Briefgeheimnis bei Mails an Arbeitskollegen

Hallo,

ist es rechtlich in Ordnung, wenn eine von mir verfasste E-Mail (persönlicher dienstlicher Mail-Account), welche an die Teamleiterin (persönlicher dienstlicher Mail Account) persönlich gerichtet war, ohne meine Zustimmung an Dritte (Vorgesetzter) weitergeleitet wurde?
Inhalt der Mail: Versuch der Klärung einer dienstlichen Meinungsverschiedenheit.

Ließe sich dieses Verhalten mit dem Betreff „Vertraulich“ oder „Persönlich“ oder einem Disclaimer unterbinden?

Schöne Grüße
Stefanie

Hi

deswegen schreibt man in Mails immer nur das, was man auch als Plakat vor sich her tragen würde.

Wenn sie den Empfänger erreicht hat, hast du keinen Einfluss mehr auf ihre weiteren Wege :woman_shrugging: selbst wenn es möglich wäre, ein Weiterleiten technisch zu unterbinden, kannst du Screenshots und Ausdrucke nicht verhindern

Gruß h

Gruß h

1 Like

Hi @Hexerl,

ich bin mir darüber im Klaren, dass Mails ausgedruckt und weitergegeben werden können.
Mir geht es um die Frage, ob es rechtlich in Ordnung ist meine Mail weiterzuleiten, ohne mich vorab zu informieren.
Ich hatte meine Teamleiterin schon einmal darum gebeten, dies zu unterlassen und hatte dies damals mit dem Briefgeheimnis begründet.
Da sie aber trotzdem Mails von mir weiterleitet, ohne mich darüber zu informieren, möchte ich gerne wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn es sich dabei um die Klärung von dienstlichen Meinungsverschiedenheiten handelt. Und ob es auch dann noch in Ordnung ist, wenn ich „Vertraulich“ oder „Persönlich“ in den Betreff schreibe - also klar zum Ausdruck bringe, dass der Inhalt dieser Mail nur an sie persönlich gerichtet ist.

Schöne Grüße
Stefanie

P.S.: Der Inhalt der Mails ist nicht schlimm. Aber sie antwortet darauf mit falschen Angaben, die mich in schlechtem Licht dastehen lassen, und leitet diese Antwort dann in CC an den Chef weiter. Wenn ich darauf dann wieder zurückschreiben und ihre Antworten widerlegen würde, führe ich die Meinungsverschiedenheit unter den Augen des Chefs fort. Das ist für mich Kindergartenniveau, was ich gerne vermeiden möchte.

Hi

Es ist zwar extrem schlechter Stil deiner Kollegin, aber hier wurde kein Briefgeheimnis verletzt - deine Kollegin ist ja die rechtmäßige Empfängerin und sie darf also die Mail weitergeben

Verletzung des Briefgeheimnisses wäre es, wenn sie sich Zugang zu der Mail beschafft hätte, die nicht für sie gedacht war.

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt

einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.
sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft ,

Sie ist aber befugt …

Gruß h

1 Like

Nicht immer, nicht alles.
Eine E-Mail an das Personalbüro, in der ich mich über den zu geringen Lohn in Höhe von 2345 € und die laufende Gehaltspfändung durch die Beate Uhse AG beschwere, darf natürlich vom Empfänger nicht einfach so weitergeleitet werden.

Das ist dann aber kein Teil vom Fernmeldegeheimnis, welches in der Tat den Kommunikationsweg schützt und nach Empfang der Nachricht beim rechtmäßigen Empfänger seine Schuldigkeit getan hat.

3 Like

Hi

bei den Personalsachen ist das m.E. vor allem eine Frage des Datenschutzes, weil es sich um sensible, personenbezogene und damit besonders schützenswerte Daten handelt

Gruß h

Ich sollte noch ergänzen, dass ich im Zuge der Klärung der Meinungsverschiedenheit davon spreche, dass" ich mich von ihr nicht ernst genommen fühle" und sie „mich mit ihrem Verhalten verletzt“.

