BTM Verstoß in der Probezeit

Hi,

ein 21 Jahre alter Autofahrer hat wegen zu schnellem fahren schon ein Punkteabbauseminar besucht und daher eine verlängerte Probezeit von 4 Jahren. Wenn er nun innerhalb diesen Zeitraums beim führen eines Fahrzeugs unter Btm Einfluss gestanden hat und nun einen Bußgeldbescheid über ein 1 monatiges Fahrverbot und 4 Punkten erhalten hat, ist die Geschichte damit abgeschlossen? oder bekommt er nocheinmal gesondert Post in dem Ihm dann der Führerschein ganz entzogen wird?

Vielen Dank für eure Antworten

Mfg
Marcel

Moin!

ein 21 Jahre alter Autofahrer hat wegen zu schnellem fahren
schon ein Punkteabbauseminar besucht und daher eine
verlängerte Probezeit von 4 Jahren. Wenn er nun innerhalb
diesen Zeitraums beim führen eines Fahrzeugs unter Btm
Einfluss gestanden hat und nun einen Bußgeldbescheid über ein
1 monatiges Fahrverbot und 4 Punkten erhalten hat, ist die
Geschichte damit abgeschlossen? oder bekommt er nocheinmal
gesondert Post in dem Ihm dann der Führerschein ganz entzogen
wird?

Das will ich doch hoffen!

Ansonsten: http://www.straffrei-mobil.de

Gute Besserung,
M.

Hallo,

die Gefahl lauert meines Erachtens nach in einer ganz anderen Ecke. Wenn jemand BTM konsumiert, kann die Ordnungsbehörde durchaus auf die Idee kommen, an der charakterlichen Eignung des Autofahrers zu zweifeln. Und dann wird die Fahrerlaubnis auf Dauer (und zu Recht)entzogen, unabhängig von irgendwelchen Owis.

Gruss

Iru

ist die
Geschichte damit abgeschlossen? oder bekommt er nocheinmal
gesondert Post in dem Ihm dann der Führerschein ganz entzogen
wird?

Hi,

der Briefträger wird sogar zweimal klingeln.

Einmal wird der Sünder aufgefordert freiwillig eine psychologische Beratung zu machen, und dann eine Aufforderung nachzuweisen das er kein Problem mit/ohne Drogen hat. Ansonsten wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Nennt sich dann eine MPU beibringen. Kann er das nicht, weil es die Regel ist einen Abstinenznachweis von mindestens 6 Monate, eher 1 Jahr zu bringen, wird die Fahrerlaubnis entzogen bis die MPU beigebracht ist.

Es ist damit zu rechen das es mindestens ein Jahr geht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, bis eine neue Fahrerlaubnis mit der Restprobezeit erteilt wird.

Wer sich schneller um den Abstinenznachweis kümmert, kann früher wieder fahren.

Q-Gruß

ein 21 Jahre alter Autofahrer hat wegen zu schnellem fahren
schon ein Punkteabbauseminar besucht und daher eine
verlängerte Probezeit von 4 Jahren.

Ein Verbot einen neuen Führerschein zu machen, der „alte“ ist sowieso weg, kann auch für Lebenszeit ausgesprochen werden.

Wenn man jetzt gar nicht tut (Therapie mit Einweisung) und es nur schleifen lässt, wird das nie mehr was. Auch nicht mit 40.

Ohne Therapie kein positiver MPU-Befund!

Ein Verbot einen neuen Führerschein zu machen, der „alte“ ist
sowieso weg, kann auch für Lebenszeit ausgesprochen werden.

Hi,

der gute Mann hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, die genauso geahndet wird als hättest Du 0.5‰ im Blut. Eine simple Ordnungswidrigkeit, für die es nur ein Fahrverbot von einem Monat gibt, keinen Führerscheinentzug. Falls der Führerschein entzogen wird, dann nicht weil sich in irgendeiner Weise strafbar gemacht hat.

Wenn man jetzt gar nicht tut (Therapie mit Einweisung) und es
nur schleifen lässt, wird das nie mehr was. Auch nicht mit 40.

Du kannst mir sicher sagen welche Betäubungsmittel hier im Spiel sind.
Eine kleine Auswahl
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (0,001 mg/l)
Heroin Morphin 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Morphin Morphin (freie Form) 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Cocain Cocain 10 ng/ml (0,01 mg/l)
Cocain Benzoylecgonin 75 ng/ml (0,075 mg/l)
Amfetamin Amfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMAE) 25 ng/ml (0,025 mg/l)
Metamfetamin Metamfetamin 25 ng/ml (0,025 mg/l)

Und welche Therapie schlägst Du vor?

