Brief auf Postweg verschwunden

Hallo,
ein an eine Behörde gesendeter Brief (Rücksendung von Schulbus-Monatskarten) kam da nicht an. Leider war es kein Einschreiben. Die Behörde bucht nun monatlich über 18 Euro für die Buskarte ab. Es kann auch sein, dass dieser Brief auf dieser Behörde „untergegangen“ ist, da der Bearbeiter 3 Wo. krank war. Wie kann man weitere Abbuchungen vermeiden? Kontosperrung ist sinnlos, Beweispflicht (dass sie abgeschickt wurden) des Eigentümers der Karten. Kann die Hausrat-Versicherung einspringen?
LG Salesia

Hallo,

Verschwundener Brief: der Absender kann bei der Post anrufen und einen Nachforschungsauftrag stellen. Wird ein paar Wochen dauern.

Weitere Zahlungen: Bei der Behörde anrufen und die fragen was man machen kann um zukünftige Zahlungen herum zu kommen.

Hausratversicherung: Ich glaub es kaum dass das versichert ist, aber zumindest kann man seine Versicherungspolice befragen oder wenn das zu kompliziert ist beim Versicherungsagenten anrufen.

Grüße

hi

Verschwundener Brief: der Absender kann bei der Post anrufen
und einen Nachforschungsauftrag stellen. Wird ein paar Wochen
dauern.

Der UP schrieb, daß der Brief nicht eingeschrieben verschickt wurde.

Ist es in Deutschland tatsächlich möglich einen Brief, der einfach so geschickt wurde - also ohne Einschreiben oder ähnliches - nachzuforschen?

Gruß
Edith

Ist es in Deutschland tatsächlich möglich einen Brief, der
einfach so geschickt wurde - also ohne Einschreiben oder
ähnliches - nachzuforschen?

Nein, das wird nicht möglich sein.

Verschwundener Brief: der Absender kann bei der Post anrufen
und einen Nachforschungsauftrag stellen. Wird ein paar Wochen dauern.

Das ist leider kompletter Unsinn. Ein normal aufegegbener Brief kann nicht verfolgt werden.

Hausratversicherung: Ich glaub es kaum dass das versichert
ist, aber zumindest kann man seine Versicherungspolice befragen

Und aus der wird hervorgehen, dass der einfache Verlust von Hausrat nicht versichert ist.

oder wenn das zu kompliziert ist beim Versicherungsagenten anrufen.

Das geht auch, er wird aber keine andere Antwort geben.

Servus,

ja - grundsätzlich kann für jede Postsendung die Nachforschung eingeleitet werden, auch für einfachen Brief und Päckchen.

Ist aber bei nicht verfolgbaren Sendungen nur ganz punktuell von Erfolg gekrönt - wenn z.B. eine Maschine beim Stempeln oder Sortieren den Brief gefressen hat (ist bei lose verschickten Monatskarten schon möglich), und die einzelnen in der Maschine verteilten Fötzli zwar herausgefrickelt worden sind, aber nicht zugeordnet werden konnten.

Schöne Grüße

MM

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@all: Nachforschungsauftrag
Hallo,

erst mal muss ich das hier los werden:
Wer keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten (frei nach Dieter Nuhr) :wink:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Selbstverständlich kann auch bei einem Standardbrief ein Nachforschungsauftrag gestellt werden, der Erfolg ist bei normalen Briefen äußerst gering, dass etwas gefunden wird, aber nicht unwahrscheinlich.
Weiterhin: Wenn oft Post weg kommt, ist das die einzige Möglichkeit das der Deutschen Post klar zu machen. Wenn viele Beschwerden in einem bestimmten Gebiet auftreten senden die dann auch mal selbst Briefe los um das Problem zu finden.

Grüße

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erst mal muss ich das hier los werden:
Wer keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten (frei nach
Dieter Nuhr) :wink:

Hoffentlich fühlst Du Dich jetzt besser.

Selbstverständlich kann auch bei einem Standardbrief ein Nachforschungsauftrag gestellt werden,

Sehr praxisnah ! Der Absender kann doch in keiner Weise belegen, dass er den Brief überhaupt aufgegeben hat.

??
Nein, ich habe gehofft, dass ich hier Wissen vermitteln kann.
Und es ist mir ehrlich egal wer hier was beweisen kann: Die Post bietet diese Dienstleistung an und das auch noch kostenlos. Wenn Du damit ein Problem hast, solltest Du dich vielleicht einfach mal mit denen in Verbindung setzen…

Und wenn ich dir damit auf den Schlips getreten bin: Tut mir leid, ich dachte das :wink: sei deutlich genug…

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Das hättest du mal besser gemacht

Einen Nachforschungsauftrag gibt es NUR für:

> Nachforschungsauftrag International

Sofern also der Empfänger nicht außerhalb Deutschlands seinen Sitz hat,gibt es keine Nachforschung.

Eine Sendungsverfolgung gibt es nur bei folgenden
Briefarten:

**> Einschreiben National

Einschreiben International
Nachnahme National
Nachnahme International
Wertbrief national
Wert International
Eil International
Postzustellungsauftrag**

Nachzulesen hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1015272

Alles klar ?

hi

ja - grundsätzlich kann für jede Postsendung die Nachforschung
eingeleitet werden, auch für einfachen Brief und Päckchen.

Mit welchen Daten beginnt denn die Post da nachzuforschen?
Normalerweise hat man ja nicht mal irgendwas in der Hand, um nachzuweisen, daß man den Brief überhaupt abgegeben hat

Gruß
Edith

Hi

erst mal muss ich das hier los werden:
Wer keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten (frei nach
Dieter Nuhr) :wink:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Hm, bei mir kommt die Meldung, daß die Seite nicht angezeigt werden kann.

