Brillenkauf in Italien

Lieber WWWler,

kürzlich geisterte eine Meldung durch die Medien, dass eine dänische Touristin in Italien wegen des Kaufs einer offensichtlich nachgemachten Luxus-Sonnenbrille am Strand zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt wurde. Zahlt sie die Strafe binnen zwei Monaten, reduziert sich die Strafe auf 3.333 €.

Meine Frage: Was würde eigentlich passieren, wenn sie einfach nach Dänemark zurückreist, nie wieder nach Italien fährt und die Strafe nicht blecht? Bleibt die italienische Justiz dann auf ihrem Strafbefehl sitzen, oder kann dieser innerhalb der EU vollstreckt werden?

Danke und Gruß,

Matt

Hallo,

habe ich letzten auch im Fernsehen gesehen. Ein Anwalt, der dazu befragt wurde, hat davon abgeraten die Strafe zu zahlen. Er sagte, man solle einfach nach Hause fahren, aber den Urlaub der nächsten Jahre lieber nicht in Italien planen.

grüße
Raoul

glaube, das war vor allem eine marketingaktion gegen billigbrillenverkaeufer…oder andere kopien…
bezahlen wuerde ich es nicht…egal, wie die rechtslage ist. die laender sind sich noch viel zu uneinig und solche gesetze muessten auch einheitlich geregelt werden, wenn das „erfolg“ haben soll.
sie haette dort eingesperrt werden muessen…dann waere das wahrscheinlich etwas anders…
moechte nicht wissen, wieviele kopien in italien stuendlich ueber/unter dem ladentisch gehen…

solange man niemanden ermordet hat…

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Naja…
Hallo,

solange man niemanden ermordet hat…

sollte man ersetzen durch:
solange es keinen Vertrag zur Strafverfolgung zwischen den beiden Staaten gibt und man das Land nie mehr bereisen will…

Und selbst dann ist das immer noch eine seehr zweifelhafte Einstellung.

Gruß
Axel

Hi!

solange man niemanden ermordet hat…

sollte man ersetzen durch:
solange es keinen Vertrag zur Strafverfolgung zwischen den
beiden Staaten gibt und man das Land nie mehr bereisen will…

Und selbst dann ist das immer noch eine seehr zweifelhafte
Einstellung.

Zweifelhaft ist lediglich, dass hier nicht die eigentlichen Täter verfolgt werden, sondern harmlose Kunden, die wohl kaum mit böser absicht gegen Gucci & Co. agieren und es wäre höchst bedenklich, wenn Deutschland seine Bürger nicht vor derartiger Rechtswillkür in anderen Ländern beschützen würde.

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheint im italienischen Recht nicht zu gelten…

Grüße,

Mathias

ich kenn die gerichtlichen Verhältnisse in I nicht. Aber in D müsste dem Käufer erst bewiesen werden, dass er mit Absicht eine Markenfälschung erworben hat. Dürfte schwierig werden. Es gibt immer noch Leute, die Armani, Rolex usw. nicht kennen. Wer diese Marken nicht kennt, kennt auch die markentypische Preise nicht und kann schon überhaupt mal nicht zwischen echt und falsch unterscheiden.

Wie die italienischen Gerichte urteilen würden, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn man diesen Fall aber bis zum Europäischen Gerichtshof durchziehen würde, sähe es vermutlich aus Sicht der ital. Justiz schlecht aus.

Vermutlich wissen sie, dass dieses Gesetz nicht ganz einwandfrei ist, und bieten daher die „großzügigen Rabatte“ bei Sofortzahlung an.

Hallo,

Zweifelhaft ist lediglich, dass hier nicht die eigentlichen
Täter verfolgt werden, sondern harmlose Kunden, die wohl kaum
mit böser absicht gegen Gucci & Co. agieren

Die gute Absicht kann man hier ja wohl ausschließen. Harmlosigkeit genauso. Oder findest Du Hehlerei normal? Die Kundin war hier eindeutig nicht Opfer, sondern Mittäter. Sie hat die Rolex nicht als Rolex, sondern als gefälschte Rolex gekauft und war sich dessen auch bewußt.

Btw., natürlich wurde auch der Verkäufer bestraft. Insofern ist Deine Aussage doppelt falsch.

und es wäre höchst
bedenklich, wenn Deutschland seine Bürger nicht vor derartiger
Rechtswillkür in anderen Ländern beschützen würde.

