Briefwahlunterlagen nicht erhalten - Nachwahl?

Hallo liebe Experten,

folgendes, natürlich ganz fiktives Problem.
Eine Person kann nicht zur Kommunalwahl gehen und hat deshalb die Briefwahlunterlagen korrekt und fristgerecht beantragt. Das Wahlamt hat den Antrag erhalten und bearbeitet und die Briefwahlunterlagen an die Deutsche Post übergeben. Danach sind die Briefwahlunterlagen verschwunden. Der Person wurde also die Möglichkeit zu wählen genommen. Wer haftet? Und ist eine Nachwahl bzw. Anfechtung möglich? Die Briefwahlunterlagen werden als ganz normaler Brief versendet.

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
nur ein Gedanke dazu.

Briefwahlunterlagen an die Deutsche Post übergeben. Danach
sind die Briefwahlunterlagen verschwunden.
Die Briefwahlunterlagen werden als ganz normaler Brief versendet.

Sieht das Wahlgesetz etwas anderes vor?
Die Briefwahl wird aus vielen Gründen immer wieder in Frage gestellt, bisher ist aber noch niemanden eine realisierbare (und bezahlbare) Alternative eingefallen.
Wenn jemand darauf aus wäre eine Wahl anzufechten, würde er mit Sicherheit am schnellsten bei der Briefwahl fündig.

Cu Rene

Hallo,

Eine Person kann nicht zur Kommunalwahl gehen und hat deshalb die Briefwahlunterlagen korrekt und fristgerecht beantragt.
Das Wahlamt hat den Antrag erhalten und bearbeitet

Damit ist Briefwähler B gesperrt, d. h., es können keine neuen Unterlagen herausgegeben werden, sonst wäre ja die Möglichkeit gegeben, zwei-, dreimal die Stimme abzugeben; naja, beim 10. Versuch nochmal Unterlagen zu bekommen, geht wohl nicht mehr.

und die Briefwahlunterlagen an die Deutsche Post übergeben. Danach sind die Briefwahlunterlagen verschwunden.

Wie bei allen normalen Briefen, passiert das – mal mehr, mal weniger.

Der Person wurde also die Möglichkeit zu wählen genommen.

Okay.

Wer haftet?

Die Post für den Transport des Briefes, aber weiter: keine Ahnung.

Und ist eine Nachwahl bzw. Anfechtung möglich?

Netter Vorschlag, also werde ich Briefwahl beantragen, das Wahlergebnis abwarten und dann korrigierend nachwählen. :wink:

Die Briefwahlunterlagen werden als ganz normaler Brief versendet.

Das ist sicher ein finanzielles Problem, aber auch ein praktisches. Wie viele Leute müssten zum Postamt laufen, um die Unterlagen abzuholen, da sie morgens nicht anwesend waren, um sie in Empfang zu nehmen.

Btw: Man kann übrigens auch ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl persönlich in dem Briefwahlbüro schon wählen, wenn man weiß, dass man am Wahltag nicht zur Urne gehen kann. Mal im Rathaus/Bürgerhaus/… anrufen und fragen, wo das ist, wie die Öffnungszeiten sind.

Prozedur ganz einfach: Wahlbenachrichtigungskarte mitnehmen, ersatzweise Personalausweis (besser zusätzlich); man bekommt die gleichen Unterlagen, als wenn sie mit der Post kommen, und gut ist.

Gruß Volker

folgendes, natürlich ganz fiktives Problem

Na klar :wink:

Zur Frage: Bis zur Schließung des letzten Wahllokals kann man wählen, dann musst du aber persönlich bei den Wahlhelfern den Zettel abgeben :smile:

Haften tut die Post, wenn sie daran Schuld ist.
Ich würde sie verklagen. Das meine ich ausnahmsweise ernst.

lg
mgb

Hallo,

Btw: Man kann übrigens auch ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl
persönlich in dem Briefwahlbüro schon wählen, wenn man weiß,
dass man am Wahltag nicht zur Urne gehen kann. Mal im
Rathaus/Bürgerhaus/… anrufen und fragen, wo das ist, wie die
Öffnungszeiten sind.

Das ging bei uns bei der letzten Bundestagswahl definitiv nicht. Auch konnte ich die Unterlagen nicht sofort mitnehmen (ging aber bei einer anderen Wahl – weiß nicht mehr welche: am WC ausgefüllt und gleich wieder in den Hausbriefkasten geworfen), sondern musste auf den Postversand warten.

Cu Rene

Hallo,

Haften tut die Post, wenn sie daran Schuld ist.
Ich würde sie verklagen. Das meine ich ausnahmsweise ernst.

:smiley::smiley: Der ist gut, wirf mal einen Blick in die AGB. Das kann eine lustige Klage werden oder anders gesagt, man kann mit dem rausgeschmissenen Geld so viel Gutes tun.

