Blitzeinschlag und Haftpflicht

Da geb ich Dir Recht Wolfgang!!
Bei Haftpflichtansprüchen wird immer erst die Schuldfrage geklärt. Wenn das Dach in Ordnung ist und Vermieter keine Schuld trifft (weil Blitz als höhere Gewalt gewerdet wird) dann zahlt die Haftpflicht nicht! Aber in diesem Fall musste das Dach nun wirklich nicht in Ordnung gewesen sein sonst wäre keine Zahlung erfolgt.
Ach, und Haftpflicht ersetzt nur Zeitwert!!!

Hallo,

ich würde gerne den Grund wissen, weshalb die Versicherung bezahlt hat.

Gruß

Hallo,

ich habe den Schriftverkehr zu Hause, aber ich kann dir gerne den Brief meines Anwaltes und den Brief der Versicherung einscannen und zumailen (natürlich lösche ich persönliche Daten).
Sinngemäß von mir als Laien erklärt, konnte der Hausbesitzer nicht nachweisen, dass er das Dach immer instand gehalten hat.
Die Paragraphen die im Schriftverkehr aufgeführt waren kann ich nicht wiedergeben, sorry.

LG Jasmin

Hallo,
genaus so war das. Der Hausbesitzer/Vermieter konnte keinerlei Instandhaltung des Daches, zumindest nicht in den letzten 10 Jahren, nachweisen.

LG Jasmin

Hallo Jasmin,

vielen Dank für die Antwort. Nein, Du brauchst es nicht einscannen, hast es ja sinngemäß wiedergegeben.

Also Zahlungsgrund war,was ich in irgendeinem von meinem Postes geschrieben hatte, dass der VM eine Schuld zugegeben hat, bzw. von der Vers.so angenommen wird.

Ich kenne allerdings keinen Vermieter, der sein Dach turnusmäßig überprüfen lässt, warum auch. Eigenheimbesitzer tun dies übrigens auch nicht !

Als Vermieter würde mir es nicht schwer fallen, aufgrund der häufig auftretenen Stürme nachzuweisen, dass ein Dachdecker das Dach repariert und auch überprüft hat. Also im Umkehrschluss hatte das Objekt in den letzten Jahren keinen Sturmschaden. Spricht nicht gerade für ein Dach von welchem eine Gefahr ausgeht.

Gruß

Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Nein, Du brauchst es nicht
einscannen, hast es ja sinngemäß wiedergegeben.

ales klar

Also Zahlungsgrund war,was ich in irgendeinem von meinem
Postes geschrieben hatte,

Du hattest ganz viel geschrieben. Leider dir immer wieder selbst widersprochen, einmal so einmal so … am Ende hast du natürlich Recht - ist auch klar wenn du dein Fähnchen ständig nach dem Wind drehst.

Also im Umkehrschluss hatte das Objekt in den letzten Jahren keinen
Sturmschaden.

Falsch

Spricht nicht gerade für ein Dach von welchem
eine Gefahr ausgeht.

Wie gesagt, falsch.
Aber das hatte ich in anderen Postings erklärt. Hast du nicht gelesen, nicht so schlim.

Grüße

Also im Umkehrschluss hatte das Objekt in den letzten Jahren keinen
Sturmschaden.

Falsch

Du hattest doch geschrieben, dass der Vermieter nicht nachweisen konnte, dass 10 Jahre nichts an seinem Dach gemacht worden ist.

Spricht nicht gerade für ein Dach von welchem
eine Gefahr ausgeht.

Wie gesagt, falsch.

Warum ?

Grüße

Gruß

Wolfgang