also . .
folgendes ist passiert
ich war mit meiner freundin unterwegs zum einkaufen
bin in na 30 zone nen bus hinterher gefahren
die ging wenig später über in ne 50er.
Aufjedenfall hielt der bus an einer haltestelle .
vom weiten hatte ich schon gesehen das es da wohl länger dauern könnte (ein und aussteigen. . ausserdem haben die busse hier nen neues kartenlesegerät für abo karten. . dauert ewig).
der bus hatte den blinker nach rechts .
ich stand direkt hinter ihm
hab den blinker nach links gesetzt bin nen stück raus gefahren weil ich ja die verkehrslage checken muss und alles
hab in die spiegel geschaut und auch nen schulterblick. meine freundin hat auch nen schulterblick gemacht (klingt komisch aber die steht kurz vor der praktischen prüfung .routine bekommen neh ) aufjedenfall kam da niemand also bin ich aus der lücke raus gefahen und wollte überholen .
das selbe hat sich aber auch ne fahrerin aus der 3. oder 4 reihe gedacht. ziemlich schnell rauschte die heran und es hatte gekracht . .
auf den unfallbogen steht die an ordnungsnummer 1 und musste auch nen bußgeld bezahlen. ich nicht . .
hab sofort nen gutachten anfertigen lassen . . wirtschaftlciher totalschaden.
hab öfters mit der versicherung telefoniert . . der herr war aber nur vertretung für die eigentliche bearbeiterin des falles.zunächst wurden mir 50% überwiesen weil die noch ne akte bei der polizei angefordert haben.dürfte aber keine geben denn zeugen wurden nicht aufgenommen nichts . .gibt also nur den unfall bericht.hatte mit dem herren weiter telefoniert und er sagte mir das wenn es da wirklich keine akte gibt wird er mir die restlichen 50 % zusprechen das die unfall gegnerin an ord.1 steht und ne strafe zahlen musste .
jetz kommt aber der clou . . 2 wochen später hab ich bei der versicherung angerufen um den aktuellen stand zu erfahren
die eigentliche bearbeiterin war wieder dafür zuständig.
die meinte dann aber das wenn die aktenlage so bleibt ich nicht mehr bekomme als die 50 %
weil ich ja auch meiner sorgfaltspflicht nicht nach gekommen sei .
unverständlich für mich
da kann ich noch so vorsichtig und umsichtig sein . .
wie will ich jemanden der so heranrast schon sec vorher sehen ?
wie ?
hat jemand nen rat für mich ?
Hallo
Ich nehme an es geht um nen Vollkaskoschaden?
Wer grob fahrlässig handelt, kann im Schadensfall eine Teilschuld erhalten, diese festzulegen liegt im Ermessen des Versicherers. Ich würde dem Versicherer nochmal schreiben:
- Ich halte mein Verhalten nicht für fahrlässig
- Bitte ersetzen sie den gesamten Schaden
- Anderenfalls werde ich mich an den Ombudsmann eV wenden.
Sollte das nicht klappen, würde ich mich wie gesagt an den Ombudsmann eV wenden (einfach mal googeln)
Grüße
Patrick
http://www.saar-versicherung.de
Hallöchen,
Dein Vorfall den Du Schilderst ist nicht günstig für Dich. Zum einen sind an Bushaltestellen, laut STVO besondere Situationen gefordert. Ich Beobachte auch immer Öfters, das die Busfahrer Ihre Warnblinkanlagen nicht mehr Benutzen und sich Sicher fühlen. Es kommt auch darauf an ob der Bus in einer Bus Tasche hierlt oder auf der Strasse. Weiterhin kommt es auch darauf an wo Dein Kfz Beschädigt ist und da Du nun den Bus als erste Überholen wolltest, hast Du in diesem Fall den nachfolgenden Verkehr nicht Beachtet. Die 30-iger Zone hattest Du bereits verlassen und warst in der 50-iger Zone. Das wird Schwierig sein für Dich bessere Konditionen heraus zu holen und ich kann für Dich Hoffen, das Du eine Rechtschutz Versicherung hast, denn ansonsten ist Deine Chance, die Restlichen 50 % von der Gegnerischen versicherung zu bekommen schlecht. Da man dir 50 % bereits gezahlt hat ist das nur noch rechtliches Fingerfood was Du mit einem Erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht Klären musst.