Ich kann keine Rechtswillkür erkennen. Das entsprechende Gesetz gibt es doch wohl, oder? Und daß Italien eine Demokratie ist, kannst Du doch auch nicht abstreiten?
Muß man sich im Ausland nicht an Gesetze halten? Findest Du wirklich, daß Deutschland Straftäter vor den Folgen ihres Handelns schützen muß? Inwiefern wäre das nicht erst recht Rechtswillkür aus Sicht des Auslands?

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheint im
italienischen Recht nicht zu gelten…

Unverhältnismäßig wäre eine Haftstrafe.

Ich kann in dem ganzen Fall nirgendwo etwas sehen, wofür ich die Touristin bedaure. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, warum sie nicht bestraft werden sollte. Sie war sich vielleicht nicht bewußt, daß man sie erwischen und bestrafen könnte, aber sie muß sich sehr wohl bewußt gewesen sein, daß das Ganze nicht legal war.

Gruß
Axel

Und daß Italien eine
Demokratie ist,

Und was für eine. So oft wie die in den letzten 50 Jahren gewählt haben, gibts da die weltweit erfahrensten Wähler :wink:

Gruß,
Christian

Hallo,

Harmlosigkeit genauso. Oder findest Du Hehlerei normal?

Hehlerei ? Erklär mir doch mal näher, was das mit Hehlerei zu tun hat (Tipp: StGB § 259)

Ich kann keine Rechtswillkür erkennen. Das entsprechende
Gesetz gibt es doch wohl, oder?

Ja , doch, nee, oder ??? Du kannst keine Rechtswillkür erkennen, „glaubst“ dass es entsprechende Gestze gibt. Den Weihnachtsmann gibt es übrigends auch, steht ja in diversen Kinderbücher drin.

Kopfschüttel.

Matthias

Hallo Matt,

da muss ich dir zustimmen, auch für mich klingt das ganze eher wie eine Lizenz zum Gelddrucken. Dann als Haupkriterium soll ja wohl der Preis herhalten. Das führt also letzlich dazu, dass alles was nicht schweineteuer ist eine Fälschung sein muss und daher mit einer saftigen Strafe belegt wird.

Denn schließlich handelt es sich ja nicht nur um Marken die man so als besonders teuer kennt (Gucci, Rolex etc.), sondern eben auch nicht so bekannte. Woher soll eine Kunde dann den „richtigen“ Preis kennen?

Also, falls du mal abgefettet wirst, hier die Möglichkeit das Geld zurückzuholen:
Schaffe dir selber eine Marke, z.B. für Sonnenbrillen, Anschaffungskosten / Stück 20 EUR. Verkaufe das selbe Modell einmal für 200 EUR und einmal für 20 EUR. Dann sorge dafür, dass derjenige, der es für 20 EUR erworben hat abgestraft wird und du dir sicher sein, dass niemand diese Sonnenbrille unter deinen 200 EUR kaufen wird, da sie ja mit einer Fälschung rechnen müssten.

Daniel

Hallo Axel,

Zweifelhaft ist lediglich, dass hier nicht die eigentlichen
Täter verfolgt werden, sondern harmlose Kunden, die wohl kaum
mit böser absicht gegen Gucci & Co. agieren

Die gute Absicht kann man hier ja wohl ausschließen.

Wieso?
Sie hat eine Sonnebrille gekauft. Was soll daran böse sein?
Bei Nichtexistenz der Kopie hätte sie höchstwahrscheinlich die wesentlich teurere Originalbrille sowieso nicht gekauft.
Somit ist dem Markenhersteller auch kein Schaden enstanden.
Man kann unmöglich davon ausgehen, dass jeder Kauf einer Kopie ein vereitelter Kauf eines Originals ist.
Das ist dieselbe Argumentation wie bei der Musikindustrie. Jedes MP3 File, so wird behauptet, sei eine CD weniger im Verkauf.
Natürlich ist das Unsinn, aber die Verlustkalkulationen werden auf dieser falschen Basis durchgeführt.

Harmlosigkeit genauso. Oder findest Du Hehlerei normal?

Ich wusste nicht, dass die Kopie gestohlen war. Das wäre Hehlerei und abzulehnen, sofern die Käuferin davon wusste.

Die
Kundin war hier eindeutig nicht Opfer, sondern Mittäter.

