Hallo Axel,
Zweifelhaft ist lediglich, dass hier nicht die eigentlichen
Täter verfolgt werden, sondern harmlose Kunden, die wohl kaum
mit böser absicht gegen Gucci & Co. agieren
Die gute Absicht kann man hier ja wohl ausschließen.
Wieso?
Sie hat eine Sonnebrille gekauft. Was soll daran böse sein?
Bei Nichtexistenz der Kopie hätte sie höchstwahrscheinlich die wesentlich teurere Originalbrille sowieso nicht gekauft.
Somit ist dem Markenhersteller auch kein Schaden enstanden.
Man kann unmöglich davon ausgehen, dass jeder Kauf einer Kopie ein vereitelter Kauf eines Originals ist.
Das ist dieselbe Argumentation wie bei der Musikindustrie. Jedes MP3 File, so wird behauptet, sei eine CD weniger im Verkauf.
Natürlich ist das Unsinn, aber die Verlustkalkulationen werden auf dieser falschen Basis durchgeführt.
Harmlosigkeit genauso. Oder findest Du Hehlerei normal?
Ich wusste nicht, dass die Kopie gestohlen war. Das wäre Hehlerei und abzulehnen, sofern die Käuferin davon wusste.
Die
Kundin war hier eindeutig nicht Opfer, sondern Mittäter.
Sorry, das ist Unfug.
Wie soll man denn als Laie feststellen, welche dieser Billigbrillen nun eine Kopie ist und welche nicht?
Sie hat halt eine Sonnebrille gekauft, die ihr gefiel. Alles andere ist überinterpretierter Käse, wenn ich das so sagen darf…
Sie
hat die Rolex nicht als Rolex, sondern als gefälschte Rolex
gekauft und war sich dessen auch bewußt.
Hätte sie bei Nichtexistenz von Kopien eine echte Rolex gekauft?
Das ist die Frage.
Btw., natürlich wurde auch der Verkäufer bestraft. Insofern
ist Deine Aussage doppelt falsch.
Diese Formulierung enstpricht aber nicht den Regeln der Subsumption…
Ich bin wie gesagt nach wie vor der Meinung, dass der Verkauf von Kopien möglicherweise nicht ganz sauber ist, der Kauf jedoch keineswegs eine zu bestrafende Handlung darstellen sollte.
und es wäre höchst
bedenklich, wenn Deutschland seine Bürger nicht vor derartiger
Rechtswillkür in anderen Ländern beschützen würde.
Ich kann keine Rechtswillkür erkennen.
…dann arbeitest Du für Rolex.
Jeder normale Mensch muss sofort merken, dass es schlicht Schwachsinn ist, mehrere Tausend Euro Strafe für den kauf eines Billigplagiats zu verhängen.
Das entsprechende
Gesetz gibt es doch wohl, oder?
In Deutschland?
Und daß Italien eine
Demokratie ist, kannst Du doch auch nicht abstreiten?
Dass Italien über einen ganzen Haufen höchst eigenartiger gesetzlicher Regelungen verfügt, weiss ich mit Sicherheit.
Alleine schon die zwei „Preislisten“ für Verkehrsverstöße sind für Duetsche unvorstellbar.
Muß man sich im Ausland nicht an Gesetze halten?
Natürlich.
Allerdings würde Deutschland auch die Exekutierung eines seiner Bürger in einem Land mit Todesstrafe ablehnen.
Findest Du
wirklich, daß Deutschland Straftäter vor den Folgen ihres
Handelns schützen muß?
Nein.
Ich sehe nhier nur keinen Straftäter.
Wenn wir nach unserem Ermessen über eine Ordnungswidrigkeit mit 10 euro Strafe und Konfiszierung des PLagiats sprächen, so wäre ich einverstanden.
Im vorliegenden Fall jedoch fehlt jede Verhältnismässigkeit.
Mit sturer "Muß man sich im Ausland nicht an Gesetze halten? "- Argmentation ist man hier auf dem falschen Dampfer.
Inwiefern wäre das nicht erst recht
Rechtswillkür aus Sicht des Auslands?
Wen interessiert das?
Zunächst hat ein Staat seine Bürger vor unsinnigen Regelungen im ausland zu schützen.
Oder möchtest Du nach der Shoa Dein „Ding“ auf dem Dorfplatz in Kabul abgeschnitten bekommen, weil Du Deine Frau betrogen hast…?
Daher
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheint im
italienischen Recht nicht zu gelten…
Unverhältnismäßig wäre eine Haftstrafe.
Entschuldige, aber 10.000 Euro Strafe für den Kauf einer Kopie ist Unfug. Ich verstehe nicht, wie man über so etwas überhaupt ernsthaft diskutieren kann.
Ein Kind über den Haufen zu fahren ist billiger.
Daher bleibe ich dabei: hier fehlt jedwede Verhältnismässigkeit.
Ich kann in dem ganzen Fall nirgendwo etwas sehen, wofür ich
die Touristin bedaure.
Das ist bedauernswert.
Und ich kann auch nicht nachvollziehen,
warum sie nicht bestraft werden sollte.
Ich schon.
Aber wenn schon eine Strafe, dann 10 euro und Konfiszierung des PLagiats. alles andere ist unverhältnismässig, wie ich meine.
Sie war sich
vielleicht nicht bewußt, daß man sie erwischen und bestrafen
könnte, aber sie muß sich sehr wohl bewußt gewesen sein, daß
das Ganze nicht legal war.
Wohl kaum.
ich wüsste das auch nicht.
Der Vekrauf mag illegal sein, das hat man ja mitbekommen. Der Kauf jedoch?
Naja, meine Uhr und meine Brille sind Originale, aber die gefakten GURU-Handtücher am Srand sind schon chick…
…ich werde wohl auf sie verzichten.
Grüße,
Mathias