Die wollen aber auch Anzahlung und ohne Rechtschutz, na ich weis nicht. Wer Schuld iist, kann Dir in Deinem Fall nur ein Richter sagen und ich kann Dir da keinerlei Sicherheiten geben, weil das Rechtsberatung wäre und das ist Strafbar.
Was die da machen und wie lange das Dauert , wie mit Abokarten ist auch völlig Unrelevant, weil das der Bus fahrer zu entscheiden hat und seine Gäste schützen muss. Erst wenn der letzte Fahrgast sitzt, darf er die Fahrt fortsetzen. Deshalb dauer es immer ewig. Deine Ungeduld ist auf alle Fälle schuld an dem Schaden oder Unfall. Das Überholen an solchen Stellen ist halt Riskant und ist aber Gesetzlich festgestellt worden. Warten und Geduld haben ist agesagt. Wenn es vor Gericht geht, wird dir die Gegnerische Versicherung auch Gefährdung nachweisen und es wird sehr schwer für Dich , da zu entkräften. Du solltest sehr genau Abwägen was Du machst. Wenn Du das Bußgeld bezahlt hast, ist das Schon ein Schuld bekenntnis in kleiner From. Man wartet eigentlich ab , was die Ermittlung der Polizei ermittelt und verweigert die Zahlung.
Es ist für Dich nicht nur omisch gelaufen sondern auch noch schlecht. Alles kann Dire ein Versierte Anwalt erklären. Das ist eigentlich auch kein Thema für ein Forum, weil alles bereits schon fast abgewickelt ist und Du auch schon mit der Versicherung in Form einer Schdenschilderung klären wolltest und getan hast. Somit sind Deine Aussage Kräftigen Argumente bereits erklärt und haben Rechts Kraft. Deine Anfrage wäre vor der Meldung bei der Versicherung besser gewesen, wo man dann besser jeden einzelnen Weg abwägen hätte können. Im Nachhinein gibt es nur noch Entscheidungen vorm Gericht nach Aktenlage. Es gibbt da einen Prargraph im BGB und der nennt sich Schadenminderungspflicht.
Wenn man Dir keinen Verstoß in Bezug auf diesen § nachweisen kann , könntest Du , wenn Du der Versicherung Nachweisen kannst das die dagegen Verstoßen hat, eher bei kommen. Ansonsten mache ich Dir keine Großen Hoffnung, an Deinen Schaden zu 100 % zu kommen . Ich Drücke Dir die Daumen.
Mfg Lossi
hallo tim3z,
erst einmal gibt es im straßenverkehr die sogenannte gefärdungshaftung. d.h. schlicht weg, wer sich in den straßenverkehr begibt und ein fahrzeug steuert ist allein durch die steuerung eines kfz. eine gefahr und haftet automatisch immer mit, egal, was wo,wann passiert. d.h. er ist bereits schuldig, auch wenn gernichts geschehen ist, allein, weil er ein kfz. fährt.
wie hoch der anteil der schuld/mitschuld ist, sagt dann der einzelfall aus.
soviel grundsätzlich vorab.
in deinem konkreten fall kann ich dir nicht wirklich einen rat geben. tut mir leid. selbst die verkehrsgerichte/richter haben hier einzelne unterschiedliche auffassungen.
gruß
michael
Am besten Sie erstreiten sich Ihr Recht mit Hilfe eines Anwaltes.
MfG
Stephan Brückner
erst einmal danke für deine ausführliche antwort.
vorab einmal . . nicht ich hab die geldstrafe bekommen sondern die fahrerin die aus der 3. oder 4. reihe überholt hat .
Ich mein ich verstehe dabei auch die polizei nicht
ganz ehrlich
die fahrerin die hinter mir stand hat alles beobachtet
meine freundin saß mit im auto
aber die haben keine zeugenaussagen aufgenommen
ich bin nen sehr ordentlicher fahrer. .
und was soll ich noch mehr machen.
ohne spass jetz ne . . ich hab geschaut bis zum geht nicht mehr
so das ich wirklich ausschliessen konnte das ich niemanden aus dem gegenverkehr keinen fußgänger und auch keinen hintermir gefährde.
ich mein für meine vorgehensweise gibt es ja zeugen .