Kann es also sein, dass eine ungefragte Weiterleitung der Mail meine Privatsphäre verletzt, da ich darin von meinen Gefühlen spreche und dies nicht für andere Augen bestimmt war?

Ich beziehe mich auf diesen Absatz in diesem Artikel von heise.de:

"Im Geschäftsleben kommt es natürlich schon einmal vor, dass man eine Mail einfach komplett an einen Kollegen weiter reicht, doch dann hat es mit dem Vorgang an sich zu tun und es geht nicht darum, den Schreiber der E-Mail bloßzustellen, sondern sein Anliegen zu lösen. Hier wird sich auch niemand beschweren. Das Problem beginnt, wenn die Privatsphäre des Absenders verletzt wird, weil dieser etwas jemand anderem vertraulich geschrieben hatte, das nicht für die ganze Welt bestimmt war. "

Und - nochmal die Frage - bringt es in meinem Sinne etwas, wenn ich in die Betreffzeile „persönlich“ oder „vertraulich“ schreibe, sodass klar wird, dass der Inhalt der Mail nur für sie bestimmt ist?

Danke, für eure Antworten bisher!

Stefanie

Hallo Stefanie,

ich finde das ein bisschen seltsam, wenn man etwas Dienstliches zu klären hat, dass man das per E-Mail und nicht persönlich macht. Dass es nichts mit dem Briefgeheimnis zu tun hat, wurde schon gesagt, und auch wenn sich das einfach nicht gehört, was sie gemacht hat, hilft dir das nicht weiter. Aber das würde bei einem persönlichen Gespräch eben nicht passieren.

Und was nützt es dir, wenn sie es nicht dürfte? Das Problem steht immer noch zwischen euch und es wurde nicht gelöst. Also: warum nicht im direkten persönlichen Gespräch klären?

Viele Grüße
Christa

1 Like

Eine dienstliche e-mail ist kein Dokument, das dem Postgeheimnis unterliegt. Wenn Du jemanden innerhalb des Netzwerks der Firma anschreibst und Wert legst auf Vertraulichkeit, musst Du das explizit als „vertraulich/persönlich“ kennzeichnen.
Udo Becker

Liebe @Christa,

die Antwort darauf würde in eine Richtung gehen, die mit meiner aktuellen rechtlichen Frage nur maximal peripher zu tun hat und die ich an dieser Stelle und in diesem Thread nicht diskutieren möchte. Es würde auch zu nichts führen.

Schöne Grüße
Stefanie

Ihr habt irgendeinen Konflikt, den wir nicht kennen.
Kann es sein, dass es zur Lösung des Konflikts notwendig ist, dass der Vorgesetzte den Inhalt Deiner Email kennen muss?

Das „Briefgeheimnis“ dient dazu, dass kein Dritter unbefugt den Inhalt zu sehen bekommt. Wird das dazu noch dienstliche Mail vom Empfänger nochmals dienstlich weitergegeben, hat das absolut nix mehr mit einem „Briefgeheimnis“ zu tun.
Dazu kommt natürlich noch, das dienstliche Mail-Accounts nochmals anders als private Accounts/Adressen/etc. zu behandeln sind.

Der einzige Punkt wäre der - bereits genannte - Datenschutz, aber da das Mail den dienstlichen Weg eingehalten hat (Mitarbeiter -> Teamleiter -> Vorgesetzter), trifft dies hier auch nicht zu, da kann noch so oft ein

angegeben sein.

Meine Meinung: Wenn eine „Meinungsverschiedenheit“ bereits per Mail anstatt persönlich geklärt werden soll, ist das Vertrauensverhältnis sowieso schon sehr angespannt.

2 Like

Hinzu kommt, dass die Teamleiterin ein berechtigtes Interesse hat, eine Mail, in der in einem durchaus verletzenden Tonfall Kritik geäußert wird, zu ihrem eigenen Schutz mit Vorgesetzten zu teilen.

