Hallo,
Kindergeld wird ja auf alg II angerechnet. Durch die Kindergelderhöhung haben Alg II-Empfänger also weniger als vorher.
Nun wurde anscheinend folgendes beschlossen:
http://www.sozialhilfe24.de/news/236/neues-zu-hartz-…
im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23.12.08.
Dort ist zu lesen:
a) Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für Bewilligungszeiträume, de vor dem 01.01.2009 begonnen haben, bis einschließlich Mai 2009 nicht auf das ALG 2 angerechnet.
Das bedeutet doch eine Ungleichbehandlung.
Leute, deren Bewilligunszeitraum v. Dezember bis Mai geht, haben 5 Monate lang mehr Geld, als die anderen.
Wie lässt sich das mit dem Gesetz vereinbaren?
TM