Brauche klare Auskunft zu ALG1 und Minijob

Es geht um die Frage, wie viel man während des Bezugs von ALG1 auf 400 EUR-Basis verdienen darf, OHNE dass das ALG gekürzt wird.

Da gibt es verschiedene Varianten, die ich dazu gehört/gelesen habe:

  • Man darf 100 EUR / Monat verdienen (nicht mehr als 15 Std. / Woche), und von allem was bis zu 400 EUR Gesamteinkommen darüber liegt, darf man nur 20 % behalten. So kämen dann 160 EUR zusammen, die man zusätzlich zum ALG verdienen könnte/dürfte.

  • Man darf 165 EUR / Monat verdienen (nicht mehr als 15 Std. / Woche), ohne dass irgend etwas davon auf’s ALG angerechnet wird. Alles darüber hinaus wird voll vom ALG abgezogen.

  • Man darf bis zu 400 EUR / Monat verdienen (nicht mehr als 15 Std. / Woche), OHNE dass etwas auf’s ALG angerechnet wird, SOFERN man diesen Nebenjob schon länger als ein Jahr vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat.

Was davon stimmt denn nun wirklich, oder ist es noch mal ganz anders?

Hallo

Vielleicht gab es keine klaren Antworten, weil Du auf Anreden, Grüsse und Dank verzichtest? Könntest Du beim nächsten Mal gerne machen. Hebt die Stimmung.

Zur Frage: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

danke für Deine Antwort. Die von Dir verlinkte Seite hatte ich allerdings auch schon selbst gefunden. Sie schafft bei mir leider keine Klarheit…

Gruß,
Martin

Hallo

100 Euro frei und danach (bis 1000 Euro) 20% ist die Regelung aus dem ALG II - Bezug.

Gruß,
LeoLo

Hi,

danke für Deine Antwort. Die von Dir verlinkte Seite hatte ich
allerdings auch schon selbst gefunden. Sie schafft bei mir
leider keine Klarheit…

ich finde sie verständlich. Beim ALG1 sind es 165 € bei max. 15 Wochenstunden (und beim ALG2 100 € zzgl. einem Teil des übersteigenden Betrages ohne Arbeitszeitbegrenzung).

In meine Sozialberatung kommen allerdings nicht selten Klienten, die den Freibetrag beim ALG1 auch fälschlich dem ALG2 zuordnen - und manche wundern sich übrigens auch, dass sie als Vollzeitbeschäftigte Geringverdiener überhaupt Anspruch auf „Arbeitslosengeld“ 2 haben können…

Gruß
Ingo

Hi Ingo,

danke für Deine Erläuterung. Was mich vor allem verwirrt, ist diese Sache mit der Sonderregelung, wenn jemand den Minijob durchgehend schon über ein Jahr vor seiner Arbeitslosenmeldung hatte. So wie ich das verstehe, erhöht sich beim Bezug von ALG1 der Freibetrag von eigentlich 165 EUR in diesen Fällen auf den regelmäßig erhaltenen Verdienst des langjährigen Minijobs.

Beispiel:

Jemand hat seit Jahren einen Minijob, der mit 399 EUR entlohnt wird (nicht sozialversicherungspflichtig).
Zusätzlich hat er schon über ein Jahr lang einen sozialversicherungspflichtigen Halbtagesjob, so dass sich aus diesem inzwischen einen ALG1 Anspruch ergibt. Dieser Halbtagesjob wird gekündigt, der Minijob läuft aber unverändert weiter.

Nun sollte für das ALG1, das er ab jetzt erhalten wird, der Freibetrag von 399 EUR gelten, richtig?
Er könnte also seinem Minijob weiterhin nachgehen, und die 399 EUR / Monat, die er dort verdient werden ihm nicht auf sein ALG1 angerechnet.

Habe ich das so wirklich richtig verstanden?

Grüße,
Martin

Wozu gibt’s eigentlich FAQs,wenn sie keiner liest?
In diesem Fall FAQ:2638.

Solltest Du nach deren Lektüre noch Fragen haben: nur zu.

(Ebenfalls ohne Anrede und Gruß)

Hallo Jadzia,

danke für Deinen Hinweis. Ich habe auf der von Dir verlinkten Seite das gleiche gelesen, wie auch auf der Arbeitsamt PDF zu Nebeneinkommen, vor allem bezüglich dieser Ausnahme:

„*) Ausnahme, in der der Grundfreibetrag nicht 165,− € beträgt:
Wenn die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Beginn der Alg-Anspruchs mindestens 12 Monate lang zusätzlich zu einem Versicherungspflichtverhältnis ausgeübt wurde, beträgt der Freibetrag den durchschnittlichen monatlichen Nebenverdienst der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Alg-Anspruchs (sofern dieser höher war als 165,− €)!“

Kannst Du, oder jemand anderes hier bestätigen, dass dies in der Praxis tatsächlich folgendes bedeutet?:

Jemand hat seit Jahren einen Minijob, der mit 399 EUR entlohnt wird (nicht sozialversicherungspflichtig).
Zusätzlich hat er schon über ein Jahr lang einen sozialversicherungspflichtigen Halbtagesjob, so dass sich aus diesem inzwischen einen ALG1 Anspruch ergibt. Dieser Halbtagesjob wird gekündigt, der Minijob läuft aber unverändert weiter.

Nun sollte für das ALG1, das er ab jetzt erhalten wird, der Freibetrag von 399 EUR gelten, richtig?
Er könnte also seinem Minijob weiterhin nachgehen, und die 399 EUR / Monat, die er dort verdient werden ihm nicht auf sein ALG1 angerechnet.

Grüße,
Martin

deine Vita macht deine Zweifel verständlich
Hallo,

Deutsch kann auch einfach sein.

Nun sollte für das ALG1, das er ab jetzt erhalten wird, der
Freibetrag von 399 EUR gelten, richtig?

ja

Er könnte also seinem Minijob weiterhin nachgehen, und die 399
EUR / Monat, die er dort verdient werden ihm nicht auf sein
ALG1 angerechnet.

ja

Gruß
Otto

1 Like

Hallo Otto,

danke für die Bestätigung. Ich habe zwischenzeitlich auch persönlich mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamts gesprochen und mir diese Ausnahmeregelung bezüglich des Freibetrags bestätigen lassen.

Grüße,
Martin