Blinken beim Falsch-Abbiegen?

Hallo,

eine Frage, die mich schon laenger umtreibt, ist die: Wenn ich an einer Kreuzung, an der das Linksabbiegen verboten ist, trotzdem links abbiege, muss ich da blinken?

Jan

Grundsätzlich erst mal ja. Selbst, wenn es verboten ist, abzubiegen, haben die anderen Verkehrsteilnehmer das Recht, zu erfahren, was jemand vor hat.

Könnte das eine mögliche Strafe für das verbotene Abbiegen wegen Vorsatzes erhöhen?

Anders rum, könnte bei verbotenem Abbiegen ohne Blinken beides verwarnt werden?

Grüße!

Moin, Brian,

Könnte das eine mögliche Strafe für das verbotene Abbiegen
wegen Vorsatzes erhöhen?

wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier um Ordnungswidrigkeiten, da wird eher nicht nach Vorsatz gefragt.

Anders rum, könnte bei verbotenem Abbiegen ohne Blinken beides
verwarnt werden?

Das gewiss, wahrscheinlich kostet „in Tateinheit mit…“ ein paar Groschen weniger :smile:

Gruß Ralf

Und v.a. in München, Berlin etc. sieht man es regelmäßig :smiley:

Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Meine Frage war bestimmt eine, die die Rechtsgelehrten schon seit Aristoteles (oder Sokrates, oder irgend jemand anders, der griechisch klingt) bewegt hat, aber eigentlich war sie eher als Scherz gedacht :smile:

wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier um
Ordnungswidrigkeiten, da wird eher nicht nach Vorsatz gefragt.

Ich wiederum bin mir doch sicher, dass Bussgelder bei Vorsatz erhöht werden (können)! Die Wahrscheinlichkeit in der Praxis ist bei der theoretischen Überlegung irrelevant.

Anders rum, könnte bei verbotenem Abbiegen ohne Blinken beides
verwarnt werden?

Das gewiss, wahrscheinlich kostet „in Tateinheit mit…“ ein
paar Groschen weniger :smile:

… in Tateinheit wird meines Wissens der „teurere“ Vorwurf „berechnet“, in Tatmehrheit addiert.
Die Frage ist also, ob hier Tateinheit vorliegt?

Gruß Ralf

Grüße!