es ist doch einfach so: eine Versicherung die eine Rente
zahlen muß, womöglich noch über 20-30 Jahre, schmälert ihren
Gewinn.
Das ist Quatsch - wegen der Netto- und Bruttobeiträge reduziert das höchstens den Zahlbeitrag der kunden und ggf. die Möglichkeit zukünftgi günstiger Beiträge, was einen Wettbewerbsnachteil darstellt.
Da die Gesellschaften überwiegend VVaGs sind bzw. als AGs, aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Gewinnverwendungen, nur einen kleinen Teil der Gewinne ausschütten können, ist das irrelevant!
Das sind S…hausparolen!
Also wird in JEDEM möglichen Leistungsfall aufs
Genaueste geprüft, ob man dem Versicherten irgendwas anhängen
kann,
Widerrum Diffamierung - man versucht nicht den Kunden etwas anzuhängen, sondern Kunden, die sich den Versicherungsschutz erschlichen haben, auszugrenzen, weil diese Schäden alle Kunden benachteiligen - durch höhere Prämien!!!
an dem sich eine Verweigerung und/oder ein Prozess
aufhängen läßt.
Die meisten Prozesse werden aber nicht deswegen geführt - sondern wegen der Frage ob BU im Sinne der Bedingungen gegeben ist! Der Kunde glaubt BU zu sein (weil die KV das z.B. sagt), ist aber nicht BU im Sinne seiner BU_Renten Bedingungen!
Eine Versicherung, die das nicht tut wäre
schön blöd. D.h., wenn man nur einen Arztbesuch vergißt
anzugeben und die finden das raus (je höher die Rente desto
gründlicher werden die sein), dann ist die Leistung futsch.
Was ja wohl richtig ist, oder???
Weil so steht es ja in den Bedingungen, die man unterschrieben
hat.
Nein - im VVG! In den Bedingungen steht etwas anderes!
Ich kenne jetzt nicht die genauen Quoten oder wie die
gerichtlichen Entscheidungen im Einzelnen aussehen. Aber
allgemein kann man sagen: ein Berufsunfähiger hat i.d.R. nicht
immer die Ausdauer über Jahre hinweg von einer Instanz in die
nächste zu gehen - ohne während dieser Zeit eine Rentenzahlung
zu erhalten.
Was willst Du uns hier sagen? Wenn BU im Sinne der Bedingungen gegeben ist und der Vertrag korrekt abgeschlossen wurde - also wahrheitsgemäß - dann zahlt der Versicherer!
Also Rechtschutzvers. auf jeden Fall dazu.
Eine wichtige Versicherung, aber unabhängig von einer BU Versicherung, wenn man sich Recht haben bzw. Recht bekommen nicht leisten kann, weil man wenig Geld hat! Ich habe keine, weil ich mir Prozesse leisten könnte!
Die Quoten sind eigentlich auch egal. Denn wenn Du Dir
wirklich viel Mühe gibst mit den Risikofragen und nichts
ausläßt, dann kann auch gerichtlich nix passieren.
Und wenn er weiß, was in seinem Vertrag geregelt ist! Wenn er keine falschen Erwartungen hat!
Ohne
Aufhänger, da kein Leistungverweigerungsrecht. Und auf keinen
Fall die Fragebögen während einem Beratungstermin vom Berater
ausfüllen lassen!!! Da wird 100%ig irgendwas vergessen. Hab
ich selbst schon ein paarmal miterlebt.
So ein Blödsinn - ein guter Berater vergisst nichts aufzuschrieben - im Gegenteil, er fragt so, dass der Kunde eine Chance hat sich an mehr zu erinnern!
Ich hab mir ein Formular mit Tabelle gemacht, dieses mit
entsprechender Anweisung an alle mir bekannten/besuchten Ärzte
geschickt und dann mit Stempel zurückerhalten. Wenn man das
gut aufhebt und irgendwann die Vers. drauf kommt, dass z.B.
bei so einem Arzt was nicht angegeben wurde, dann hat man
immerhin einen guten Beweis für seine „Unschuld“.
Nein - das ist Quatsch - das gehört dann alles zu den Antragsunterlagen!
Im Zweifelsfall bei Diagnosen lieber nochmal nachhaken!!
Das macht ein guter Berater sowieso und sorgt für umfassende ärztliche Befunde!!!
Thorulf Müller