Ich sollte noch ergänzen, dass ich im Zuge der Klärung der Meinungsverschiedenheit davon spreche, dass" ich mich von ihr nicht ernst genommen fühle" und sie „mich mit ihrem Verhalten verletzt“.

Das wäre ja noch schöner, wenn man sich da auf „Privatsphäre“ oder Datenschutz beruifen könnte. Die Teamleiterin ist schließlich die Betroffene - man kann ihr auch mit einem „Vertraulich“ nicht verbieten, darüber zu sprechen.

Man stelle sich vor, das würde Schule machen … „Die anzügliche Mail an die Kollegin? Hej, dass darfst du nicht an den Vorgesetzen weiterleiten, das ist schlielich meine Privatsphäre!“

Die Vorgesetzte hat mE nicht nur rechtlich völlig korrekt gehandelt,

Gruß,
Max

Deine Meinung.

Aber sie antwortet darauf mit falschen Angaben

Auch deine Meinung.

Wenn ich darauf dann wieder zurückschreiben und ihre Antworten widerlegen würde, führe ich die Meinungsverschiedenheit unter den Augen des Chefs fort.

Sorry, aber wenn Du Kritikpunkte hast, dann stehe auch dazu.

Das ist für mich Kindergartenniveau,

Ich empfinde deine Reaktion als Kindergartenniiveau. Du kritisierst deine Teamleiterin und willst ihr dann verbieten, das mit ihrem Vorgesetzen zu besprechen?

Beste Grüße,
Max

1 Like

Kommt auf den Inhalt der Mail an. Ich sehe hier ein berechtigtes Interesse, bei Kritik sich Rückhalt beim Vorgesetzen zu suchen. Dafür sind Vorgesetzte auch da. Möglicherweise sieht er es auch anders gibt Stefanie recht. Aber niemand kann einen anderen verpflichten, einen Konflikt zwischen sich und dem anderen ganz alleine auszutragen.

Beste Grüße,
Max

1 Like

Hi @Denker,

zur Erinnerung, hier nochmal die Frage.

Wow. Du scheinst ja schon wilde Erfahrungen gemacht zu haben, was das anbetrifft, wenn Du so reagierst:

Hinzu kommt, dass die Teamleiterin ein berechtigtes Interesse hat, eine Mail, in der in einem durchaus verletzenden Tonfall Kritik geäußert wird, zu ihrem eigenen Schutz mit Vorgesetzten zu teilen.

Das könnte ich verstehen. Ist hier aber sicher nicht der Fall.
Aber selbst wenn, fände ich es angebracht, mich kurz darüber zu informieren: „Ich denke, um dieses Problem sollte sich der Chef kümmern. Ich leite ihm deshalb unsere Kommunikation weiter.“

[…] man kann ihr auch mit einem „Vertraulich“ nicht verbieten, darüber zu sprechen.

Ich bin mir dessen bewusst, dass Mails ausgedruckt und herumgezeigt werden können. Sie kann natürlich auch mit jedem x-Beliebigen darüber sprechen. Das ist auch nicht mein Problem. :slight_smile:
Aber mit falschen Angaben zu reagieren und diese Antwort an den Chef weiterzuleiten, setzt mich in ein falsches Licht und unter Zugzwang, darauf korrigierend zu antworten. In einer Meinungsverschiedenheit, die eigentlich zu banal ist, um sie mit dem Chef zu besprechen.

Sorry, aber wenn Du Kritikpunkte hast, dann stehe auch dazu.

Wieso denkst Du, dass ich das nicht mache?

Sorry, Max, Du hast scheinbar ein ganz anderes Szenario im Kopf als das, was zwischen mir und meiner Teamleiterin passiert.

Schöne Grüße
Stefanie

P.S.: Mein Chef gibt mir tatsächlich Recht in dieser Angelegenheit. :wink: Wir hatten inzwischen ein Gespräch dazu …

2 Like

Ich habe gar kein Szenario im Kopf. Ich wollte dir nur klar machen, dass dein Szenario nicht unbedingt das Szenario der Teamleiterin sein muss.

