Bootsscheinfrei

Hallo! Ich bin dabei ein altes Holzboot wieder herzurichten und mit einem 5,9PS-Motor auszustatten um kein Bootschein machen zu müssen.Da ich in der Nähe vom Bodensee wohne soll es dort zugelassen werden. Nun meine Frage: Darf ich mit diesem Boot auch ohne Schein einen Fluss befahren z.B. den Rhein der vom Bodensee wegfliesst?

Moin,

… mit einem 5,9PS-Motor auszustatten um kein Bootschein machen zu müssen.

Du mußt einen Sportbootführerschein machen, bei der Motorisierung.

Zitat:
Erst bei einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist ein Führerschein erforderlich.

http://www.wsv.de/wsd-s/schifffahrt/sportschifffahrt…
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Sportb…

Da ich in der Nähe vom Bodensee wohne soll es dort zugelassen werden.

Zitat:
- Bodenseeschifferpatent

Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. 
und der Straßenbrücke Schaffhausen. 
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.) 
Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit

Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.

Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr 
als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), 
ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. 
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter 
Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. 
Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein 
auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, 
sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.

Auf einigen wenigen Binnenschiffahrtsstraßen Berlins ist der 
Sportbootführerschein BINNEN 
für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine amtlich vorgeschrieben. 

Demnach darfst Du wohl auf dem Bodensee, mit Deinem 5,9PS Motor ohne SFB fahren.

Nun meine Frage: Darf ich mit diesem Boot auch ohne Schein,
einen Fluss befahren z.B. den Rhein der vom Bodensee wegfliesst?

- Rheinpatent

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m 
oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich. 
Auf allen anderen Binnenschiffahrtsstraßen wird 
für das Führen eines Fahrzeuges mit einer Länge von 15m oder mehr 
ein Sportschifferzeugnis benötigt. 

http://kamc.de/index.php?id=44#c34

mfg
W.

Hallo

Der Bodensee ist nicht der Rest von Deutschland.
Für den Bodensee gelten eigene Regeln und eigene Vorschriften. Auch ist es so, daß die Zahl der zugelassenen Boote auf dem Bodensee beschränkt ist. Dieses Kontingent ist ausgeschöpft. D.h. Du kannst ein neues Boot auf dem Bodensee nur zulassen, wenn irgendwer zeitgleich eins abmeldet, aber dafür wirds vermutlich eine kilometerlange Warteliste geben. Dazu kommt, daß der Bodensee Trinkwasserspeicher ist und besondere Anforderungen an die Boote und Antriebe stellt. Zweitakt Motoren gehen z.B. gar nicht.

Mach Dich da mal bei den zuständigen Behörden schlau, was geht und was nicht.

Horst

Hallo, mit einem 5,9er musst Du auf jeden Fall den Bootsführerschein haben, ob Bodensee oder Fluss.

Gruß Horst