Ohne Therapie kein positiver MPU-Befund!

Dann viel Spaß wenn Du alle die mal mit 0,5‰ aufgefallen sind zur MPU und in Therapie schicken willst. Auch Alkohol ist eine Droge, und nicht harmloser als die oben aufgeführten Betäubungsmittel.

Wenn einer Alkohol im Blut hat, dann weiß man das er unter Alkoholeinfluss steht, bei anderen Drogen weiß man es teilweise nicht.

Und wenn er jetzt schnell reagiert, dann hat er ohne Prüfung mit viel Glück bald eine neue Fahrerlaubnis.

Und Westi würde sagen, und das ist gut so.

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Und wenn er jetzt schnell reagiert, dann hat er ohne Prüfung
mit viel Glück bald eine neue Fahrerlaubnis.

OPTIMIST

Und Westi würde sagen, und das ist gut so.

GUT, dass man da geteilter Meinung zu sein kann.

Politik, auch schlechte, gehört hier nicht hin!
(@ Moderator)

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MOD: @Termid
Hallo,

ich fange aber jetzt hier nicht an, Postings zu zensieren, weil sie neben hilfreichen Sachinformationen auch eine persönliche Meinung enthalten.

VG
EK

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Danke für die Antworten. Versteh dann nur nicht ganz warum erstmal ein Fahrverbot von nur einem Monat ausgesprochen wird? Informieren erstmal alle betroffenen Instanzen die zuständige Abteilung in Flensburg und die entscheiden dann?

MFG
Marcel

Versteh dann nur nicht ganz warum
erstmal ein Fahrverbot von nur einem Monat ausgesprochen wird?

Hi,

das ist ja ein Teil der Strafe, während der Entzug der Fahrerlaubnis keine Strafe ist ( auch wenn es so empfunden wird ).

Informieren erstmal alle betroffenen Instanzen die zuständige
Abteilung in Flensburg und die entscheiden dann?

Es geht an die Führerscheinstelle eine Meldung, da hat jemand illegale Drogen konsumiert. Dann reagiert die Führerscheinstelle, und verlangt von dem Betroffenen einen Nachweis das er geeignet ist weiterhin am Verkehr teilzunehmen.
Wer illegale Drogen konsumiert ist nach deren Ansicht nicht geeignet ein Kfz zu führen. Für den Nachweis wird eine Frist gesetzt, kann der Nachweis, was bei einem längern Abstinenznachweis normal ist, nicht in der Frist erbracht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Q-Gruß

Wer illegale Drogen konsumiert ist nach deren Ansicht nicht
geeignet ein Kfz zu führen. Für den Nachweis wird eine Frist
gesetzt, kann der Nachweis, was bei einem längern
Abstinenznachweis normal ist, nicht in der Frist erbracht
werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Hallo Q,

wer solches Wissen über Nachweisbarkeiten verbreitet, sollte sich vorher mit der Wissenschaft auseinandersetzen.

Nämlich das Geschriebene war einmal. Auch nach Jahren kann man heute Drogen- oder Alkoholgeschichten nachweisen.

Das beruht auf der neuesten Haaranalyse: http://www.drogen-wissen.de/DRUGS/DW_GE/haaranalyse… und weitere Seiten,

die bis zu zehn Monaten zurückgreift. Bei der „normalen“ Blutprobe (GOT, usw.) kann ein „Normalzustand“ der Leberwerte bereits nach zwei Wochen vorgegaukelt werden.

Deshalb bitte ich hiermit jeden dringend nicht zu raten wie man seinen Führerschein zurück bekommt, sondern wie man ihn dauerhaft behalten kann.

Junkies und Alkoholics gehören nicht auf unsere Straßen. Die wurden von uns für unsere Sicherheit gebaut. Sonst hätte man es bei Feldwegen belassen können.

Schöne Grüße
Termid

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wer solches Wissen über Nachweisbarkeiten verbreitet, sollte
sich vorher mit der Wissenschaft auseinandersetzen.

Hi,

oder einfach mal worum es eigentlich geht.

Nämlich das Geschriebene war einmal. Auch nach Jahren kann man
heute Drogen- oder Alkoholgeschichten nachweisen.

Na und, wo ist das hier von geringsten Interesse.

Er hat Droge/n konsumiert, ist Fakt. Ob vor einem Jahr oder zehn Jahren, oder erst gestern ist völlig belanglos.

Was willst Du uns jetzt damit sagen?

