Um Plagiatsvorwürfen vorzubeugen als Zutat:
Das erkläre mal einem schwäbischen Mittelständler, dem die Anstellung eines Ingenieurs aus China nach zwei Jahren "Bearbeitungs"dauer verweigert worden ist, weil irgendein Zettel nicht vorgelegt worden ist oder zwar vorgelegt worden ist, aber ohne die erforderliche Apostille des deutschen Konsulats in Zhengzhou, sondern bloß mit einer des nicht zuständigen deutschen Konsulats in Weifang…
Alla bass uff, isch erklär Dir des:
Wenn Du bei Joma Darwiche im Saupferch dein Jägerschnitzel „als Darlehen“ bezahlst, bloß weil Dir die Farbe seiner Haare und/oder seiner Augen nicht passt, ist das abhängig davon, wie genau Du dabei vorgehst, u.U. strafbar gem. § 263 StGB.
Der zum großen Glück für viele, viele Wanderer und Ausflügler nach zwei Jahren Suche endlich gefundene Pächter des Lokals hat nehmlich kurioserweise genau die selben Rechte (und Pflichten) wie Dein ur-arischer Nachbar Józef Lezinski.
Die nächste Fanfare aus dem von Dir angesprochenen Sumpf wird dann wohl der Vorschlag sein, Art. 3 GG aus demselben zu entfernen, weil er Aufenthalt, Leben und Existenz in Täuschland übermäßig attraktiv erscheinen lässt. Das ist
Überhaupt steht in unserer Verfassung eine ganze Menge längst überholtes Oldschool-Zeugs drinne, das vom Parlamentarischen Rat nur dafür erfunden wurde, dass möglichst viele noch Ärmere in das hungernde, weitgehend zerstörte Trizonesien kommen wollten.
Oder war es vielleicht doch anders?
Und haben vielleicht die Grundlagen unseres Staatswesens doch eine grundlegende Bedeutung für dieses und es ist vielleicht doch nicht verkehrt, wenn wir weiterhin bei einer rechtsstaatlich, demokratisch und religiös unabhängig organisierten Republik bleiben, in der Rechte und Pflichten ohne Ansehen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen bestehen?
… und dazu wenigstens zur Kenntnis nehmen, daß die elementaren
in den Art. 1-19 GG „Ewigkeitscharakter“ haben und in ihrem Wesensgehalt gem. Art. 19 Abs. 2 GG nicht angetastet werden dürfen?
Das führt dann halt leider, leider dazu, daß überall, wo nicht ausdrücklich als Adressat „Deutsche“ steht, alle Menschen gemeint sind und solche „bürokratischen“ Zwänge wie zB das Rechtsstaatsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG auch für Menschen ohne deutschen Pass gelten.
&tschüß
Wolfgang
Für mich auch.
Deshalb kann ich dieses Forum mit all seinen Wortführern nicht mehr ernst nehmen.
Deinen Satz habe ich aber geändert. Ich kann nicht anders.
Nun komm doch nicht so! Nur deshalb wollen doch die Milliarden alle zu uns. Ist dir nicht klar, dass die Weltbevölkerung jährlich um die Größe Deutschlands steigt? Das konnten die Gründungsväter und die Mutter nun wirklich nicht voraussehen. Das st täglich ein Halle, oder ein Mainz, such dir es aus. Wo sollen die alle hin?
Zuerst wollte ich dir widersprechen, aber ich kann klarstellen. Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des GG ist Artikel 79 Absatz 3 und lautet:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Die Grundrechte als Ganzes sind also dadurch nicht geschützt. Allerdings gibt es noch Artikel 19 Absatz 2:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Allerdings ist Artikel 19 selbst nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt, könnte also geändert werden und damit der Schutz der Grundrechte entfernt werden, auch wenn der ewigkeitsgeschützte Artikel 1 in Absatz 3 die Grundrechte als unmittelbar bindendes Recht feststellt, sie aber nicht gesondert beschreibt, sodass ein Ewigkeitsschutz der Grundrechte selbst meines Erachtens nicht ableitbar ist.
Das sieht die Rechtswissenschaft (zum Glück) anders. Da besteht ein breiter Konsens darüber, dass Artikel 19 GG in seiner Substanz, insbesondere eben Absatz 2, durch die Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG geschützt ist. Die Vorstellung, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber zwar an die Grundsätze der Artikel 1 und 20 gebunden ist, aber gleichzeitig die zentrale Schutznorm des Artikels 19 Absatz 2 GG aufheben könnte, wird als ein unauflösbarer Widerspruch angesehen. Eine solche Änderung wäre somit verfassungswidrig und damit nichtig. Artikel 19 Absatz 2 GG wird insofern als eine Konkretisierung der unabänderlichen Verfassungsprinzipien verstanden und genießt daher ebenfalls deren Schutz.
Ist halt nur dummerweise komplett an unserer Verfassung vorbei.
Das Bürgergeld begründet sich auf Artikel 1 unserer Verfassung und auf Artikel 20 und ist kein bedingungsloses Grundeinkommen sondern soll das Existenzminimum sichern.
Die Idee das man das Bürgergeld als Darlehen ausgibt würde mit etlichen Artikeln unserer Verfassung kollidieren allen Voran Artikel 3 in dem es heist:
" Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Artikel 1 und auch Artikel 20 und vor allem Artikel 79 welcher die erstgenannten Artikel schützt.
