Blitzeinschlag und Haftpflicht

Hallo,

warum so böse mit mir.

Ich habe nur meine Meinung zu diesem Thema geäußert !

Kurz gesagt, kläre doch mal die Schuldfrage, die sehe ich nicht auf Seiten des Eigentümers des Gebäudes, bei einem Blitzschlag.

Folgeschäden hast leider Du.( Schaden am Fahrzeug )

Auch wenn es nicht jeder glaubt, man kann sich selbst in Deutschland nicht gegen alles versichern.( oder andere )

Gruß

Wolfgang

Hallo,

warum so böse mit mir.

Bin ich nicht

Ich habe nur meine Meinung zu diesem Thema geäußert !

Da wir aber nicht im Chat sind und persönliche Meinungen austauschen (ausser das Plauderbrett) sondern in einem Expertenforum ,in dem Experten antworten, haben mich deine unqualifizierten Antworten doch sehr verwundert.

Gruss
Jasmin

Hallo,

klingt aber so, als ob Du böse mit mir wärst.

Ab wann bin ich denn ein Experte für dich, soll ich mich komplett outen, wie z.B. ich bin Vermieter, Versicherungskaufmann, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft etc.

Muss ich nicht.

Es tut mir leid, dass ein Mieter einen Schaden erlitten hat, aber aus meiner Sicht wird er darauf sitzen bleiben.

Gruß

Wolfgang

Hallo,
aaaalso. Die Haftung des Vermieters (Gebäudeigentümer) richtet sich nach dem 836 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/836.html

Da steht die Ausnahme im letzten Satz drin. Hat der Gebäudebesitzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, haftet er nicht.

Beim Blitzschlag sehe ich das normalerweise so (Was hätte er tun können, um den Blitzschlag zu vermeiden?). Könnte mir aber die ein oder andere Ausnahme vorstellen, wenn z.B. ein Blitzableiter hätte da sein sollen, aber nicht vorhanden war. Das wäre aber gestrickt. Urteile dazu kenne ich keine.

Ähnlich gilt das übrigens für unten im anderen Posting mit dem Sturm. Ab Windstärke 8 kann er die Sorgfalt beachtet haben und dennoch ein Schaden durch herabfallende Ziegel entstehen, für diesen der Gebäudeeigentümer dann nicht einstehen muss.

Gruß
Andreas

Hallo,

meine Worte !

Gruß

Wolfgang

Hallo,

Beim Blitzschlag sehe ich das normalerweise so (Was hätte er
tun können, um den Blitzschlag zu vermeiden?).

Meine Hausrat zahlt doch auch bei einem Blitzschlag alle meine Geräte.

die ein oder andere Ausnahme vorstellen, wenn z.B. ein
Blitzableiter hätte da sein sollen, aber nicht vorhanden war.

Wo steht denn, dass ein Blitzableiter da sein muss? Ich wusste nicht, dass es dafür Vorschriften gibt. Ich dachte immer das kann jeder so machen wie er will.
Und wie erkenne ich von aussen auf das Haus schauen, ob das Haus einen Blitzableiter hat?

LG
Jasmin

ich bin nicht sicher, aber das von einem Gebäude eine
Gefährdungshaftung ausgeht, wäre mir neu.

Es ist trotzdem so.

Ein Haus bewegt sicht nicht( normalerweise nicht ) beisst nicht, etc.

Trotzdem kann dort jemadn zu Schaden kommen.

Außerdem wird nicht jeder Fall aufgrund der Gefährdungshaftung
auch reguliert und darum geht es der Fragestellerin.

Mir ging es darum ihr verschiedene Wege der Argumentation zu nennen. Ob und mit welchem sie Erfolg hat, ist natürlich ungewiß.

Wenn das so wäre, benötigte ja keiner mehr eine
Teilkaskoversicherung, weil ich such mir dann ein Haus und

Diebstahl des KFZ, Glasbruch, Wildschaden, Hagel ? Reicht das als Begründung für die TK ?

hoffe, dass dort ein Blitz einschlägt.

Es gibt ja wohl noch andere Schadensereignisse.

Hallo,

Beim Blitzschlag sehe ich das normalerweise so (Was hätte er
tun können, um den Blitzschlag zu vermeiden?).