Das beruht auf der neuesten Haaranalyse:
http://www.drogen-wissen.de/DRUGS/DW_GE/haaranalyse… und
weitere Seiten,

die bis zu zehn Monaten zurückgreift. Bei der „normalen“
Blutprobe (GOT, usw.) kann ein „Normalzustand“ der Leberwerte
bereits nach zwei Wochen vorgegaukelt werden.

Wen interessiert hier die Vergangenheit?

Deshalb bitte ich hiermit jeden dringend nicht zu raten wie
man seinen Führerschein zurück bekommt, sondern wie man ihn
dauerhaft behalten kann.

Jetzt wenigstens ein halbwegs vernünftiger Satz, es geht nicht um die Vergangenheit, dafür hat er einen Bußgeldbescheid bekommen. Bezahlt, Fahrverbot abgesessen, Punkte kassiert, abgehakt.

Es geht alleinig um eine Zukunftsprognose. Egal was er vor 10 Monaten konsumiert hat.

Und, wenn er beschließt in Zukunft Drogen und fahren zu trennen, was im Verkehr eben Verzicht auf Drogen bedeutet, sehe ich keinen Grund warum er keine Fahrerlaubnis bekommen sollte.

Das zu entscheiden, ist weder deine noch meine Aufgabe. Es geht uns schlicht nichts an.

Junkies und Alkoholics gehören nicht auf unsere Straßen. Die
wurden von uns für unsere Sicherheit gebaut. Sonst hätte man
es bei Feldwegen belassen können.

Da könnte ich noch einige mehr aufzählen die auch nicht auf die Straße gehören würden.
Habe ich nicht zu entscheiden, und das ist gut so.

Q-Gruß

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Hallo

Er hat Droge/n konsumiert, ist Fakt. Ob vor einem Jahr oder
zehn Jahren, oder erst gestern ist völlig belanglos.

Ganz unabhängig von der Ansicht ob ein solcher Autofahrer seinen FS behalten soll, ist die jetzige MPU Praxis nicht logisch.

Um eine positive MPU zu bekommen muss ein Alkohol/Drogensünder der seine Fahrerlaubnis noch hat eine Abstinenz von 6 - 12 Monaten nachweisen. Damit kommt die Anordnung einer MPU innerhalb einer kurzen Frist einem Führerscheinentzug gleich.

Er muss also eine Änderung seines Verhaltens nachweisen (laufende Kontrollen) ohne fahren zu können. Hat er die positive MPU bekommt er seinen Schein wieder und es interessiert keinen mehr was der Autofahrer nun macht.

Logischer wäre eine Beobachtung/Kontrolle während des Besitzes der Fahrerlaubnis. Dies würde die realen Lebenablauf wiederspiegeln. Ich rede jetzt nicht vom FS-Entzug als Strafe einer Alkohol/Drogenfahrt, sondern nur vom faktischen Entzug beim nicht fristgerecht möglichen Nachweis zur Fahrreignung.

Gruss vonsales

Hallo,

es sind rechtlich zwei verschiedenen Sachen. Einerseits hat jemand eine Owi begangen und die wird geahndet.
Das andere ist eine gefahrenabwehrende Maßnahme der Ordnungsbehörde. Wenn jemand - nachweisbar - BTM konsumiert, geht die Ordnungsbehörde von mangelnder Eignung zum Führen aus und entzieht die Fahrerlaubnis. So etwas kann auch dann geschehen, wenn der Betroffene bisher unauffällig im Straßenverkehr war und keinerlei Owi begangen hat. Durch den BTM-Konsum ist aber damit zu rechnen, dass dessen Gefahrenpotential höher ist als das eines „normalen“ Autofahrers.
Ich kenne genügend Fälle, bei denen ein BTM-Konsument innerhalb von 10 Tagen zum Fussgänger wurde, obwohl keine Owi im Spiel war.

Gruss

Iru

Hi,

die Praxis so wie sie jetzt ist finde ich auch nicht richtig, von gerecht ganz zu schweigen.
Imho sollte es reichen, wenn schon die Vermutung besteht das regelmäßig Drogen konsumiert werden, ein Drogenscreening für die letzten 1-2 Monate, was mit einer Haarprobe bewerkstelligt werden kann, und wenn die negativ ist, in einem Jahr 6 Proben.
Erst wenn dann ein Drogenmißbrauch feststeht, kann über die Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden werden.

Es wäre imho auch ein Anreiz für den Betroffenen die Finger von den Drogen zu lassen.

