Wie genau ist denn die Legitimation der BRD und die Auflösung des Deutschen Reichs damals gelaufen und wie ist die Rechtslage heute? Warum heißt das Grundgesetz noch immer Grundgesetz und nicht Verfassung?
Ist da überhaupt was gelaufen? Die meisten von der Intelligenz schwiegen, nur die die entbehrlich waren wurden „entnazifiziert“. Das war auch noch so eine Kostenfrage der Besatzungsmächte, daher ließ man manches beim alten (Denk da an ein Verwaltungsgesetz von 1938 was erst 1968 neu beschrieben wurde (damals versuchte man damit Nichtarier aus den Kanzelein zu vertreiben, Rechtsgebühren usw.), aber im Kern bestehen blieb (wegen Winkeladvokaten usw.), d.h. nach wie vor, eine Rechtsauskunft kann nur einer nach dem 2. Staatsexamen geben (ist berechtigt).
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Wie genau ist denn die Legitimation der BRD und die Auflösung
des Deutschen Reichs damals gelaufen und wie ist die
Rechtslage heute?
Das Deutsche Reich hat im Mai 1945 bedingungslos kapituliert. Damit endete seine Existenz.
Aber ich nehme an, Du spielst da wohl eher auf die Rechtsnachfolge des Dritten Reiches an???
Warum heißt das Grundgesetz noch immer
Grundgesetz und nicht Verfassung?
Schlicht und ergreifend, weil diese Verfassung ursprünglich nur als Provisorium konzipiert und deshalb Grundgesetz genannt worden ist. Sie sollte für eine Übergangszeit dem Staatswesen eine freiheitlich-demokratische Ordnung geben, war also als Basis gedacht. Ziel war ja, dass alle deutschen Teile auf schnellstem Wege wiedervereint werden sollten. Dann erst hätte es eine gemeinsame Verfassung geben sollen.
Auf der Seite http://www.documentarchiv.de/brd.html
findest du u.a alle wichtigen gesetzlichen Regelungen zum völkerrechtlichen Status der BRD von der
Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik (05.06.1945)
bis zum „Zwei plus Vier“-Vertrag
Mit dem Begriff „Grundgesetz“ sollte vor dem Hintergrund der deutschen Teilung auf den provisorischen Charakter dieser Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen werden.
Im Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten (1990) wurde die Aufhebung und Änderung von Teilen des Grundgesetzes vereinbart, die sich durch die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands als obsolet erwiesen hatten.
Desweiteren ist es eigentlich egal ob das Grundgesetz eben so, Verfassung oder Konstitution heißt.
Wie genau ist denn die Legitimation der BRD und die Auflösung
des Deutschen Reichs damals gelaufen und wie ist die
Rechtslage heute?
Das Deutsche Reich war nach 45 besetzt. BRD und DDR sind eigentlich TEILgebiete des DR, sprich: Mit der Gründung von BRD und DDR war das DR de facto aufgelöst. Zwischen 45 und 49 gab´s einige Zwischenlösungen (z.B. den „Bund deutscher Länder“, der auf den 50-Pfennig-Stücken von 1949 noch drauf steht).
Heutige Rechtslage siehe den Link in Armins Mail.
Warum heißt das Grundgesetz noch immer
Grundgesetz und nicht Verfassung?
Es wurde als Provisorium für die Länder der Trizone (= amerikanische+britische+französische Besatzungszone) verfasst, bis es von einer echten - d.h. gesamtdeutschen - Verfassung abgelöst werden sollte. Dazu kam es aber nicht, weil die DDR sich selbst auflöste und die Bundesländer MekPom, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen formell der BRD beigetreten sind, also auch dem Grundgesetz. Damit war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung überflüssig geworden und das Grundgesetz besteht bis heute als Verfassung Gesamtdeutschlands weiter…
Das Deutsche Reich hat im Mai 1945 bedingungslos
kapituliert. Damit endete seine Existenz.
Wieso endet die Existenz mit der Kapitulation?
Aber ich nehme an, Du spielst da wohl eher auf die
Rechtsnachfolge des Dritten Reiches an???
Das nehme ich auch an. Nur die Rechtsnachfolge bedingt ja erstmal dass eine zweite juristische Person existiert hat. Dass dem nicht so war, hat das BVerfG ja 1973 festgestellt, wie in Michales Antwort auch zu ersehen ist.
das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR folgendes festgestellt (2 BvF 1/73) [Hervorhebung von mir]:
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (…) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…).
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (…)
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
Den ganzen Text des Urteils findet man hier: [Mod] Link gelöscht
Das Zitat findet man dort ab S. 5 unten.
