Bürgen ohne Ende?

Hallo an Alle,
nehmen wir an, Eltern bürgen für Ihr Kind, damit es eine Ausbildung
in einem anderen Bundesland absolvieren kann. Bürgen falls Miete ausfällt.
Der Fall tritt tatsächlich ein. Die Eltern müssen 2 MM zahlen um die Vermieterkündigung abzuwenden.
Kind verliert den A-platz. Amt soll vorrübergehend einspringen u. die
Miete übernehmen. KIND war hier angeblich beim Amt.
Aufforderung durch Vermieter die lfd. Miete zu zahlen trifft wieder bei
den Eltern ein. Eltern haben keine fin. Möglichkeiten mehr.
Kind nicht erreichbar. Wie kommen die Eltern hier raus?

Hallo,

mal umgekehrt aus Vermietersicht betrachtet: Da hat man einen Mieter der einfach zweimal die Miete nicht zahlt. Nur gut, dass man die Bürgschaft der Eltern hat um an sein Geld zu kommen. Dann geht das ein paar Monate gut, schon wieder der nächste Ausfall. Wie gut, dass man sich an die Eltern halten kann, schließlich ist die Wohnung ja weiterhin bewohnt.

Merkst Du was?

Wenn die Bürgschaft nicht von vorne herein zeitlich oder dem Betrag nach begrenzt wurde, haftet der Bürge (zum Glück für den Vermieter), solange Mietansprüche entstehen und nicht vom Mieter bedient werden. Und solange der so zu seinem Geld kommt, hat der auch keine Veranlassung sich den Streß mit einer Kündigung der Wohnung und Räumungsklage anzutun.

Gruß vom Wiz

Na Danke, dann können die Eltern sich nur noch das Leben nehmen.
Angekündigt haben sie es bereits, weil es nervlich nicht auszuhalten sei.

Auch eine Bürgschaft als Kaution ist per Gesetz auf maximal die Höhe von drei Kaltmieten beschränkt, mehr brauchen die Eltern insgesamt auf keinen Fall zahlen…

Nicht doch, les’ meine Antwort…

Danke, ist ja beruhigend.
Wie muß man das jetzt genau verstehen.
Es wurden bereits die letzten 2 offenen Mieten durch den Bürgen bezahlt- jetzt im September sieht es wieder so aus, als würde die Miete beim Vermieter nicht eingehen. Also diese Miete dann noch und dann ist der Bürge raus?
Im Jan. bis Mai wurde auch schon durch Bürgen bezahlt.
Wie sollte jetzt gegenüber dem Vermieter reagiert werden?B

Auch eine Bürgschaft als Kaution ist per Gesetz auf maximal
die Höhe von drei Kaltmieten beschränkt, mehr brauchen die
Eltern insgesamt auf keinen Fall zahlen…

Danke, habe geantwortet mit neuer Frage

Nicht doch, les’ meine Antwort…

Wäre eigentlich ganz einfach: Davon ausgehend, dass getrennt eine Kaltmiete und Nebenkosten vereinbart sind, die Kaltmiete mal 3 drei nehmen und die bereits gezahlte Summe davon abziehen. Der Rest wäre die Summe, die von den Bürgen maximal noch gezahlt werden müsste…

Dies würde man dem Vermieter unter Bezug auf § 551 Abs. 1 BGB mitteilen und die Sache ist erledigt…

So hätte ich es auch gedacht.
Also die zuvorgezahlten Mieten spielen keine Rolle. Nur die nach Aufforderung durch den Vermieter fehlenden Mieten begleicchen und das insgesamt 3 Mieten. Die kommende Nebenkostenabrechnung braucht der Bürge auch nicht bezahlen??
Bis dahin vielen, vielen Dank. Ich werde dies so weitrleiten, freu

Auch eine Bürgschaft als Kaution ist per Gesetz auf maximal
die Höhe von drei Kaltmieten beschränkt, mehr brauchen die
Eltern insgesamt auf keinen Fall zahlen…

Das habe ich nicht genau verstanden. Ich weiß auch nicht, wie Du darauf kommst, dass es sich um eine „Bürgschaft statt Kaution“ handelt!? Nehmen wir mal an, der Bürge muss laut Vertrag für „Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis“ haften.

Wie würde Deine Antwort dann ausfallen?

LG

Bommel

Wo steht in dem Text, dass die Eltern für die KAUTION bürgen?

Es geht um Mietverbindlichkeiten aus dem laufenden Mietverhältnis.

Hallo,

Ich weiß auch nicht, wie
Du darauf kommst, dass es sich um eine „Bürgschaft statt
Kaution“ handelt!?

Entweder Bürgschaft ODER Kaution.
Und beides ist auf drei Monatsmieten begrenzt. Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Wo steht in dem Text, dass die Eltern für die KAUTION bürgen?

Nirgendwo. Und das wäre natürlich auch Unsinn.

Es geht um Mietverbindlichkeiten aus dem laufenden
Mietverhältnis.

Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

wenn der Vermieter fällige Mieten aus der Kaution nimmt hat dieser doch das Recht den Mieter aufzufordern die Kaution wieder aufzufüllen oder Täusche ich mich da?

cu naseweis

Ja,natürlich, da hat dann aber dieser Bürge nichts mehr mit zu tun, denn er hat seine Pflicht erfüllt und ist raus…

Das ergibt sich aus § 551 BGB, denn genau das ist die Kaution…

„Bürgschaft statt Kaution“

Keine Ahnung, wo Du das gelesen haben willst…

Nehmen wir mal an, der Bürge muss laut
Vertrag für „Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis“ haften.

Genauso, denn das entspricht der Kaution gem. § 551 BGB, auch wenn der Begriff nicht genannt wird…

So isses…

Hallo,

mal umgekehrt aus Vermietersicht betrachtet:
Wenn die Bürgschaft nicht von vorne herein zeitlich oder dem
Betrag nach begrenzt wurde, haftet der Bürge (zum Glück für
den Vermieter), solange Mietansprüche entstehen und nicht vom
Mieter bedient werden. Und solange der so zu seinem Geld
kommt, hat der auch keine Veranlassung sich den Streß mit
einer Kündigung der Wohnung und Räumungsklage anzutun.

da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens.

Ganz sicher hätten die Vermieter das gerne so und versuchen die Bürgschaft entweder unbewusst oder missbräuchlich so auszulegen. Ist aber nicht so.

Gruß

S.J.

… und wurde neben der Bürgschaft auch noch eine Barkaution verlangt (was ja immer gerne gemacht wird) und gezahlt, ist die Bürgschaft hinfällig und der Bürge muss nichts bezahlen.

vnA