Meine Hausrat zahlt doch auch bei einem Blitzschlag alle meine
Geräte.

Hausrat ist ne andere Baustelle. Bisher ging es um die Frage des Schadens für den Dritten (Kfz durch Gebäudeteile beschädigt) und das ist ein Haftungsthema.

Die eigene Hausrat zahlt Überspannungsschäden durch indirekten Blitzschlag sofern mitversichert und Schäden durch direkten Blitzschlag an eigenen Gegenständen NICHT am Auto (nebenbei erwähnt).

die ein oder andere Ausnahme vorstellen, wenn z.B. ein
Blitzableiter hätte da sein sollen, aber nicht vorhanden war.

Wo steht denn, dass ein Blitzableiter da sein muss? Ich wusste
nicht, dass es dafür Vorschriften gibt. Ich dachte immer das
kann jeder so machen wie er will.
Und wie erkenne ich von aussen auf das Haus schauen, ob das
Haus einen Blitzableiter hat?

Dafür gibt es Vorschriften, wenn ich mich recht entsinne aus dem Baurecht heraus. Tante Google hilft (hab grad kaum Zeit…)

Gruß
Andreas

LG
Jasmin

Hallo,

die ein oder andere Ausnahme vorstellen, wenn z.B. ein
Blitzableiter hätte da sein sollen, aber nicht vorhanden war.

Wo steht denn, dass ein Blitzableiter da sein muss? Ich wusste
nicht, dass es dafür Vorschriften gibt. Ich dachte immer das
kann jeder so machen wie er will.
Und wie erkenne ich von aussen auf das Haus schauen, ob das
Haus einen Blitzableiter hat?

Dafür gibt es Vorschriften, wenn ich mich recht entsinne aus
dem Baurecht heraus. Tante Google hilft (hab grad kaum
Zeit…)

Gruß
Andreas

Macht ja nix. Danke trotzdem! Du hast ja schon sehr viele Infos gegeben. Danke!

Hallo,

Macht ja nix. Danke trotzdem! Du hast ja schon sehr viele Infos gegeben. Danke

Das der Mieter wohl nichts bekommen wird, haben viele andere hier auch schon geschrieben.

Wo war jetzt die absolute Neuigkeit ? Oder war das jetzt auf die Hausratvers. bezogen ?

Mein Gott, fordere den Vermieter auf, den Schaden der H+G Haftpflichtversicherung zu melden, damit dürfte er ja kein Problem haben, da es noch keine SF - Rabattierung hier gibt.

Dann prüft die Vers. die Ansprüche und man bekommt eine Antwort.
Nicht zufrieden, dann ab zum Anwalt.
Hier im Forum ist eine Rechtsberatung nicht erlaubt. Soviel zum Thema Experten.

Gruß

Wolfgang

Hallo,

Außerdem wird nicht jeder Fall aufgrund der Gefährdungshaftung
auch reguliert und darum geht es der Fragestellerin.

Mir ging es darum ihr verschiedene Wege der Argumentation zu
nennen. Ob und mit welchem sie Erfolg hat, ist natürlich
ungewiß.

Ja, aber darum geht es doch hier jedem im Forum, ob man Erfolg hat und nicht was im Gesetz steht und alle von uns hier im Forum, die Erfahrung haben, wissen, dass dies ganz selten der Fall ist.

Der berühmte Einzelfall !

Wenn das so wäre, benötigte ja keiner mehr eine
Teilkaskoversicherung, weil ich such mir dann ein Haus und

Diebstahl des KFZ, Glasbruch, Wildschaden, Hagel ? Reicht das
als Begründung für die TK ?

Hast Du natürlich Recht, meine Stellungnahme war auf den o.g. Fall bezogen.

hoffe, dass dort ein Blitz einschlägt.

Es gibt ja wohl noch andere Schadensereignisse.

Auch richtig, aber in letzter Zeit habe ich kaum ein Gewitter erlebt, welches nicht mit Sturmboen mit oder über Windstärke 8 einhergehen.
Dann würde auch die TK den Blech und Lackschaden regulieren.

Gruß

Wolfgang

Halbwissen ist gefährlich

Das der Mieter wohl nichts bekommen wird, haben viele andere
hier auch schon geschrieben.

