hey, und was ist eigentlich rechtlich? Soll
man sich gar nicht sorgen und das Kind mit 12 einfach dann
immer alleine lassen wenn beide arbeiten müssen???)
Hm, ich habe in Deiner Beschreibung nichts von „immer alleine wenn beide arbeiten müssen“ gelesen, sondern nur von „alleine lassen wenn im Bett“. Meine Tochter war ab Gymnasium nach der Schule alleine zuhause (wenn sie nicht mit Freunden stromern war), bin ich da jetzt eine Rabenmutter und muss noch nachträglich (meine Tochter ist inzwischen 27 Jahre alt) noch belangt werden?
wir danken Euch ganz herzlich. Nö, Kind hat keine Angst. Vater kam die beiden Male gerne und freiwillig und hat niemandem bescheid gesagt, dass er geht. Aber gerne möchte ich noch die rechtliche Seite hören. Eine schöne Woche noch und DANKE - Claudia
Die Sache wurde ja schon von allen
Seiten beleuchtet. Meiner Meinung
nach ist es ein „Problem“, das man
sich selber schafft.
Man kann z.B., vorher absprechen,
wer wann wie lange Zeit hat und was
zu tun ist, wenn etwas dazwischenkommt.
Das der Vater verschwindet, wenn der
(demnächst Pubertierende) Sprößling
entschlummert, halte ich für o.k., so-
fern es nicht anders abgesprochen war.
Beim Alter (12) wäre noch zu klären,
ob beim Kind starke Angstanfälle oder
Neurosen aufgetreten sind, deren
Wiederkehr zu vermeiden ist. Ist das
aber nicht der Fall, würde ich den
ganzen Problemkreis als ‚künstlich‘
bewerten.
Man bedenke: die Kinder, die im „Hitler-
Film“ am Ende den Orden erhalten, waren
damals tatsächlich 12-jährige Hitlerjungen
aus Dresden, die ihre Eltern im Februar
verloren hatten und von denen einige in
Berlin als Meldegänger bzw. als (sehr
effektive) Panzerfaustschützen gegen die
Sowjetarmee kämpften.
daß er in dem Alter alleine bleibt, finde ich völlig in Ordnung.
Nicht in Ordnung finde ich, daß der Vater ohne Absprache gegangen ist. Denn wenn der Junge doch aufwacht uns es ist entgegen der Absprache niemand da, könnte er sich zumindest Sorgen machen.
An Absprachen sollte man sich ohnehin immer halten, und an Absprachen mit Kindern erst recht.
Es geht weniger um den Sohn als um Euch, nehme ich an. Fragt doch einfach den Jungen, ob es für ihn ok ist, abends alleine zu Hause zu sein. Wenn ja, dann ist das Problem eher von Euch selbstgemacht.
Zur rechtlichen Seite:
Zitat: "Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. […] Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen.
aus: http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html
Aber gerne möchte ich noch die rechtliche Seite hören.
Warum? Willst Du dem Vater auf Teufel komm raus eine reinzimmern?
Ganz davon abgesehen wirst Du in diesem Forum auf diese Frage keine rechtliche Antwort bekommen. Eine solche Antwort würde gegen deutsche Gesetze verstoßen, siehe auch FAQ:1129
Warum? Willst Du dem Vater auf Teufel komm raus eine
reinzimmern?
Selbst wenn sie wollte - sie könnte nicht. Ich habe in obigem Posting Links zur Aufsichtspflicht gepostet - und auch vorher gelesen. Und es ist NICHT festgelegt, ab welchem Alter man ein Kind wie lange alleine lassen kann. Einige Gerichte haben in Einzelfällen Urteile gefällt (z.B. ein Vierjähriges bis zu 15 Minuten auf abgezäuntem Areal), die Seiten betonen aber immer wieder, daß es eine Altersrichtlinie einfach nicht gibt.
Warum? Willst Du dem Vater auf Teufel komm raus eine
reinzimmern?
Selbst wenn sie wollte - sie könnte nicht.
Aber klar. Nicht direkt, aber indirekt. Ein besonders gutes Verhältnis zwischen Vater und Mutter scheint es ja nicht zu geben, und auch die Formulierung „der Vater will den Sohn schon einige Nachmittage die Woche haben“ stinkt irgendwie.
Es mag sein, das ich da falsch liege, aber in mir schwelt der dumpfe Verdacht, dass diese hier angemahnten Albernheiten in Streitigkeiten der Eltern (z.B. bzgl. einer Umgangsregelung!) instrumentalisiert werden sollen.
Dazu passt die relative Nichtreaktion der Fragestellerin.
Es mag sein, das ich da falsch liege, aber in mir schwelt der
dumpfe Verdacht, dass diese hier angemahnten Albernheiten in
Streitigkeiten der Eltern (z.B. bzgl. einer Umgangsregelung!)
instrumentalisiert werden sollen.
Den Verdacht habe ich auch, aber das war ja nicht die Frage.