… Welchen Aufwand man
nun betreiben will um jährlich ca. 50 EUR einzusparen muss man
für sich selber entscheiden.
Die Elektrofachkraft des geringsten Misstrauens macht sicher
gerne ein verbindliches Angebot. Daraus erbibt sich die
Amortisationszeit.
Meine Frage war doch, ob es sich lohnt, ihn über Nacht (oder
übers Wochenende, wenn mal keiner da ist) abzuschalten. Und
jetzt soll ich mir einen neuen kaufen? Der Vermieter wird sehr
dankbar sein. 
Du hast tatsächlich ein Verständnisproblem.
Es geht hier um die Sinnhaftigkeit des Einbaus einer Zeitschaltuhr.
Das Einsparpotenzial habe ich dir doch vorgerechnet.
Und danch stelle ich die gleiche Frage, nämlich ab welchem
Zeitraum (Pi mal Daumen) sich das Abschalten denn lohnt?!
Wenn du es manuell machst: Ab der ersten Minute.
Eigentlich sogar noch vor der Entnahme damit das vorzeitige Nachheizen schon unterbunden wird.
Für kleinere Entnahmemengen ist danach noch genug erwärmte Restmenge im Boiler.
Ab wann sich der Einau einer Zeitschaltuhr rechnet, hängt vom Aufwand ab.
Mit Glück hängt das Gerät an einer Steckdose. Da braucht man dann nur eine Zeitschaltuhr dazwischenstecken. Das kostet ab ca. 10,- EUR.
Wenn der Boiler mit „Starkstrom“ angeschlossen ist oder mit einer „dicken“ Leitung muss man das Ganze über eine Relaisschaltung (auch „Schütz“ genannt) ansteuern. Das ist unbedingt Sache einer qualifizierten Fachkraft.
Mir ist klar, dass man am Besten „immer nur kurz vor Verbrauch
genau die nötige Menge erwärmt“ und es gibt bestimmt noch ein
paar andere Weisheiten, die man hier zum Besten geben kann,
ohne meine Frage zu beantworten!
Vllt doch besser einfach ein Durchlauferhitzer…?
Von der Warte des Energieverbrauchs her ist ein Durchlauferhitzer sicher die ultmative Sparlösung. Rechenen tut sich das aber eher erst dann, wenn man den Boiler sowieso ersetzen muss und die Stromversorgung das „hergibt“.
Allerdings wäre das mit deutlicher Komforteinbusse bezüglich Warmwasserauslaufmenge/ Minute und ggf. Temperaturkonstanz verbunden und bedingt das Vorhandensein entsprechender Stromleitungen und der Zustimmung/ Freigabe durch den örtlichen Strom-Versorger.
Alle Veränderungen an der Elektroinstallation liegen aber in der Zustimmungspflicht durch den Vermieter. Ebenso wie eine Umrüstung von Boiler auf Durchlauferhitzer.