Mal ehrlich. So wirklich Ahnung hast du nicht, oder?

Mein Anwalt hat mir etwas anderes gesagt. Nächste Woche hab ich das Geld, wenn nicht dann werd ich es schreiben -wens interessiert.
Meine Karten sehen sehr gut aus.

Und dir wünsche ich, dass du einen netten Chatroom findest. Du hast Bedarf.

LG Jasmin

Hallo,

es kommt erst mal darauf an ob hier ein Verschulden des Vermieters vorliegt. Ist das Dach ordentlich und in einen guten Zustand dann liegt beim Vermieter kein Verschulden zugrunde und die Versicherung lehnt die Schadenzahlung ab weil der Blitz als höhrere Gewalt gewertet wird.

Ist das Dach in einen schlechten Zustand und der Vermieter wusste das, dann liegt natürlich ein Verschulden auf Seitens des Vermieters und der Schaden würde durch die Haftpflicht des Gebäudes beglichen. Und wenn in der Region Blitzableiter vorgeschrieben ist aber der Vermieter keine Installiert hat, dann liegt auch hier ein Verschulden des Vermieters vor. Aber die Haftpflicht zahlt nicht wenn kein Verschulden vorliegt!!!

Versicherung des Vermieters hat alles bezahlt
Hallo an alle,

nur kurz als Info, wen es interessiert, die Versicherung des Vermieters hat den kompleten Schaden sofort beahlt. Ging ganz schnell.

Falls Interesse besteht poste ich auch noch die Details des Briefes.

LG
Jasmin

Hallo,

ich weiss nur soviel, dass die meisten Anwälte ihren Mandanten erstmal erzählen, dass alles klar ist und später heißt es dann:

Oh, verdammt, der Richter war gegen uns etc., tut mir leid, aber hier ist meine Kostenrechnung.

Wenn es so sein sollte, dass Du schon nächste Woche dein Geld hast,freue ich mich für dich, aber dann frage ich mich warum du hier noch was gepostet hast, wenn dein Anwalt sowas in 1 Woche regelt.

Gerade hab ich noch gelesen, dass Du ja jetzt noch die Miete für den Stellplatz mindern möchtest, der aufgrund von Reparaturarbeiten am Dach abgesperrt worden ist.

Prost Mahlzeit

Gruß

Wolfgang

Hallo,

hatte ich das nicht in meinem Post vom 30.07.2009 geschrieben, dass man den Schaden bei der Vers. einreichen soll und diese prüft dann die Schuldfrage und erstattet dann nach Zeitwert.

Gruß

Wolfgang

hatte ich das nicht in meinem Post vom 30.07.2009 geschrieben,
dass man den Schaden bei der Vers. einreichen soll und diese
prüft dann die Schuldfrage und erstattet dann nach Zeitwert.

Du hast gaaaaanz viel geschrieben. Leider nichts von Wert und meist hast du dir selbst wiedersprochen. Du bist kein Experte du möchtest aber gerne mitreden.
Such dir ein Chatroom

Falls Interesse besteht poste ich auch noch die Details des
Briefes.

Hallo,
mich würde die Begründung interessieren,
Gruß
Andreas

Hallo,

warum habe ich mir selbst widersprochen ?

Ich war der Meinung, dass es mal die Schuldfrage des VM zu klären ist und bei einem Blitzschlag, kann ich die beim besten Willen nicht sehen.

Nach wie vor stelle ich mir die Frage warum du am 28.07.2009 etwas postet, wenn dein Anwalt schon am 01.08.2009 den Erfolg meldet? ! ?

Wie gesagt, es freut mich wenn der Mieter seinen Schaden ersetzt bekommt, weil der Vermieter wohl fahrlässig gehandelt hat und seine Dachziegel nicht jährlich hat überprüfen lassen oder alle Hinweise seiner Mieter und Nachbarn über lose Dachziegel in den Wind geschlagen hat.

Aber warum möchte der Mieter denn jetzt noch die Miete für den Stellplatz mindern und dem Vermieter noch wegen angeblichen Baumängeln an den Kragen ?

Gruß

Wolfgang

Hallo,

würde mich auch brennend interessieren.

Gruß

Wolfgang