Gruß
Edith

Guten MOrgen,

ich ergebe mich. Vielleicht bin ich blöd, unfähig zu lesen. Aber wenn ich auf der Internetseite der Post schaue finde ich das hier:

[zitat]
Nachforschung Brief National
Sie vermissen eine nationale Briefsendung oder stellen fest, dass der Inhalt oder Teile davon fehlen?
Füllen Sie einfach und bequem das Formular aus und senden Sie Ihren Auftrag an das Service-Center Briefermittlung!
[/zitat]

aber gut. Ihr wisst es anscheinend besser…

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Hi,

dann geh einfach auf die Startseite der Post und gib in dem Suchfeld rechts oben „Nachforschungsauftrag“ ein…

Grüße

Hi,
ruf doch einfach mal das Onlineformular auf: es wird nach Absender, Empfänger, Einlieferungsdatum und -ort sowie nach dem Inhalt gefragt.

Grüße

Hallo,

ja - grundsätzlich kann für jede Postsendung die Nachforschung
eingeleitet werden, auch für einfachen Brief und Päckchen.

Mit welchen Daten beginnt denn die Post da nachzuforschen?

Mit den vom Absender gegebenen. Siehe Formular. Den normalen Weg des Briefes kann man anhand dieser Daten nachvollziehen und schauen, ob dort irgendein nicht zuzuordnender Brief (teilweise zerstört) aufgefallen ist.

Normalerweise hat man ja nicht mal irgendwas in der Hand, um
nachzuweisen, daß man den Brief überhaupt abgegeben hat

Beweisen muss man nur, wenn jemand einen Beweis einfordert. Erstmal wird ja nur geforscht, um Entschädigungen geht es ja (noch) nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo ihr Ungläubigen,

Wer keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten (frei nach
Dieter Nuhr) :wink:

Stimmt.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Hier der Korrigierte Link:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
Dort kann man unter Sendungsart sehr wohl u.a. auch Standardbrief auswählen. Und meine eigene Erfahrung: Manchmal wird ein vermisster Brief gefunden.

Manfred

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erst mal muss ich das hier los werden:
Wer keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten (frei nach
Dieter Nuhr) :wink:

Davon fühle ich mich angesprochen, weil ich ebenfalls schrieb, dass es keine Nachforschung für normale Briefsendungen gibt.
Dennoch die Frage: Warum so unflätig?

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Selbstverständlich kann auch bei einem Standardbrief ein
Nachforschungsauftrag gestellt werden, der Erfolg ist bei
normalen Briefen äußerst gering, dass etwas gefunden wird,
aber nicht unwahrscheinlich.

Es geht hier in der Frage um nicht angekommene Fahrscheine die jetzt richtig Geld kosten. Warum also sagt man so einem Fragesteller, dass es einen Nachforschungsauftrag gibt, wenn man selbst weiß, dass dieser so gut wie aussichtslos ist?

Weiterhin: Wenn oft Post weg kommt, ist das die einzige
Möglichkeit das der Deutschen Post klar zu machen. Wenn viele
Beschwerden in einem bestimmten Gebiet auftreten senden die
dann auch mal selbst Briefe los um das Problem zu finden.

Ich glaube nicht, dass die Fragestellerin sich dafür im Moment interessiert, und das muss ich jetzt mal los werden: Du Klugscheißer :wink:

An die Fragestellerin: Meines Erachtens muss zusammen mit der Behörde eine Möglichkeit gefunden werden, die Tickets ungültig zu Kennzeichnen ohne dass die vorgelegt werden. Vielleicht kann das Beförderungsunternehmen dabei helfen. Bei Jobtickets beispielsweise läuft das ja alles elektronisch. Wenn die abhanden kommen werden sie gesperrt, das ist dann zentral registriert.

Die Lastschriften sind auf jeden Fall ungerechtfertigt, soweit Du den Vertrag gekündigt und damit die Einzugsermächtigung widerrufen hast. Also ab zur Bank und wg. Widerspruch zurückgeben, falls die Behörde es nicht freiwillig zurück überweist.
Denn egal, wo sich die Tickets jetzt befinden: Du nutzt sie nicht mehr, insofern ist Dir auch erst einmal nichts mehr abzubuchen.

Alles weitere muss man mit dem Beförderungsunternehmen klären.

Hi,

Davon fühle ich mich angesprochen, weil ich ebenfalls schrieb,
dass es keine Nachforschung für normale Briefsendungen gibt.
Dennoch die Frage: Warum so unflätig?

Dann entschuldige ich mich auch bei dir. Und nochmal: Ich dachte das :wink: sei deutlich genug.

Es geht hier in der Frage um nicht angekommene Fahrscheine die
jetzt richtig Geld kosten. Warum also sagt man so einem
Fragesteller, dass es einen Nachforschungsauftrag gibt, wenn
man selbst weiß, dass dieser so gut wie aussichtslos ist?

Ganz einfach: Weil es eben eine kleine Chance ist an die Original-Belege zu kommen. Und wenn es um Geld geht, würde ich jede kleine Möglichkeit nutzen. Und so wie es aussieht habe das die wenigsten gewusst und zumindest bei ein paar wenigen war ein solcher Auftrag auch erfolgreich. Und mit den Originalbelegen wäre eine Diskussion mit der Behörde doch weit aus erfolgreicher als ohne jeglichen Beleg…

Grüße

Dann entschuldige ich mich auch bei dir.

Angenommen!
Klar würden der Fragestellerin die Original Belege helfen, logisch. Schauen wir, ob wir es erfahren werden, wie es ausgegangen ist.