Bundesverfassungsgericht - Eigeninitiative

Hallo,

vielleicht ein blöde Frage aus Sicht der Juristen. Aber ich stelle sie trotzdem :wink:

Durch eine Freundin wurde mir bekannt, dass einige Alg II-Empfänger bei der Kindergelderhöhung zum 1.1.09 bevorzugt werden sollen siehe:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Con…
Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes ist vorgesehen, eine Übergangsregelung in die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung aufzunehmen, die zu einer Nichtanrechnung des Kindergelderhöhungsbetrags für bereits im Jahr 2008 begonnene Bewilligungszeiträume führen soll.
und … /t/kindergeldanrechnung-alg-ii/4949383
Für mich stellt dies eine Ungleichbehandlung dar. Ob das wirklich so ist, sei dahingestellt.

Jedenfalls frage ich mich, warum es denn nicht zur Aufgabe des BVG gehört, Gesetzesänderungen etc. zu überwachen und von sich aus zu kontrollieren.
Die Gesetzesentwürfe und Änderungen werden doch bekannt gegeben.

Wäre es nicht sinnvoller, dass erst geprüft und dann erlassen wird?
Da zäumt man das Pferd doch von hinten auf. Erst wenn durch alle Instanzen geklagt wird, kann man das BVG anrufen und erst dann wird geprüft.
Als Otto-Normalbürger klingt das für mich irgendwie nach Schildbürgerstreich.

Wäre es nicht sinnvoller, geplante Gesetzesänderungen erst durch verfassungsrechtliche Spezialisten auf Verfassungskonformität zu prüfen und dann zum Erlass freizugeben? Es würde vielleicht einige Klagen ersparen.

TM

Wäre es nicht sinnvoller, dass erst geprüft und dann erlassen
wird?

Ich erwähne nur die „Pendlerpauschale“. Es ist nicht im Sinne der Regierenden, erst prüfen zu lassen. Man versucht es halt eben, ob es geht. Die Regelungen der Pendlerpauschalen sind gescheitert. Wieso ? Weil sie zum scheitern verurteilt sind. Aber man hat es halt eben versucht …
Das ist die heutige Politik : den Menschen zu verA…en !
Siehe den „Nichtkrieg“ in Afgahnistan, die Hufeisenplan-Lüge des Herrn Scharpings oder eben die Pendlerpauschale … alles eine moderne form der Diktatur, die in Demokratie eingepackt wurde …

Jedenfalls frage ich mich, warum es denn nicht zur Aufgabe des
BVG gehört, Gesetzesänderungen etc. zu überwachen und von sich
aus zu kontrollieren.
Die Gesetzesentwürfe und Änderungen werden doch bekannt
gegeben.

Wäre es nicht sinnvoller, dass erst geprüft und dann erlassen
wird?

Es wird ja geprüft, dafür leisten sich die beteiligten Ministerien ja ihre Rechtsabteilungen und auch das Bundespräsidialamt prüft im Zweifelsfall noch einmal eingehend, bevor der Bundespräsident ein Gesetz unterschreibt.
Gerichte haben im Sinne der Gewaltenteilung nichts im Gesetzgebungsprozess verloren, denn sonst würden sie nicht nur Recht sprechen, sondern auch Recht schaffen und das wäre verfassungswidrig.
Das wäre genauso, wenn der Polizist, der dich festnimmt auch gleich noch kurz dein Strafmaß als Richter festlegen würde.
Das Bundesgerichte mit ihren Urteilen durchaus die geltende Gesetzgebung durch Grundsatzentscheidungen zur Rechtspraxis erweitern ist etwas anderes.

Wenn ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das Parlament beschlossen wird gibt es zum einen den Bundespräsidenten, der hier als Kontrollinstanz agiert und sollte er es unterschreiben hat jeder Bürger sein Widerstandsrecht in Form von Rechtsmitteln. Die Frage wäre aber, ob ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz überhaupt Gültigkeit erlangen kann - und wenn es 10 mal parlamentarisch beschlossen und vom bundespräsidenten unterschrieben wird.

Gruß Andreas

Ich erwähne nur die „Pendlerpauschale“. Es ist nicht im Sinne
der Regierenden, erst prüfen zu lassen.