Diese Idee ist also nichts weiter als dumpfer Populismus, wenn man davon absieht das die Idee man könnte einen abgeschobenen Asylbewerber in seinem Heimatland dazu zwingen das Bürgergeld zurückzuzahlen einfach absurd ist, da z.b. absolut keinerlei Rechtsgrundlage dafür existiert …
Ich wusste, dass die Ewigkeitsklausel - mit sehr ähnlicher Begründung - als ewig gilt, aber nicht, dass das gleiche für Art 19 gilt. Danke für die Info.
Ist das jetzt ein Missverständnis? Art. 19 ist doch ohnehin von Art. 79 Abs. 3 umfasst. Nur die Ewigkeitsklausel selbst wäre ja formal nicht erfasst, weil sie in Art. 79 steht, aber sinnlos wäre, wenn sie dort geändert werden könnte.
Wie kommst du darauf, dass …
ist? Artikel 79 schützt EXPLIZIT nur Artikel 1 UND 20, nicht 1 BIS 20. C. hat allerdings dargelegt, dass IMPLIZIT der Schutz auf Art. 19 ausgedehnt wird, ich, dass Art. 79 selbst auch IMPLIZIT geschützt ist.
Bürgergeld-Empfänger dürfen arbeiten, sie brauchen dazu keine Genehmigung.
Asylbewerber in laufendem Verfahren und Geduldete dürfen nach gewissen Fristen und Vorraussetzungen auch arbeiten.
Genaueres siehe Link …
Ich finde den Vorschlag ausgesprochen ekelhaft.
Die überwältigende Mehrheit der Asylbewerber kommt mit der festen Absicht, hier zu arbeiten zu uns. Von den 2015/16 zu uns gekommenen männlichen Syrern sind fast 90% in sozialversicherungspflichtigen Jobs tätig - aber die Aufnahme einer Arbeit kostet Zeit.
Sprachkenntnisse müssen erworben, Zeugnisse müssen anerkannt werden, Arbeitserlaubnisse müssen erteilt werden. Der Hauptgrund, warum so viele Asylbewerber hier nicht arbeiten ist die deutsche Bürokratie.
Wenn jeder Asylbewerber, der hierher kommt in diesen ersten Jahren ein „Schuldenkonto“ aufbaut, ist der Anreiz ernsthaft nach Arbeit zu suchen null. Und da haben wir noch nicht davon gesprochen wie viele dieser Menschen minderjährig, mit Pflegearbeiten beschäftigt oder krank sind. Bauen die auch alle Schulden auf?
Die Grundversorgung, die wir diesen Menschen, allen Menschen, angedeihen lassen, fußt auf dem ersten Artikel des Grundgesetzes. Vielleicht sollte man sich das hin und wieder klar machen.
PS: Aus VWL-Sicht sind die Versorgungskosten für Asylbewerber übrigens Peanuts und da die Versorgung von Asylbewerbern nicht aus den Sozialkassen sondern aus Steuergeldern geschieht ist das mit dem „Einzahlen in die Sozialsysteme“ ohnehin ein Quatsch-Argument.
Da würde mich die Quelle interessieren. Ansonsten meine ich nämlich, du hast da was falsch interpretiert.
Arbeitserlaubnis dauert wenige Wochen.
Da stimme ich dir zu. Deswegen habe ich auch ziemlich gelacht, als ich von dem Vorschlag gelesen habe.
Wer geht schon gerne arbeiten, wenn ihm dann ein Großteil Geld abgenommen wird?
Und diejenigen, die sowieso nicht viel Absicht oder Lust haben zu arbeiten, die lassen sich davon nicht abschrecken.
Vergiss es, Abbitte. Ich hatte ein völliges Blackout.
Die Beschäftigungsquote der 2015/16 gekommenen Syrer betrug 2023 gut 60% mit steigender Tendenz. Zum Vergleich: die Deutscher beträgt 77%.
Die Quote ist also niedriger, aber bei weitem nicht so schlecht, wie sie dargestellt wird. Oder anders ausgedrückt: man könnte auch mal das weit mehr als halbvolle Glas betrachten, anstatt das Glas ständig ausgießen.
Der Artikel war:
Die Stelle, auf die ich mich beziehe ist:
" Nach acht und mehr Jahren Aufenthalt in Deutschland übertrifft die Erwerbstätigenquote der geflüchteten Männer mit 86 Prozent die durchschnittliche Quote der männlichen Bevölkerung in Deutschland (81 Prozent)."
Das gilt für anerkannte Flüchtlinge, für Flüchtlinge mit Duldung dauert das unter Umständen sehr viel länger, falls es überhaupt möglich ist. Im Kontext der Verzögerung der Arbeitsaufnahme war das aber auch nur ein Punkt von mehreren.
Deswegen hab ich das auch auf „männliche“ Syrer beschränkt. Soweit mir von Syrern erklärt wurde, herrscht in manchen soziokulturellen Kreisen in Syrien ein Familienbild wie in Deutschland der 60er - die Frau wird in vielen Kreisen eher als Hausfrau betrachtet. Nach deutschem Recht würde das aber heißen, dass viele dieser Frauen nicht von Unterstützung leben, sondern von ihren Männern mit ausgehalten werden.
Da gibt es nur leider ein paar Hindernisse:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/z_ablage_alte_knotenpunkte/-12841.html
Abgesehen davon, dass Asylbewerber keinerlei Sprachausbildung oder Unterstützung bei der Arbeitssuche bekommen.
Und war da nicht noch die Forderung, dass alle Asylbewerber in Lagern untergebracht werden sollen, am liebsten im Ausland?
Tja - wenn man nicht lesen will, findet man sie in der Tat nicht.
Du kannst mich gar nicht enttäuschen. Dazu liegt bei dir die Latte einfach zu tief.