Hallo!
Was wir hierzulande gerade bei der Kandidatenkür zum
Bundespräsidenten erleben,
ist die Folge der andauernden Missachtung des Grundgesetzes durch die Parteien:
Sie sollen an der Willens- und Meinungsbildung der (Wahl-)Bevölkerung teilhaben. Tatsächlich haben sie sich den Staat aber längt unterworfen.
Seit den letzten Jahren läuft ohnehin einiges schief: Bundesrat und Bundestag blockieren sich nach belieben immer wieder aufs Neue.
Jetzt das ewige hin und her wegen der Bundespräsidentenwahl.
Es ist eigentlich Zeit für eine umfassende Verfassungsreform.
Artikel 146 GG: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Hmm… Wie könnten WIR als Volk denn frei entscheiden?
Wer hat denn gar kein Interesse daran, daß die Macht neu verteilt, DEN Parteien entrissen, und das System wieder vom Kopf auf die Füsse gestellt wird?
Genau, die Parteien. Man ist ja sogar zu feige, das basisdemokratische Mittel des Volksentscheides einzuführen.
Demokratie schön und gut - aber bitte nicht zuviel…
Mein Vorschlag, um das derzeitige Gezänk künftig zu beenden:
Jede Partei die im Bundes- und den Länderparlamenten verterten ist, darf eine Person benennen. Diese landet auf einer Liste, und wird dem Volk (UNS!) zur Abstimmung gegeben. Unter den beiden Personen, für welche die meisten Stimmen abgegeben wurden, wird in der Folgewoche in einer Stichwahl der Präsident bestimmt.
Immerhin soll der Bundespräsident auch mich repräsentieren, also möchte ich auch Einfluss haben. Wenn die Mehrheit gegen den von mir bevorzugten stimmt - was solls.
So, genug geträumt,…
Viele Grüsse!
Denis