und wie soll ich ein auto sehen das mit sehr hoher geschwindigkeit ausschert und dran vorbei ziehen will
ausserdem hab ich auch gelesen das es in nem gesetztestext folgender maßen geregelt ist ( weis nicht ob es so stimmt)
wenn der vordere blinkt hat der hintere zu warten darf aber nach ihm überholen .
hab jetz heute erstmal nen termin beim anwalt.
denn für mich ist die ganze sache echt nen unding
es geht noch nichteinmal um eine sehr hohe summe
aber die vorgehensweise der versicherung und die letzendliche darlegung entspricht meiner meinung nach echt nicht der gerechtigkeit
wenn es immer so ausgelegt wird wie nun in meinem fall
dann kann ich ja gewollte unfälle provozieren und bekomme nur ne teil schuld ganz salop ausgedrückt . .
macht doch kein sinn. .
Auf jedenfall einen Anwaltlichen Rat holen, denn normaler weise muss derjenige der von hinten kommt immer damit rechnen das einer vor ihm herausvahren kann, das was die Versicherung meint ist eine Mithaftende Schuld alleine darauf begründet das Sie am
Staßenverkehr teilnehmen.Es lohnt sich auf jeden Fall
einen Anwalt ein zu schalten.
Auch wenn der jetzt Geld kostet hier scheint aber gute Voraussetzungen zu geben, allso schnell zum Anwalt.
MFG B.B
Moin,
sorry, aber da kann ich leider gar nicht weiterhelfen. Das ist keine versicherungstechnische Frage, sondern eine Frage des tatsächlichen Geschehens. Da ich nicht dabei war, und ich auch die Akte nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen.
Gruss
Norman
**********************************
naja, wenn zwei Personen nach hinten schauen und sehn den von hinten kommenden PKW nicht…klingt das nicht sehr glaubhaft. Wenn das zwei Fahrspuren waren und Ihr in die Linke gewechselt seit, dann würde ich das so wie die entscheiden-wenn es nur eine Fahrspur war, würde ich mir einen RA nehmen. Den bei 50 Km/h fährt die fast 14m in der Sekunde, dann kannst Du geschaut haben und trotzdem kollidieren-wenn Du unerfahren bist -allerdings kann es immer sen, dass Du eine prozentuale Mitschuld trägst-ein bissel Schuld hast Du ja trotzdem.
Hallo,
ein Patentrezept gibt es nicht. Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen oder der Vers. damit drohen das man vor Gericht zieht. Aber bitte nach dem Telefongespräch eine Notiz machen mit wem mann telefoniert hat. Und alles schriftlich einreichen per Post mit Einschreiben oder per Fax mit Protokoll oder Beides!!!
Wenn der eine so spricht und der andere wieder anders dann gehts nur schriftlich und zu guter letzt nur mit Anwalt.
Viel Erfolg!!!
MfG Thomas Wolter
Bitte Bitte,
Ja das ist auch in Ordnung, dann hat die Polizei Dir schon einen Vorteil eingeräumt. Die Verfahrensweise der Polizei ist einfach und schlicht gesagt ernsthaft Neutral. Es war ja auch niemand von der Polizei direkt dabei. Entscheidungen werden Zivilrechtlich gelöst und die Verhaltensweise der Polizei, sehr gut. Die Versicherung wäght ab und Beurteilt das aus Ihrer Sicht. manchmal Hilft ein Anwalt und manchmal nicht.
Sicherlich hast Du Recht, Paragraph 1, Gegenseitige Rücksichtnahme, überstimmt alles und man nennt das auch Gumminparagraph.
Was nützt das alles was Du gelesen hast. Wenn sich zwei Streiten freut sich der Dritte. Der Verursacher!
Es wird vieles Ausprobiert und klappts klappts.
Es ist mittlerweile das Pronzip des Plappern und Vorverurteilung in unser Land eingezogen. Ntürlich Provoziert die Versicherung Dich, damit Du Fehler machst. Dann hat die Versicherung eben den Geld Vorteil und Gewinnt. Deshalb musst Du allein Entscheiden, Anwalt oder nicht. Das waren für mich immer Argumente, dem kleinen Mann oder Frau eine Rechtschutz Versicherung zu Verkaufen und nicht die Lebensversicherung. Manche Dinge sind eben Hausgemacht.
