Hallo,
Eine Person kann nicht zur Kommunalwahl gehen und hat deshalb die Briefwahlunterlagen korrekt und fristgerecht beantragt.
Das Wahlamt hat den Antrag erhalten und bearbeitet
Damit ist Briefwähler B gesperrt, d. h., es können keine neuen Unterlagen herausgegeben werden, sonst wäre ja die Möglichkeit gegeben, zwei-, dreimal die Stimme abzugeben; naja, beim 10. Versuch nochmal Unterlagen zu bekommen, geht wohl nicht mehr.
und die Briefwahlunterlagen an die Deutsche Post übergeben. Danach sind die Briefwahlunterlagen verschwunden.
Wie bei allen normalen Briefen, passiert das – mal mehr, mal weniger.
Der Person wurde also die Möglichkeit zu wählen genommen.
Okay.
Wer haftet?
Die Post für den Transport des Briefes, aber weiter: keine Ahnung.
Und ist eine Nachwahl bzw. Anfechtung möglich?
Netter Vorschlag, also werde ich Briefwahl beantragen, das Wahlergebnis abwarten und dann korrigierend nachwählen. 
Die Briefwahlunterlagen werden als ganz normaler Brief versendet.
Das ist sicher ein finanzielles Problem, aber auch ein praktisches. Wie viele Leute müssten zum Postamt laufen, um die Unterlagen abzuholen, da sie morgens nicht anwesend waren, um sie in Empfang zu nehmen.
Btw: Man kann übrigens auch ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl persönlich in dem Briefwahlbüro schon wählen, wenn man weiß, dass man am Wahltag nicht zur Urne gehen kann. Mal im Rathaus/Bürgerhaus/… anrufen und fragen, wo das ist, wie die Öffnungszeiten sind.
Prozedur ganz einfach: Wahlbenachrichtigungskarte mitnehmen, ersatzweise Personalausweis (besser zusätzlich); man bekommt die gleichen Unterlagen, als wenn sie mit der Post kommen, und gut ist.
Gruß Volker