Kindergeldanrechnung Alg II

Hallo,

Kindergeld wird ja auf alg II angerechnet. Durch die Kindergelderhöhung haben Alg II-Empfänger also weniger als vorher.

Nun wurde anscheinend folgendes beschlossen:
http://www.sozialhilfe24.de/news/236/neues-zu-hartz-…
im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23.12.08.
Dort ist zu lesen:

a) Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für Bewilligungszeiträume, de vor dem 01.01.2009 begonnen haben, bis einschließlich Mai 2009 nicht auf das ALG 2 angerechnet.

Das bedeutet doch eine Ungleichbehandlung.

Leute, deren Bewilligunszeitraum v. Dezember bis Mai geht, haben 5 Monate lang mehr Geld, als die anderen.

Wie lässt sich das mit dem Gesetz vereinbaren?

TM

Hallo

[MOD] Vollzitat entfernt

Wie lässt sich das mit dem Gesetz vereinbaren?

gar nicht, mach schnell eine Verfassungsklage/Beschwerde – am besten im Eilverfahren…

TM

Wallflower

Hallo

gar nicht, mach schnell eine Verfasungsklage/Beschwerde / am
besten im Eilverfahren…

TM

klings sehr nach Ironie. Was willst du mir sagen?

TM

For you,

Bundessozialgericht B 7b AS 42/06 B 14.09.2006

Kindergeldzahlungen werden als Einkommen berücksichtigt.

Dies folgt aus § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II.

Danach ist das Kindergeld minderjähriger Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen.

Schönen Gruß
John

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo John,

Danach ist das Kindergeld minderjähriger Kinder, soweit es bei
dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes
benötigt wird, dem Einkommen des jeweiligen Kindes
zuzurechnen.

das ist klar, aber es geht darum, dass einige Alg II Empfänger das erhöhte Kindergeld erst angerechnet bekommen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.

Wer also einen Bescheid bis z.B. März hat, der bekommt die Erhöhung von 10 € bis März nicht angerechnet.
Diejenigen, die aber nur bis Dezember bewilligt bekamen, bekommen bei der Neubewilligung bereits ab Januar die 10 € Kindergelderhöhung als EK angerechnet.
Demnach werden die Leute, deren Bewilligungszeitraum bis Mai geht bevorzugt, da sie faktisch die Kindergelderhöhung von monatl. 10 € auch bekommen. Die anderen aber nicht.

TM

Hallo Agnes,

das ist eben so mit dem Gesetzgeber. Der kann machen was er will. Manchmal muß man einfach klagen. Siehe Wallflower.

Schönen Gruß,
John

ReHi,

das ist eben so mit dem Gesetzgeber. Der kann machen was er
will. Manchmal muß man einfach klagen. Siehe Wallflower.

hmm, aber wie und wo? Es ist ja nur eine Übergangsverordnung, um die Verwaltung zu erleichtern. http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Con…

Nehmen wir mal an, ein Betroffener bekäme ab Jan. das erh. KiGeld angerechnet. So hätte er ja keinen Grund zu klagen, da es nach geltendem Gesetz ja rechtens wäre, die Erhöhung aufs EK anzurechnen.
Widerspruch bringt also nichts.

Eine Verfassungsbeschwerde ist ja anscheinend auch nicht so einfach http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
und unterliegt ja Fristen, und anscheinend muss man ja meistens erst duch alle Instanzen. Man könnte ja nichtmal nachweisen, ob die Übergangsverordnung angewandt würde.
Zudem haben ja Hilfeempfänger nicht das Geld für solche Klagen.

Wie und wo sollte man also mit welcher Begründung klagen?

TM

Guten morgen,

so ist es. Darauf spekuliert der jetzige Gesetzgeber. Die Zeiten einer sozialen Politik sind nach Helmut Schmidt (aus)gestorben.

Gewöhnlich zieht ein Verband eine solche Klage durch und stellt einen Betroffenen als „Strohmann“ vor die Klage.

Aber Sozialhilfeempfänger haben keine Lobby.

Man betrachte als anderes Beispiel mal die Rentner, die hatten bis zum 31.12.08 einen sogenannten Rentnertarif als Beitrag an die Krankenkasse zu bezahlen. Seit dem 01.01.09 müssen die 15,5% Beitrag bezahlen, wie jeder gesetztlich Versicherte. Mit dem Unterschied das sie keinen Arbeitgeber haben der 7,5% davon übernimmt.

Dann fällt mir immer Heinrich Heine ein: http://www.pinselpark.de/literatur/h/heine/poem/denk…

Schönen Gruß,
John

Macht ihr euch nicht an der falschen Stelle Sorgen? Diejenigen die es noch nicht angerechnet bekommen, weil sie einen alten noch laufenden Bescheid haben, müssen auch zurückbezahlen. Das dauert bei den JobCentern oder Arge ebend etwas. Die bekommen 100%-ig alle noch eine Zahlungsaufforderung wegen zuviel gezahlter Beträge. Also freu dich lieber, dass du keine „Schulden“ hats beim JobCenter.
Gruß Doreen

Macht ihr euch nicht an der falschen Stelle Sorgen? Diejenigen
die es noch nicht angerechnet bekommen, weil sie einen alten
noch laufenden Bescheid haben, müssen auch zurückbezahlen. Das
dauert bei den JobCentern oder Arge ebend etwas. Die bekommen
100%-ig alle noch eine Zahlungsaufforderung wegen zuviel
gezahlter Beträge. Also freu dich lieber, dass du keine
„Schulden“ hats beim JobCenter.

Ganz davon abgesehen davon, dass es hier nicht um micht geht.

Woher hast du diese Information? In dem Link den ich gefunden habe steht das eben ganz anders drin. Da steht nichts von Rückforderung, oder Stundung.

TM