Die Entscheidung darüber, wie sie das alles sieht und beurteilt, liegt bei ihr und nicht bei Dir. Es sind keine vertraulichen Daten und sie ist nunmal definitiv persönlich betroffen, also kannst Du nicht auf Datenschutz oder Privatsphäre berufen und es gibt rechtlich keinen Grund, das zu beanstanden. Auch nicht, wenn Du „Vertraulich“ darüber schreibst. Das war deine Frage - und das ist nunmal die Antwort darauf.

Was genau hätte das für einen Unterschied gemacht, wenn Sie vorher geschrieben hätte: „Ich werde bei meinerAntwort unseren Chef ins CC setzen“? Ich meine, das hast du ja so und so esehen - und nein, um Erlaubnis fragen muss sie dich nicht. Auch nicht rechtlich.

Aber mit falschen Angaben zu reagieren und diese Antwort an den Chef weiterzuleiten, setzt mich in ein falsches Licht und unter Zugzwang, darauf korrigierend zu antworten.

Das hätte sich aber auch nicht geändert, wenn sie dich vorher informiert hätte. Und ob es falsche Angaben sind, darüber werdet ihr vermutlich auch unterschiedlicher Meinung sein. Dein Szenario ist nunmal nicht ihr Szenario. Und es gibt kein Gesetz, dass ihr vorschreibt, bei diesem Konflikt dein Szenario zu übernehmen. (Nur zur Erinnung: Wir diskutieren hier Rechtsfragen.)

Grüße,
Max

1 Like

Rechtlich macht es keinn Unterschied, ob sie die Mail ausdruckt oder weiterleitet oder vorliest. Wenn es sich um schützenswerte Daten handeln würde, dann wäre alles gleichermaßen verboten.

In einer Meinungsverschiedenheit, die eigentlich zu banal ist, um sie mit dem Chef zu besprechen.

Aber anscheinend nicht so banal, dass man sie mündlich klären könnte. Wie gesagt: Dein Szenario ist nicht ihr Szenario.

Grüße,
Max

Hi @Denker_a_D

Wie sind denn vertrauliche Daten definiert?
Kann ich das irgendwo nachlesen?

Ich verstehe diesen Text offenbar anders als Du: https://www.anwalt24.de/fachartikel/internet-it-und-telekommunikation/16369

Schöne Grüße
Stefanie

Interessanter als der Link selbst ist das Urteil, auf das Bezug genommen wird:

https://openjur.de/u/264315.html

Das Gericht hat den Vorgang als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts behandelt.

Der Leitsatz ist problematisch:

„Enthält eine elektronische Nachricht (E-Mail) den Hinweis, daß ihr Inhalt vertraulich sei und daher nicht veröffentlicht werden dürfe sondern vernichtet werden müsse, ist dies für den Empfänger bindend. Verstößt der Empfänger dagegen, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 GG dar und löst einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 BGB analog aus.“

Der Leitsatz stammt von einem Rechtsanwalt, nicht vom Gericht. Er fasst dessen Entscheidung falsch zusammen. Der Fall ist mit deinem auch nicht vergleichbar. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Geschehen hatte der Verfügungsbeklagte geschäftliche Briefe im Internet veröffentlicht.

Was in deinem Fall gilt, kann dir hier niemand sagen. Erstens müsstest du dafür den gesamten Sachverhalt offenlegen. Zweitens kann die juristische Beurteilung von der persönlichen Rechtsauffassung abhängen.

Es gibt jedenfalls keinen Automatismus, nach dem es rechtswidrig ist, E-Mails weiterzuleiten, nur weil diese als „vertraulich“ gekennzeichnet wurden. Dergleichen hat auch das LG Saarbrücken nicht gesagt. Es hat - im Gegenteil! - in den Rn. 30 ff. eine Interessenabwägung vorgenommen, der es ja gar nicht bedurft hätte, wenn die Markierung als „vertraulich“ für eine Rechtsverletzung schon genügen würde.

2 Like