Nur fürchte ich, es ist von dem Gesetzgeber nicht so gewünscht, ist die jetzige Regelung doch ein Druckmittel in der Drogenpolitik.

Weitergehende Tests würde ich, besonders wenn dann noch andere Gruppen einbezogen werden, sehr problematisch sehen. Die Bürger würden unter einen Generalverdacht fallen, der nicht gerechtfertigt ist.
Sicherheit ist zugegeben wünschenswert, doch sollte sie nicht auf Kosten der Freiheit gehen, die doch immer massiver eingeschränkt wird.

Q-Gruß

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Mal meine Meinung dazu:
Ich habe früher gerne mal einen geraucht (Natürlich im Ausland).
Gut, ich bin dannach nie mit dem Auto gefahren, aber getan habe ich es
trotzdem. Das Problem ist ja nun, dass man garnicht mal berauscht
fahren muss sondern dass der alleinige Konsum (und das Feststellen
davon) zumindest für eine „Überprüfung“ ausreicht.

Und nun der Witz (meiner Meinung nach): Wenn ein Kiffer, welcher einfach
kein Auto haben will und auch nicht fahren will irgendwie „high“
erwischt wird dann kann er Probleme haben in 10 Jahren einen
Führerschein zu machen. Auch wenn er zum Zeitpunkt der Kontrolle
keinen FS hatte.

Ich bin strikt gegen Drogen im Strassenverkehr, aber mich nervt
es dass der Führerscheinentzug als „Ersatzstrafe“ für Drogenkonsum
herhalten muss ( hier in BW ist dies ja sogar offiziell die
Meinung der Polizei).

Gruss

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Ich weiß aus leidvoller Erfahrung im Freundeskreis, dass ähnliche
Werte auch noch zwei Wochen nach einem Hollandurlaub erreicht werden
können. Cannabis wird zwar (imho zu Recht) als „weiche Droge“
bezeichnet, aber sie hat die längsten Nachweiszeiten …

Gruss

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Hallo,

ich finde auch, dass wir in Deutschland in dieser Hinsicht eine unausgewogene Rechtspraxis haben.
Vermutlich ist die Strenge, mit der Drogenkonsumenten und Alkoholikern auch dann der Führerschein entzogen wird, wenn sie nicht ein einziges mal berauscht am Steuer erwischt worden sind, damit zu begründen, daß eine erhöhte Unfallanfälligkeit auch außerhalb der Intoxikation befürchtet wird.
Leider kommt es nicht selten zu sehr schweren Unfällen, weil der Fahrer am Steuer verstirbt. Eine Infarktgefährdung macht fahruntauglich, und fahruntaugliche Kfz-Führer sind nun mal auszumerzen.
Darum sollte die Führerscheinstelle die familiale Anamnese erfassen und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres begrenzen.

Gruß

Marzeppa

Darum sollte die Führerscheinstelle die familiale Anamnese
erfassen und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis bis zum
Erreichen des 30. Lebensjahres begrenzen.

Hallo Marzeppa,

was soll denn dieser Unsinn? Das käme doch einer persönlichen Durchleuchtung jedes jungen Menschen zwischen 21 und 30 Jahren gleich.

Und wie weit könnte da überhaupt die Einschätzungen der Eltern einen verwertbaren Grund liefern? Die sind eben meistens aus einer anderen Generation mit anderem Umfeld.

Ich spreche hier nicht die Extremgeneration 1950 bis 60 und deren Eltern von 1920 bis 30 an.

Die sind immer noch indoktriniert, der Rest ist „ausgestorben“.

Hoffentlich versteht man mich.

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Moin!

Ich weiß aus leidvoller Erfahrung im Freundeskreis, dass
ähnliche
Werte auch noch zwei Wochen nach einem Hollandurlaub erreicht
werden
können. Cannabis wird zwar (imho zu Recht) als „weiche Droge“
bezeichnet, aber sie hat die längsten Nachweiszeiten …

Blöd.

Im Zweifel für die Sicherheit der Allgemeinheit würde ich sagen.

Heutzutage ist der Verkehr zu dicht, als dass man auch noch betrunkene und bekiffte Jugendliche als Führer von Kraftfahzeugen auf der Straße bräuchte.

Ich weiß, dass das langweilig ist und ich weiß auch, dass das vor 20 Jahren deutlich cooler war. Heute funktioniert das alles so nicht mehr, da viel mehr Verkehr vorherrscht.

Entweder spielt man im Rahmen des Vertretbaren mit, oder geht irgendwann zu Fuß.

Gruß,
M.