Nein, es ist nicht im Sinne einer Ddemokratie erst prüfen zu lassen. Zum einen wird damit die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt und nicht abwählbare Richter werden zu den mächtigsten Personen im Staat und zum anderen würde das rein praktisch die im deutschen parlamentarischen System sowieso schon endlosen gesetzgebungsprozesse noch weiter verlängern.

Ansonsten: Meinst du deine Verschwörungstheorien sind hilfreich?

Gruß Andreas

Nein, es ist nicht im Sinne einer Ddemokratie erst prüfen zu
lassen.

Klar ! Deshalb kann man ja auch machen was man will !! Erst schlagen, dann Fragen ist das Motto. Erst an der Pendlerpauschale rumfummeln, und danach dochnicht durchsetzen.
Wenn geprüft wird, so soll der Regírende prüfen, nicht der Richter. Was das gegen deine Gewaltenteilung wiederspricht ist mir schleierhaft …

Zum einen wird damit die Gewaltenteilung außer Kraft
gesetzt und nicht abwählbare Richter werden zu den mächtigsten
Personen im Staat und zum anderen würde das rein praktisch die
im deutschen parlamentarischen System sowieso schon endlosen
gesetzgebungsprozesse noch weiter verlängern.

Was kann man von jemandem halten, der etwas festlegt ( Pendlerpauschale,Hartz 4 etc ) , was gesetzeswiedrig ist ? Wussten sie es etwa nicht, dass die Pauschale früher oder später kippen würde ? Oder hat man es alles kallkuliert ? :smile:))

Ansonsten: Meinst du deine Verschwörungstheorien sind
hilfreich?

Öffne ein Topik über Kinderpornografie, und ich gebe dir harte Fakten, über die du dich wunderst !

Es wird ja geprüft, dafür leisten sich die beteiligten
Ministerien ja ihre Rechtsabteilungen und auch das
Bundespräsidialamt prüft im Zweifelsfall noch einmal
eingehend, bevor der Bundespräsident ein Gesetz unterschreibt.

Wie war das denn mit der Pendlerpauschale ???

Gerichte haben im Sinne der Gewaltenteilung nichts im
Gesetzgebungsprozess verloren, denn sonst würden sie nicht nur
Recht sprechen, sondern auch Recht schaffen und das wäre
verfassungswidrig.

Sie sollen ja nur prüfen … nicht Recht sprechen. A hat mit B nichts zu tun.

Das wäre genauso, wenn der Polizist, der dich festnimmt auch
gleich noch kurz dein Strafmaß als Richter festlegen würde.

Das gibt es in der EU ! Ungarn lässt grüssen.
http://www.youtube.com/watch?v=QTTzqCpABoE
hat zwar nicht viel mit Deutschland zu tun, aber angeblich hammse die gleiche Verfassung …

Das Bundesgerichte mit ihren Urteilen durchaus die geltende
Gesetzgebung durch Grundsatzentscheidungen zur Rechtspraxis
erweitern ist etwas anderes.

Wenn ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das
Parlament beschlossen wird gibt es zum einen den
Bundespräsidenten, der hier als Kontrollinstanz agiert und
sollte er es unterschreiben hat jeder Bürger sein
Widerstandsrecht in Form von Rechtsmitteln.

Pendlerpauschale ?? Hat uns Herr Köhler auch veräppelt ?

Die Frage wäre
aber, ob ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz
überhaupt Gültigkeit erlangen kann - und wenn es 10 mal
parlamentarisch beschlossen und vom bundespräsidenten
unterschrieben wird.

Bundeswehreinsatz im Ausland ??? VerfassungsFREUNDLICH ??? Ach ja … in Afgahnistan herscht ja kein Krieg. Die Soldaten sonnen sich ja nur und rauchen „Tüten“ …

Es wird ja geprüft, dafür leisten sich die beteiligten
Ministerien ja ihre Rechtsabteilungen und auch das
Bundespräsidialamt prüft im Zweifelsfall noch einmal
eingehend, bevor der Bundespräsident ein Gesetz unterschreibt.

Dann scheint es da offensichtlich öfters Mal Kompetenzprobleme zu geben.

Gerichte haben im Sinne der Gewaltenteilung nichts im
Gesetzgebungsprozess verloren, denn sonst würden sie nicht nur
Recht sprechen, sondern auch Recht schaffen und das wäre
verfassungswidrig.

