Das ist für mein Gefühl ein bisschen missverständlich
ausgedrückt.
Gerichte sollen doch Recht schaffen, dachte ich.
Klar, das BVG gehört zur Judikative.
Habe mir mal das durchgelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips
ergibt sich durch die sehr starke Stellung des
Bundesverfassungsgerichtes. Dieses gehört eindeutig der
Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft
erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der
Judikative in den Bereich der Legislative ein.
Der Unterschied ist aber eben der, dass aus der Rechtsprechung heraus Recht geschaffen wird, bzw. die Rechtspraxis eine Erweiterung oder Einschränkung erfährt und die richter eben nicht von sich aus sagen können „ach xy stört mich, damit sollten wir uns mal beschäftigen“.
Demnach ist es ja u.a. die Aufgabe des BVG die Gesetzgebung zu
kontrollieren. Nur erschließt sich mir nicht, warum da nicht
eine weitere Instanz geschaffen wird, die das bereits im
Vorfeld tut, statt hinterher mit enormen Aufwand.
Weil das wie gesagt die Gewaltenteilung beeinflussen würde. Abgesehen davon würde das auch nichts bringen, denn eine „weitere Instanz“ würde auch nur eine weitere Einschätzung mit ins Spiel bringen, die eben nichts mit der Einschätzung des zuständigen Bundesgerichts gemein haben muss - zwei Anwälte, drei Meinungen
Das wäre genauso, wenn der Polizist, der dich festnimmt auch
gleich noch kurz dein Strafmaß als Richter festlegen würde.
Den Vergleich verstehe ich nicht 
In diesem Beispiel würde die Trennung zwischen Exekutive und Judikative aufgehoben werden - und zwar ebenfalls „weil es einfacher ist und schneller geht“.
Ich sehe es, übertragen auf mein „Anliegen“ eher so, dass der
Polizist (Gesetzgebung) erst prüft (BVG) ob überhaupt eine
Straftat vorliegt.
Nein, wenn du dein Beispiel auf die Exekutive übertragen würdest, dann müsste vor jeder Aktion eines Polizisten erst einmal ein Richter überprüfen, ob die Maßnahme überhaupt gerechtfertigt ist - bevor dass dann alles langwierig und kostspielig vor Gericht geprüft werden muss.
Aber das wäre eben kompletter unsinn und würde die Gewaltenteilung aufheben, weil die Exekutive nicht mehr exekutiv agieren würde, weil die Judukative Handlungsvorbehalt hat.
Ja, darum geht es ja nicht. Sondern darum, dass sich die
Legislative Dinge einfallen lässt, die sich nicht mit unseren
GG vereinbaren lassen. Im von mir geschilderten Beispiel ist
es doch offensichtlich, dass eine Ungleichbehandlung
stattfindet. Daher verstehe ich nicht, dass solche Ideen nicht
schon gleich im Keim erstickt werden.
Ungleichbehandlung vielleicht, aber offensichtlich grundgesetzwidrig eben nicht. Die Einkomenssteuersätze sind abhängig von der Höhe des Einkommens auch unterschiedlich hoch. Das ist ebenfalls eine klare Ungleichbehandlung, aber sie ist nicht verfassungswidrig. Es ist halt nicht alles schwarz oder weiß, sondern auch vieles grau.
Aber wie gesagt, wenn geprüft wird, dann muss man eben stark
an der Kompetenz dieser Rechtsabteilungen zweifeln. Oder sie
sind einfach nicht neutral 
Was heißt „neutral“? Jeder Mensch hat ausschließlich eine subjektive Sicht der Dinge, dementsprechend gibt es keine Neutralität und in der Rechtswissenschaft herrschen - oh Wunder - dementsprechend auch genug unterschiedliche Auffassungen vor. Das hat aber nichts mit Böswilligkeit oder Einseitigkeit zu tun.
Das ist der Punkt, worum es mir geht. Es dürfte schlicht nicht
möglich sein ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu
erlassen.
Ist in meinen Augen auch bisher noch nicht passiert. Es gab sicherlich das ein oder andere umstrittene Gesetz, aber da darf halt jeder seine eigene Meinung zu haben.
Bringt doch keinem etwas. Wird sowieso wieder gekippt, und
jeder weiß es, aber trotzdem versuchen sie es. Das ist doch
unnötiger Aufwand und belastet die Gerichte.
Wieso gehst du davon aus, dass irgendjemand ein Gesetz erässt, von dem er weiß, dass es sofort „kassiert“ wird? Das wäre schlicht unlogisch. Geh doch einfach mal davon aus, dass es auch andere Meinungen geben kann, die zwar konträr zu deiner sind, aber trotzdem für sich fundiert und „richtig“ sind.
Dass es Fälle gibt, wo es nicht immer einfach ist, die
Verrfassungswidrigkeit zu erkennen, sehe ich ein. Darum sollte
eben von wirklichen Spezialisten geprüft werden, bevor ein
Gesetz überhaupt zur Debatte steht.
Das passiert auch.
Offensichtlich ja schon.
Nein, denn ein solches Gesetz ist mir noch nicht untergekommen. Und ein offensichtlich verfassungswidriges gesetz dürfte kein teil der Exekutive durchsetzen. Nur gab es eben bisher noch kein solches offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.
Und das mit den Rechtsmitteln des einzelnen Bürgers kann man ja :eigentlich knicken.
Nein, das gegenteil beweisen ja entsprechende Urteile.
Und „leiden“ ist etwas anderes. 
Gruß Andi