Sorry, das ist Unfug.
Wie soll man denn als Laie feststellen, welche dieser Billigbrillen nun eine Kopie ist und welche nicht?
Sie hat halt eine Sonnebrille gekauft, die ihr gefiel. Alles andere ist überinterpretierter Käse, wenn ich das so sagen darf…

Sie
hat die Rolex nicht als Rolex, sondern als gefälschte Rolex
gekauft und war sich dessen auch bewußt.

Hätte sie bei Nichtexistenz von Kopien eine echte Rolex gekauft?
Das ist die Frage.

Btw., natürlich wurde auch der Verkäufer bestraft. Insofern
ist Deine Aussage doppelt falsch.

Diese Formulierung enstpricht aber nicht den Regeln der Subsumption…
Ich bin wie gesagt nach wie vor der Meinung, dass der Verkauf von Kopien möglicherweise nicht ganz sauber ist, der Kauf jedoch keineswegs eine zu bestrafende Handlung darstellen sollte.

und es wäre höchst
bedenklich, wenn Deutschland seine Bürger nicht vor derartiger
Rechtswillkür in anderen Ländern beschützen würde.

Ich kann keine Rechtswillkür erkennen.

…dann arbeitest Du für Rolex.
Jeder normale Mensch muss sofort merken, dass es schlicht Schwachsinn ist, mehrere Tausend Euro Strafe für den kauf eines Billigplagiats zu verhängen.

Das entsprechende
Gesetz gibt es doch wohl, oder?

In Deutschland?

Und daß Italien eine
Demokratie ist, kannst Du doch auch nicht abstreiten?

Dass Italien über einen ganzen Haufen höchst eigenartiger gesetzlicher Regelungen verfügt, weiss ich mit Sicherheit.
Alleine schon die zwei „Preislisten“ für Verkehrsverstöße sind für Duetsche unvorstellbar.

Muß man sich im Ausland nicht an Gesetze halten?

Natürlich.
Allerdings würde Deutschland auch die Exekutierung eines seiner Bürger in einem Land mit Todesstrafe ablehnen.

Findest Du
wirklich, daß Deutschland Straftäter vor den Folgen ihres
Handelns schützen muß?

Nein.
Ich sehe nhier nur keinen Straftäter.
Wenn wir nach unserem Ermessen über eine Ordnungswidrigkeit mit 10 euro Strafe und Konfiszierung des PLagiats sprächen, so wäre ich einverstanden.
Im vorliegenden Fall jedoch fehlt jede Verhältnismässigkeit.
Mit sturer "Muß man sich im Ausland nicht an Gesetze halten? "- Argmentation ist man hier auf dem falschen Dampfer.

Inwiefern wäre das nicht erst recht
Rechtswillkür aus Sicht des Auslands?

Wen interessiert das?
Zunächst hat ein Staat seine Bürger vor unsinnigen Regelungen im ausland zu schützen.
Oder möchtest Du nach der Shoa Dein „Ding“ auf dem Dorfplatz in Kabul abgeschnitten bekommen, weil Du Deine Frau betrogen hast…?

Daher

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheint im
italienischen Recht nicht zu gelten…

Unverhältnismäßig wäre eine Haftstrafe.

Entschuldige, aber 10.000 Euro Strafe für den Kauf einer Kopie ist Unfug. Ich verstehe nicht, wie man über so etwas überhaupt ernsthaft diskutieren kann.
Ein Kind über den Haufen zu fahren ist billiger.
Daher bleibe ich dabei: hier fehlt jedwede Verhältnismässigkeit.

Ich kann in dem ganzen Fall nirgendwo etwas sehen, wofür ich
die Touristin bedaure.

Das ist bedauernswert.

Und ich kann auch nicht nachvollziehen,
warum sie nicht bestraft werden sollte.

Ich schon.
Aber wenn schon eine Strafe, dann 10 euro und Konfiszierung des PLagiats. alles andere ist unverhältnismässig, wie ich meine.

Sie war sich
vielleicht nicht bewußt, daß man sie erwischen und bestrafen
könnte, aber sie muß sich sehr wohl bewußt gewesen sein, daß
das Ganze nicht legal war.

Wohl kaum.
ich wüsste das auch nicht.
Der Vekrauf mag illegal sein, das hat man ja mitbekommen. Der Kauf jedoch?

Naja, meine Uhr und meine Brille sind Originale, aber die gefakten GURU-Handtücher am Srand sind schon chick…

…ich werde wohl auf sie verzichten.

Grüße,

Mathias

Europäischer Gerichtshof?
Hallo!

