Hi,
ist es erlaubt an seiner Cross nach vorne hin nur Blinker im Spiegel hat?
Oder ist es erlaubt nur Blinker im Lenker zu haben?
Hallo
Ich hab zwar den Satz grammatikalisch nicht verstanden, aber zum Thema Blinker folgendes.
Blinker müssen hinten und vorne vorhanden sein, also 4 Stück.
Horst
Hallo Marcel,
ich hatte mal eine Honda XR 600. Da waren nur
Ochsenaugenblinker dran. Weiß aber nicht ob das
noch zulässig ist.
Vorteil - Blinken nach vorne und hinten
Vorteil - Wenn ich im Dreck lag waren nur die Gläser kaputt 4,50 DM
Nachteil - schaut nicht so toll aus
Tschüß
Peter
Hallo Marcel,
Lenkerendenblinker sind erlaubt. Bis einschl. Bauj. 1984 sind Lenkerendenblinker alleine erlaubt. Ab 1985 benötigst Du zusätzlich noch Blinker hinten.
Gruß Thomas
Hi,
ist es erlaubt an seiner Cross nach vorne hin nur Blinker im
Spiegel hat?
Oder ist es erlaubt nur Blinker im Lenker zu haben?
Hallo! Also, Blinker im Spiegel sind erlaubt, aber an einer Cross?
Dann sind beim Sturz vielleicht gleich beide kaputt.
Blinker müssen ein (E?)Prüfzeichen haben: möglich ist 50R plus fogende oder auch nur folgende. Vorn: 1,1a,1b und/oder 11
hinten: 2,2a,2b und/oder 12
Manche Blinker haben auch beides, dann sind sie für vorn und hinten erlaubt, meistens diagonal benutzbar. Links vorn ist auch rechts hinten zum Beispiel.
Aber immer 4 Blinker, bei Lenkerendenblinker das nach hinten strahlende Glas abdecken und hinten noch zwei montieren.
Einbauhöhe der Blinker nicht tiefer als 350 mm und nicht höher als 1200 mm.
Abstand der Blinker vorn nach StVZO 340 mm und hinten 240 mm.
Nach EG-Recht Abstand vorne 240 mm und hinten 180 mm.
Ob die EG-Regel greift oder die StVZO hängt vom TÜV-Prüfer ab.
Wenn das Motorrad eine EG-Zulassung hat, gilt die EG-Regelung.
Ab 2005 sollte das Motorrad eine EG-Zulassung haben, der Besitz neuer
EG-Zulassungsbescheinigungen I oder II sagt nichts aus , da diese alle älteren Briefe ersetzen. Also ein Oldtimer erhält die auch bei einer Um-/Anmeldung usw…
Wenn eine Conformitäts-Bescheinung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) dabei ist, hat es eine EG-Zulassung.
Aber auch bei älteren Motorräder kann der TÜV es erlauben, dann sollte
er aber eine Einbaubescheinigung ausfüllen (früher: Eintragung).
In die Papiere muss es nicht eingetragen werden , nur die Bescheinigung aufheben.