Das ist für mein Gefühl ein bisschen missverständlich ausgedrückt.
Gerichte sollen doch Recht schaffen, dachte ich.
Klar, das BVG gehört zur Judikative.
Habe mir mal das durchgelesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips ergibt sich durch die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der Judikative in den Bereich der Legislative ein.

Demnach ist es ja u.a. die Aufgabe des BVG die Gesetzgebung zu kontrollieren. Nur erschließt sich mir nicht, warum da nicht eine weitere Instanz geschaffen wird, die das bereits im Vorfeld tut, statt hinterher mit enormen Aufwand.

Das wäre genauso, wenn der Polizist, der dich festnimmt auch
gleich noch kurz dein Strafmaß als Richter festlegen würde.

Den Vergleich verstehe ich nicht :frowning:
Ich sehe es, übertragen auf mein „Anliegen“ eher so, dass der Polizist (Gesetzgebung) erst prüft (BVG) ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Das Bundesgerichte mit ihren Urteilen durchaus die geltende
Gesetzgebung durch Grundsatzentscheidungen zur Rechtspraxis
erweitern ist etwas anderes.

Ja, darum geht es ja nicht. Sondern darum, dass sich die Legislative Dinge einfallen lässt, die sich nicht mit unseren GG vereinbaren lassen. Im von mir geschilderten Beispiel ist es doch offensichtlich, dass eine Ungleichbehandlung stattfindet. Daher verstehe ich nicht, dass solche Ideen nicht schon gleich im Keim erstickt werden.

Aber wie gesagt, wenn geprüft wird, dann muss man eben stark an der Kompetenz dieser Rechtsabteilungen zweifeln. Oder sie sind einfach nicht neutral :wink:

Wenn ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das
Parlament beschlossen wird gibt es zum einen den
Bundespräsidenten, der hier als Kontrollinstanz agiert und

Das ist der Punkt, worum es mir geht. Es dürfte schlicht nicht möglich sein ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu erlassen.
Bringt doch keinem etwas. Wird sowieso wieder gekippt, und jeder weiß es, aber trotzdem versuchen sie es. Das ist doch unnötiger Aufwand und belastet die Gerichte.

Dass es Fälle gibt, wo es nicht immer einfach ist, die Verrfassungswidrigkeit zu erkennen, sehe ich ein. Darum sollte eben von wirklichen Spezialisten geprüft werden, bevor ein Gesetz überhaupt zur Debatte steht.

sollte er es unterschreiben hat jeder Bürger sein
Widerstandsrecht in Form von Rechtsmitteln. Die Frage wäre
aber, ob ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz
überhaupt Gültigkeit erlangen kann - und wenn es 10 mal
parlamentarisch beschlossen und vom bundespräsidenten
unterschrieben wird.

Offensichtlich ja schon. Und das mit den Rechtsmitteln des einzelnen Bürgers kann man ja eigentlich knicken. Durch alle Instanzen und dann kostet es ne Menge Geld und viele viele Jahre, bis mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Mitunter „leidet“ die Bevölkerung dann jahrelang unter verfassungswidrigen Umständen.

TM

Das ist für mein Gefühl ein bisschen missverständlich
ausgedrückt.
Gerichte sollen doch Recht schaffen, dachte ich.
Klar, das BVG gehört zur Judikative.
Habe mir mal das durchgelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips
ergibt sich durch die sehr starke Stellung des
Bundesverfassungsgerichtes. Dieses gehört eindeutig der
Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft
erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der
Judikative in den Bereich der Legislative ein.

Der Unterschied ist aber eben der, dass aus der Rechtsprechung heraus Recht geschaffen wird, bzw. die Rechtspraxis eine Erweiterung oder Einschränkung erfährt und die richter eben nicht von sich aus sagen können „ach xy stört mich, damit sollten wir uns mal beschäftigen“.

Demnach ist es ja u.a. die Aufgabe des BVG die Gesetzgebung zu
kontrollieren. Nur erschließt sich mir nicht, warum da nicht
eine weitere Instanz geschaffen wird, die das bereits im
Vorfeld tut, statt hinterher mit enormen Aufwand.

