Bodenrichtwerte

habe von einem Bauträger ein Angebot zu einem Haus mit Grundstück. Das selbe Haus bittet er ohne Grundstück für 156000 Euro an, das Grundstück müsste laut Bodenrichtwerte NRW 122500 Euro kosten… nun steht aber an dem Angenbot in der Immobilienzeitung ein Preis von 329000 Euro… Darf er das?.. muss er mir den Grundstückspreis seperat nennen…

Hallo. Grundsätzlich haben wir eine freie Marktwirtschaft. Es gibt keine Verpflichtung Haus und Grundstück getrennt auszuweisen. Sie können sich jedoch Haus und Grundstück gesondert ausweisen lassen und dies zur Entscheidungsgrundlage machen. Die Bodenrichtwerte sind Anhaltspunkte, jedoch keine Verpflichtung. Angebot und Nachfrage bestimmen das Geschäft. Sie entscheiden, ob Sie einem Kauf zustimmen oder nicht. A. Frank

Nein, er kann das Haus inkl. Grundstück zu einem Preis X anbieten. Das Haus selbst kann lt. Angebot auf einem anderen Grundstück gebaut werden.
Gruß
ppunktb

Hallo, Sie können von dem Preis ausgehen, der Ihnen im Angebot benannt wurde. Sofern das Grundstück für Sie reserviert wurde, haben Sie einen gewissen Anspruch darauf. Ungeachtet dessen darf der Bauträger das Grundstück m.E. zu einem anderem Preis bewerben, damit er für den Fall, dass Sie dieses nicht kaufen, an einen anderen verkaufen kann.

Warum wollen Sie das Grundstück und das Haus aus einer Hand kaufen? (Steuerproblematik!)

Viele Grüße

Jürgen Göhler

habe von einem Bauträger ein Angebot zu einem Haus mit
Grundstück. Das selbe Haus bittet er ohne Grundstück für :156000 Euro an, das Grundstück müsste laut Bodenrichtwerte NRW :122500 Euro kosten… nun steht aber an dem Angenbot in der :Immobilienzeitung ein Preis von 329000 Euro… Darf er das?.. :muss er mir den Grundstückspreis seperat nennen…

Selbstverständlich kann der Bauträger einmal ein Grundstück mit Planung verkaufen und Sie können mit einer eigenen Baufirma das Gebäude erstellen, oder Sie können das Haus mit Grundstück als Paket erwerben. Wenn das Paket so aussieht, dass Sie vom Bauträger das Grundstück erwerben mit einen Generalunternehmerwerkvertrag, dann muss er Ihnen einen separaten Grundstückspreis nennen, denn dann kaufen Sie nur das Grundstück und schliessen mit einen Generalunternehmen einen separaten Vertrag.
Ansonsten kaufen Sie das fertige Haus mit Grundstück und ein separater Grundstückspreis wird nicht angegeben.

MfG Roland Ritt

Habe jetzt den ehemaligen Eigentümer der Grundstücke angerufen, er sagt als er an den Bauträger verkauft habe, übrigens zu einem Preis der sich aus den Bodenrichtwerten minus ca. ein drittel Fläche für die Strassen und wege und minus ca 65 Euro pro QM für Erschliessung und Plannung,hat die Kommune auf den Preis des Bodenrichtwertes bestanden, aus Gründen von sozialem Bodenmanagement. Frag mich jetzt warom das nur bei dem Verkauf von Eigentümer an Bauträger und nicht an den weiterverkauf an den Bauherrn zählt… Er glaubte das der Bauträger eigentlich nur höhstens 10000 Euro mehr am weiterverkauf haben könnte, bei ca 12000 qm Land… Ich versteh das alles irgendwie nicht so ganz…

Hallo, nein er muss Ihnen den Preis nicht nennen wenn er Eigentümer des Grundstückes ist. Der Bodenrichtwert ist ein Richtwert, wenn der Verkäufer mehr erzielen kann ist das gut für ihn, Der Richtwert wird herangezogen bei Gutachten und PReisermittlungen.
Dann ist auch die Frage welche Leistungen im KAufpreis enthalten sind, Kanalanschluß, Hausanschlusskosten usw.
Ein Gespräch mit dem Bauträger wird hier bestimmt hilfreich sein!

Hallo Henric,

meine Antwort gebe ich als Nichtjurist, aber es würde mich schon sehr wundern, wenn es anders wäre:

Klar darf er das. Es gibt ja keine Verpflichtung, das Grundstück zu dem in der Bodenrichtwerttabelle genannten Quadratmeterpreis zu verkaufen. Es handelt sich hier nur um Durchschnittswerte, die auch mal stark nach oben abweichen können. Und ein schönes Grundstück in guter Lage kann leicht mal hundert Euro pro Quadratmeter über dem Richtwert liegen.
Wenn in der Nachbarschaft in letzter Zeit Grundstücksverkäufe abgewickelt wurden, könntest Du ja mal die Käufer dort fragen, was der Preis für die Lage war.

viel Erfolg
Arno

Warum die Kommune darauf bestanden hat, kann Ihnen nur die Kommune erklären.
Dass die Kommune aber bei einem erhöhten Grundstückswert Einspruch einlegt, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich denke, Sie sollten sich entscheiden, ob Ihnen das Haus und die Lage gefällt und für Sie der Preis in Ordnung ist.

MfG Roland Ritt

habe von einem Bauträger ein Angebot zu einem Haus mit
Grundstück.

Also ein Fertigprodukt, Neubau, mit allen Planungen und Genehmigungen, die dazugehören.

Das selbe Haus bittet er ohne Grundstück für
156000 Euro an, das Grundstück müsste laut :Bodenrichtwerte NRW
122500 Euro kosten…

Macht insgesamt 278500 Euro aus - Grundstück und Haus von der Stange fertig gebaut auf dem Grundstück - ohne planerischen Leistungen, Genehmigungen, Überwachung der Bauausführung, Gewährleistungsüberwachung, etc.

nun steht aber an dem Angenbot in
der Immobilienzeitung ein Preis von 329000 Euro… Darf :er das?..

Macht einen Brutto-Gewinn von 50500 Euro, von dem er noch die Steuer abführen muss. Weiter steckt in diesem Gewinn sicherlich noch die Planerische Leistung, Genehmigungsgebühren, und was auch immer sonst noch so anfallen kann - was laut einem Grundstückskaufvertrags vereinbart sein muss. Würde er obendrein noch diese Gebühren und sonstiges, was noch so anfällt zusätzlich berechnen, dann würde ich es mir überlegen, von dem ein Haus abzukaufen.

muss er mir den Grundstückspreis seperat nennen…

Bei einem Neubau ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Preise gewissermaßen getrennt zu nennen, allerdings hat er auch Spielraum, die Bodenrichtwerte sind - wie der Name schon sagt - nur Richtwerte und ermitteln sich aus einem Durchschnitt von EUR/m² aus der Veräußerung vergleichbarer Objekte bzw. Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert vergleichbar gemacht wurden.
Darüber hinaus steht es dem Bauträger zu, über den Grundstückspreis hinaus sowie aus der Leistung heraus ein Haus zu erbauen, einen Gewinn zu erwirtschaften.

Viel Erfolg beim Hauskauf,

J.L.