Grüße, Michael
[MOD]Link gelöscht, da die Quellwebseite des verlinkten PDF gegen die AGB /Abs. 2+3) von werweisswas verstößt.
dieses Urteil nutzen zahlreiche rechtsgerichtete Internetseiten für ihre revisionistische Propaganda. Einige fordern z.B. die Wiederherstellung des Deutschen Reiches und die Rechtsgültigkeit der Weimarer Verfassung. Wie man die dann aushebelt, wissen wir ja. Ich höre sie schon marschieren. „Die Fahne hoch …“
dieses Urteil nutzen zahlreiche rechtsgerichtete
Internetseiten für ihre revisionistische Propaganda.
Das ist schon richtig. Aber deren juristische Argumentation entbehrt deswegen trotzdem jeder Grundlage. Das BVerfG hat ja festgestellt, dass die BRD identisch mit dem DR ist (als staatsrechtliches Objekt). Deswegen ist es natürlich auch nicht haltbar, dass die BRD deswegen abgeschafft werden sollte zu Gunsten des DR, schließlich sind sie ja das gleiche.
Einige
fordern z.B. die Wiederherstellung des Deutschen Reiches und
die Rechtsgültigkeit der Weimarer Verfassung.
Die Ewiggestrigen argumentieren auch, dass die 2+4 Verträge wegen der beschnittenen Souveränität keine Gültigkeit hätten und wir deswegen immer noch Ansprüche auf Ostgebiete hätten. Ist natürlich genauso schwachsinnig.
Das Deutsche Reich hat im Mai 1945 bedingungslos
kapituliert. Damit endete seine Existenz.
Das Subjekt einer Kapitulation ist eine Armee, in dem Fall die Wehrmacht. Insofern ist Dein Schluss falsch. Wahr ist allerdings, dass auf Grund der vorbereitenden Konferenzen (Casablance, Teheran, Jalta, später Potsdam) diese Kapitulation eine besondere Qualität hatte.
Immerhin ließ man Dönitz etc. noch ein paar Tage Regierung spielen.
weil diese Frage immer wieder aufkommt, und die Sache mit identisch, teilidentisch etc. doch etwas juristisch-unverständlich wirkt, hier mein Erklärungsvorschlag.
Es gibt dieses Subjekt Deutschland. Vor 1945 nannte es sich Deutsches Reich, nach 1949 Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem ist es als Subjekt dasselbe geblieben, wenn auch in der Ausdehnung verändert.
Damit erübrigt sich die Frage, ob es das DR noch gibt. Ja, aber es heißt jetzt anders. Übrigens wurde im Parlamentarischen Rat diskutiert, ob man den alten Namen wieder annehmen solle. Aber dafür fand sich keine Zustimmung.
das Deutsche Reich bestand faktisch bis 1994 als der „Wiedervereinigungsvertrag“ zwischen den
„Besatzern“ und den beiden „Deutschen Teilstaaten“ geschlossen wurde.
Da es 1945 keine „Offizielle Kapitulation“ des deutschen Reiches gegeben hatte…
Deutschland wurde nach dem Kriege in 4 Besatzungszonen aufgeteilt,diese wurden jedoch bis auf Berlin (West) im Westen recht schnell wieder unter weitgehend deutsche Verwaltung gestellt.
Daher enthält das Grundgesetz von 1948 ja auch den Passus " Vorläufig" in Hinblick auf die Allierte
„Oberhoheit“ (das letzte Wort hatten immer noch die Briten,Franzosen,Amerikaner und Russen).
I
Bis auf Berlin (West) entwickelte sich jedoch der Bundesdeutsche und der DDR-Staat mit Berlin (Ost) weitgehend eigenstädnig weiter…
das Deutsche Reich bestand faktisch bis 1994 als der
„Wiedervereinigungsvertrag“ zwischen den
„Besatzern“ und den beiden „Deutschen Teilstaaten“ geschlossen
wurde.
Der „Wiedervereinigungsvertrag“ war aber nicht 1994, sondern 1990 und heißt „Zwei-plus-Vier-Vertrag“. Der Vertrag besagt in erster Linie, dass der deutsche Staat nun um die Gebiete der DDR erweitert wird, und dass er ab sofort volle Souveränität besitzt.
Deswegen endet doch die Existenz von keinem Staat. Die rechtsstaatliche Idendität des Deutschen Reichs wurde nach 1949 unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland weitergeführt und existiert demzufolge unter diesem Namen immer noch.
siehst Du denn darin einen Unterschied ?
Falls ja, welche Bedeutung hat denn dieser Unterschied ?
Ich sehe da zumindest einen Unterschied. Durch Kapitulation der Wehrmacht hat sich Deutschland zwar ergeben, aber damit endete nicht automatisch die Existenz des Deutschen Reichs. Wie es mit der Existenz des kapitulierenden Staates weitergeht, entscheiden die Sieger, denen ja durch die Kapitulation das Recht zur Regelung sämtlicher Angelegenheiten eingeräumt wird.