Überdenke mal, hättest Du gewartet, dann wäre das nicht passiert. Der Geschädigte hat immer die schlechte Karte. Was Du in dieser Freiheit machst ob Unfälle Provoziert oder nicht, es gibt Banden die Leben damit und das kommt dann dem Unbescholtenen Bürger zugute, der soll das alles ausbaden. Man wird von vornherein Beschuldigt, nur schöner Formunliert.
Du machst Fehler und schon ist der Juristische Fingerfood wieder da. Es gibt so viele Ungerechtigkeiten. Wo kein Richter ist, ist kein Kläger. Im Endresultat will die Versicherung Geld sparen, das ist oberstes Ziel.
Was soll ich Dir Raten ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Wichtiger wäre gewesen , sofort nach dem Unfall sich zu melden und zu Fragen .
Ich kann aus den Fehlern die Du begangen hast , nichts besseres für Dich in eine Strenen Günstigere Konstellation verwandel.
Viel Glück, Lossi
sorry, nicht mein gebiet
Hi
Sicher ist nur, dass ihr beide eine Teilschuld bekommt.
-Du musst beim Überholen immer auch nach hinten schauen, dehalb -> 50%-50%-Schuld
-Andererseits ist es auch so, dass der Erste in einer Schlange überholen sollte, nicht einer weiter hinten. Das könnte vor Gericht die 50/50-Schuld verändern. Aber das kostet natürlich Geld, diese Gerichtssache. Dein Geld.
Mein Rat: Kauf dir einen billigen Wagen, einen, der auch billig in der Versicherung ist. (Deine Versicherung steigt eh im nächsten Jahr um einen festen Wert von ca 15-20%, egal wieviel die an deinen Unfallgegner zahlen.)
Lass den Rest die Versicherungen machen. Verursache keine weiteren Kosten durch Gutachter oder Anwälte. Im Zweifel bleibst du drauf sitzten.
Unter Umständen bekommst du ja Geld von der gegnerischen VS, und wenn der neue Wagen richtig billig ist im VS-Beitrag, dann zahlst du vielleicht sogar weniger im nächsten Jahr, trotz des Schadens.
Mein Opa sagt immer: Auto fängt mit „Au“ an. Is einfach dumm gelaufen für dich.
Zum Trost: Der KFZ-Gebrauchtmarkt ist zur Zeit im Keller, für 1000,- bekommst du sogar ein Cabrio… 
LG!
Hallo,
ja ich habe einen Rat. Da es sich um ein verkehrsrechtliches und kein versicherungstechn. Problem handelt, empfehle ich, einen Anwalt zu kontaktieren. Idealerweise einen FA für Verkehrsrecht.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, ist eine rechtliche Sache, evtl. Rechtsanwalt kontaktieren sofern Rechtschutz vorhanden.
Gruß,
Micha
Hallo Tim3z,
tatsächlich ist es so, dass, wenn an Bushaltestellen wegen eine haltenden Busses, der Bus überholt wird, eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht. In diesem Fall wird, ähnlich der Regelung wie in Parkhäusern, den beiden Unfallbeteiligten eine jeweils hälftige Mitschuld angelastet. Grund: In dieser besonderen Situation ist mit einer erhöhten Unfallgefährdung zu rechnen und somit ist eine besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, damit es eben nicht zu einem Unfall kommt. Soweit die Theorie. Tipp: Den Versicherungsombudsmann anrufen, die Sache schildern und die entsprechende Empfehlung abwarten. Sollte diese Empfehlung nicht den Erwartungen entsprechen, so bleibt einem immer noch der Rechtsweg offen. Hilfreich ist vielleich § 20 StVO, speziell Abs. 5
Für die Fahrerin aus der 3./ 4. Reihe ist dieses m.E. extrem heikel. Aus dieser Entfernung einen Bus an der Haltestelle überholen, wenn vor ihr noch andere Fahrzeuge in der Reihe stehen…?
Vielleicht konnte ich etwas helfen.
Gruß
Winni
Hay Winni ,
vielen dank für deinen beitrag =)
ich bin direkt den rechtsweg gegangen .
mein Anwalt hat mir da sehr gute chancen zu gesprochen . . Genau wie du es es gesagt hast hatte es auch mein anwalt beschrieben.Sollte eigentlich alles klappen =)
danke nochmalz
gruß Tim3z