Weil das wie gesagt die Gewaltenteilung beeinflussen würde. Abgesehen davon würde das auch nichts bringen, denn eine „weitere Instanz“ würde auch nur eine weitere Einschätzung mit ins Spiel bringen, die eben nichts mit der Einschätzung des zuständigen Bundesgerichts gemein haben muss - zwei Anwälte, drei Meinungen

Das wäre genauso, wenn der Polizist, der dich festnimmt auch
gleich noch kurz dein Strafmaß als Richter festlegen würde.

Den Vergleich verstehe ich nicht :frowning:

In diesem Beispiel würde die Trennung zwischen Exekutive und Judikative aufgehoben werden - und zwar ebenfalls „weil es einfacher ist und schneller geht“.

Ich sehe es, übertragen auf mein „Anliegen“ eher so, dass der
Polizist (Gesetzgebung) erst prüft (BVG) ob überhaupt eine
Straftat vorliegt.

Nein, wenn du dein Beispiel auf die Exekutive übertragen würdest, dann müsste vor jeder Aktion eines Polizisten erst einmal ein Richter überprüfen, ob die Maßnahme überhaupt gerechtfertigt ist - bevor dass dann alles langwierig und kostspielig vor Gericht geprüft werden muss. :wink: Aber das wäre eben kompletter unsinn und würde die Gewaltenteilung aufheben, weil die Exekutive nicht mehr exekutiv agieren würde, weil die Judukative Handlungsvorbehalt hat.

Ja, darum geht es ja nicht. Sondern darum, dass sich die
Legislative Dinge einfallen lässt, die sich nicht mit unseren
GG vereinbaren lassen. Im von mir geschilderten Beispiel ist
es doch offensichtlich, dass eine Ungleichbehandlung
stattfindet. Daher verstehe ich nicht, dass solche Ideen nicht
schon gleich im Keim erstickt werden.

Ungleichbehandlung vielleicht, aber offensichtlich grundgesetzwidrig eben nicht. Die Einkomenssteuersätze sind abhängig von der Höhe des Einkommens auch unterschiedlich hoch. Das ist ebenfalls eine klare Ungleichbehandlung, aber sie ist nicht verfassungswidrig. Es ist halt nicht alles schwarz oder weiß, sondern auch vieles grau.

Aber wie gesagt, wenn geprüft wird, dann muss man eben stark
an der Kompetenz dieser Rechtsabteilungen zweifeln. Oder sie
sind einfach nicht neutral :wink:

Was heißt „neutral“? Jeder Mensch hat ausschließlich eine subjektive Sicht der Dinge, dementsprechend gibt es keine Neutralität und in der Rechtswissenschaft herrschen - oh Wunder - dementsprechend auch genug unterschiedliche Auffassungen vor. Das hat aber nichts mit Böswilligkeit oder Einseitigkeit zu tun.

Das ist der Punkt, worum es mir geht. Es dürfte schlicht nicht
möglich sein ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu
erlassen.

Ist in meinen Augen auch bisher noch nicht passiert. Es gab sicherlich das ein oder andere umstrittene Gesetz, aber da darf halt jeder seine eigene Meinung zu haben.

Bringt doch keinem etwas. Wird sowieso wieder gekippt, und
jeder weiß es, aber trotzdem versuchen sie es. Das ist doch
unnötiger Aufwand und belastet die Gerichte.

Wieso gehst du davon aus, dass irgendjemand ein Gesetz erässt, von dem er weiß, dass es sofort „kassiert“ wird? Das wäre schlicht unlogisch. Geh doch einfach mal davon aus, dass es auch andere Meinungen geben kann, die zwar konträr zu deiner sind, aber trotzdem für sich fundiert und „richtig“ sind.

Dass es Fälle gibt, wo es nicht immer einfach ist, die
Verrfassungswidrigkeit zu erkennen, sehe ich ein. Darum sollte
eben von wirklichen Spezialisten geprüft werden, bevor ein
Gesetz überhaupt zur Debatte steht.

Das passiert auch.

Offensichtlich ja schon.

Nein, denn ein solches Gesetz ist mir noch nicht untergekommen. Und ein offensichtlich verfassungswidriges gesetz dürfte kein teil der Exekutive durchsetzen. Nur gab es eben bisher noch kein solches offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.

Und das mit den Rechtsmitteln des einzelnen Bürgers kann man ja :eigentlich knicken.

Nein, das gegenteil beweisen ja entsprechende Urteile.
Und „leiden“ ist etwas anderes. :wink:

Gruß Andi