Wie die italienischen Gerichte urteilen würden, entzieht sich
meiner Kenntnis. Wenn man diesen Fall aber bis zum
Europäischen Gerichtshof durchziehen würde, sähe es vermutlich
aus Sicht der ital. Justiz schlecht aus.

Was willst du denn beim Europäischen Gerichtshof??

Gruß
Tom

Ich persönlich will dort nichts :smile: Aber für Personen, die wegen des Kaufs der falschen Brille in Italien abgezockt werden, könnte er interessant sein. Jeder Bürger kann sich an den EuGH wenden. Der EuGH urteilt u.a. bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

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Vorabentscheidungsverfahren
Hallo!

Gut, dass du deine Unkenntnis hier so deutlich offenlegst. Zumindest ist das sehr ehrlich.

Damit du das für die Zukunft besser weißt, sag ich dir jetzt mal, dass der EuGH zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig ist - das ja. Aber anrufen kann ein Bürger den EuGH höchstens per Telefon, einen Rechtsweg dorthin gibt es nicht. Der EuGH entscheidet nämlich bei Zweifel über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, das nationale Gericht legt also den Akt zur Vorabentscheidung dem EuGH vor. Gegen eine Gerichtsentscheidung eines italienischen Gerichtes kannst du dich daher nicht an den EuGH wenden.

Gruß
Tom

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Ergänzung
Hallo!

Noch was zur Egänzung: die von dir genannte Brüsseler Konvention über die Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) ist im Verhältnis zwischen Deutschland und Italien schon seit mehr als drei Jahren nicht mehr anwendbar. Seither gilt nämlich die EuGVVO I. Zweitens geht es hier weder um eine Zivil- und Handelssache, noch um die Anerkennung oder Nichtanerkennung irgendeiner Entscheidung. Dein Posting war also eine grobe Themenverfehlung.

Gruß
Tom

Bisher hast Du Dich noch nicht zum Fall an sich geäussert. Und nun zum Theme Unwissenheit: Der EuGH ist wie Du vielleicht weisst die höchste richterliche Instanz in Europa. U.a. für Nichtigkeitsklagen und Revisionsverfahren ist diese zuständig und daher auch für diesen Fall u.U von Bedeutung. Der EuGH kann prüfen, ob dieses ital. Gesetz gegen d. Gemeinschaftrecht verstosst.

Vielleicht helfen Dir folgende Quellen weiter:

http://www.bpb.de/themen/4V2TIZ,0,0,Der_Europ%E4isch…
http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm
Grüße

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Liess doch mal den Beitrag oben. Unglaublich

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unbelehrbar
Hallo!

Bisher hast Du Dich noch nicht zum Fall an sich geäussert. Und
nun zum Theme Unwissenheit: Der EuGH ist wie Du vielleicht
weisst die höchste richterliche Instanz in Europa. U.a. für
Nichtigkeitsklagen und Revisionsverfahren ist diese zuständig
und daher auch für diesen Fall u.U von Bedeutung. Der EuGH
kann prüfen, ob dieses ital. Gesetz gegen d. Gemeinschaftrecht
verstosst.

OK, manche sind halt unbelehrbar. Vielleicht solltest du die von dir genannten Links selbst etwas genauer durchlesen.

Also klar und deutlich: es gibt keine (!) Revision gegen ein Urteil eines nationalen Gerichtes an den EuGH. Nimm das bitte zur Kenntnis. Wenn du es immer noch nicht glauben solltest, empfehle ich das Studium des EG-Vertrages.

Gruß
Tom

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Glaube kaum, dass Du selbst in 13 Min. alles durchgelesen und verstanden hast. Du behauptest irgend etwas ohne die genauen Quellen zu liefern. Vielleicht sollten wir das Thema hier beenden. Es führt zu nichts.

Troll??
Hallo!

Glaube kaum, dass Du selbst in 13 Min. alles durchgelesen und
verstanden hast.

Muss ich auch nicht, denn was sind 13 Minuten gegen ein ganzes Studium der Rechtswissenschaften…

Du behauptest irgend etwas ohne die genauen

Quellen zu liefern. Vielleicht sollten wir das Thema hier
beenden. Es führt zu nichts.

Vielleicht solltest du die Quellen deiner Behauptung liefern - die Links geben dazu jedenfalls nichts her. Ich habe sowieso den Eindruck, dass du hier herumtrollen willst.

Gruß
Tom

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