Grüße

total ot: WO hast Du die Unterlagen ausgefüllt??
Hi!

am WC ausgefüllt und gleich wieder in den Hausbriefkasten geworfen

*lach* Freud’scher Versprecherschreiber oder in der Tat so geschehen? Vorm Einschmeißen in den Briefkasten Hände gewaschen? :smiley:

LG
Jadzia

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Hallo,
das war der einzige ruhige, allgemein zugängliche Platz in dem Gebäude, den ich finden konnte. Ich habe aber nur die Türe (von innen) als Schreibunterlage benuzt.

Cu Rene

Hallo,

Haften tut die Post, wenn sie daran Schuld ist.
Ich würde sie verklagen. Das meine ich ausnahmsweise ernst.

auf welcher Rechts- und Anspruchsgrundlage? In welchem Verhältnis steht der Empfänger zur Post?

Das wird wohl nichts…

Gruß

S.J.

Moin René,

ich habe gerade die Wahlunterlagen SH bekommen.

Ab dem 24. August ist die Wahlscheinstelle geöffnet, die Stadtteilbürgerämter ab 31. August.

Gruß volker

Hallo,

auf welcher Rechts- und Anspruchsgrundlage?

Darauf, dass die Post mich an der In-Anpruch-nahme meines per GG zugesicherten Bürgerrechts gehinder hat.

Gute Chacen hat man nicht, aber einen Versuch wäre es wert…

lg
mgb

jupp… :wink:

Diese Antwort ist…
falsch.
Wenn man Briefwahl beantragt, wird ein Wahlschein ausgestellt, der den Briefwahlunterlagen beigefügt werden muss - oder man muss diesen Wahlschein in einem Wahllokal in seinem Stimmbezirk abgeben, falls man doch nicht Briefwahl machen möchte.
Im gleichen Moment, wo der Wahlschein ausgestellt wird, wird ein Sperrvermerkt im Wahlregister angebracht. Damit soll verhindert werden, dass jemand doppelt abstimmt.

Also: wenn der Wahlschein (wo auch immer) verloren geht, kann man nicht an der Wahl teilnehmen.

Gruß
HaWeThie

falsch.

Wieso?

Wenn man Briefwahl beantragt, wird ein Wahlschein ausgestellt, der den Briefwahlunterlagen beigefügt werden muss - oder man muss diesen Wahlschein in einem Wahllokal in seinem Stimmbezirk abgeben, falls man doch nicht Briefwahl machen möchte.

Ja.

Im gleichen Moment, wo der Wahlschein ausgestellt wird, wird ein Sperrvermerkt im Wahlregister angebracht. Damit soll verhindert werden, dass jemand doppelt abstimmt

Auch ja.

Also: wenn der Wahlschein (wo auch immer) verloren geht, kann man nicht an der Wahl teilnehmen

Exakt.

Wo siehst du also einen Widerspruch zwischen deinen und meinen Ausführungen?

Definiere ‚Rechts- bzw. Anspruchsgrundlage‘
Hallo,

auf welcher Rechts- und Anspruchsgrundlage?

Darauf, dass die Post mich an der In-Anpruch-nahme meines per
GG zugesicherten Bürgerrechts gehinder hat.

das ist weder eine Rechts- noch eine Anspruchsgrundlage.

Die Post hat mit einem Dritten einen Vertrag geschlossen um einen Brief zu transportieren. Der Empfänger hat somit überhaupt keine Ansprüche gegen die Post.

Gute Chacen hat man nicht, aber einen Versuch wäre es wert…

Ich würde eher sagen: Die Chancen sind Null.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich würde eher sagen: Die Chancen sind Null

Ja, aber es geht um die rein theoretische Möglichkeit.

Die Post hat mit einem Dritten einen Vertrag geschlossen um einen Brief zu transportieren. Der Empfänger hat somit überhaupt keine Ansprüche gegen die Post

Der erste Satz stimmt. Zum zweiten: Es geht nicht um den Brieftransport an sich, sondern um das Wahlrecht. Wenn die Post nachweislich grob fahrlässig handelte und somit das Recht des Wählers einschränkte…dann ist die Post schuld.

lg
mgb

Hallo,

Ich würde eher sagen: Die Chancen sind Null

Ja, aber es geht um die rein theoretische Möglichkeit.

auch theoretisch sind die Chancen gleich Null.

Der erste Satz stimmt. Zum zweiten: Es geht nicht um den
Brieftransport an sich, sondern um das Wahlrecht. Wenn die
Post nachweislich grob fahrlässig handelte und somit das Recht
des Wählers einschränkte…dann ist die Post schuld.

vielleicht schuld aber nicht haftbar. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gruß

S.J.