Überholen als 3tes Fahrzeug ?

Hallo zusammen .

Es würde mich einmal interessieren ob es da eine Gesetzgebung , eine Regelung oder etwas anderes gibt , was mir im moment entfallen ist , was die anderen Verkehrsteilnehmer so in Rage gebracht hat.

Folgender fall :

Ein mit Kies beladener LKW ( Wechselbühne - Sattelzug ) , vermeintlich Untermotorisiert , zieht recht langsam und mit viel Qualm eine Landstrasse lang , meist zwischen 40 - 60 km/h zum Teil leichte Steigungen noch langsamer den Berg hoch.

dahinter bildet sich eine Schlange von mehreren Fahrzeugen.
Hinter dem LKW als erstes ein kleiner Kombi ( Subaru ) , der immer wieder auf die mitte ausschert , schaut ob Gegenverkehr kommt und dann wieder in die Linie zurückzieht .
Als drittes Fahrzeug in der Reihe ein PKW mit fast 300 PS , der wartet ab bis der Subaru sein Spiel zum x mal gurchgezogen hat ( nach ungefähr 10 km Schleichfahrt ) und geht dann aufs Gas und bescheunigt den Wagen voll durch , überholt die beiden vor ihm fahrenden PKW’s und den LKW in einem Zuge .
von weit vorne kam zwar ein anderer PKW entgegen , aber so weit weg , das er den Wagen weder gefährdet noch behindert hat .

von den PKW’s hörte man dann ein Hupkonzert und der LKW hupte blinkte mehrfach mit der Lichthupe auf um sich über das Fahrmanöver zu beschweren .

meines Erachtens hätte der LKW schon lange an einer geeigneten Stelle an die Seite fahren müssen um die Schlange vorbei zu lassen und sich nicht beschweren und auch noch von hinten Blenden , wenn er dann Gewaltsam überholt wird .

Wie gesagt , bei dem Fahrmanöver wurde niemand behindert , genötigt , oder sonst irgend etwas , lediglich wurde bei dem Überholvorgang die für Landstrassen übliche Höchstgeschwindigkeit ziemlich überschritten , was aber ganz sicher nicht im Aufgabenbereich des LKW Fahrers liegt , das zu kommentieren …

Toni

Hallo!

Was soll denn dagegen sprechen?
Solange der Vordermann nicht blinkt, um zum Überholen anzusetzen, kann man von weiter hinten natürlich legal überholen.

Mitr passiert es mindestens zweimal die Woche, dass ich als z.B. 6. PKW in einer Schlange hinter einem LKW fahre und dann in einem oder zwei Anläufen alle vor mir überhole, da sie nicht „in Gang“ kommen.

Wenn der Hintermann blinkt und zum Überholen ansetzt, hat der Vordere zu warten.
Wenn der Vordere blinkt, muss der Nachfolgende zunächst zu warten bzw. kann er hinter ihm gleich mit überholen.

Der einzige, der in Deinem beispiel einen wirklichen Fehler begangen zu haben scheint, ist der LKW-Fahrer. Er hat alle paar Km die schlange vorbeizulassen.

Gruß,
M.

Hallo,
ein Bekannter hat gerichtlich beschlossen Strafe bezahlt, weil er als Zweiter hinter dem Langsamen ueberholt hat. Der erste hinter dem Langsamen hatte Vorfahrt oder Vorrecht zu ueberholen, die weiteren seien spaeter dran.
Gruss Helmut

Folgender fall :

Ein mit Kies beladener LKW ( Wechselbühne - Sattelzug ) ,
vermeintlich Untermotorisiert , zieht recht langsam und mit
viel Qualm eine Landstrasse lang , meist zwischen 40 - 60 km/h
zum Teil leichte Steigungen noch langsamer den Berg hoch.

Hm, verstehe Deine Aufregung nicht ganz. Schneller als 60 darf er eh nicht fahren und ein langsamer LKW ist ja wohl leichter zu überholen als einer der sich nicht an die 60 hält und mit 80 fährt, oder? Definiere zudem „Schlange“, 3 Autos, 10 Autos? Wann sollte der LKW ranfahren, Deiner Meinung nach?
MfG Christian

Guten Morgen,
Das Überholen einer Kolonne ist auch nach § 5 Abs. 3 Ziff. 1 StVO nicht generell verboten.
Auch gibt es Urteile zu Unfällen bei Überholen von Kolonnen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholen18.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholen8.php

Aber für mich kommt beim lesen der Beschreibung des fiktiven Beispiels eigentlich nur eines raus. STRESS pur und deren Auswirkungen bei dem Fahrer des hochmotorisierten Kfz.
Und diese Auswirkungen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das muss man sich immer wieder klar machen. Auch wenn man unter Zeitnot ist, das sind allesamt Menschen in den Fahrzeugen, die zum einen Fehler machen (halt nicht ranfahren als LKW) und hopps gehen können, bei Aktionen, die von hohem Blutdruck gesteuert Unfälle verursachen.
Auch wenn die Strecke weit einsehbar ist, kann man m.E. besonders bei extremer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht einschätzen wie der Vordermann reagiert. Er vergisst den Schulterblick und schert plötzlich aus. Klar kann man die Haftung klären, aber nutzt das was wenn der Arm oder das Bein oder der Kopf ab ist?

Wie gesagt, meine Einschätzung als Autofahrer.

Gruß!
T.

§5 VI S.2 StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

da lag die versäumnis beim lkw-fahrer

und wenn niemand gefährdet wird ist solch eine aktion auch vollkommen legal…

Hallo call-toni
wenn man ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung zu missachten nicht an den Vordermännern vorbei kommt, ist das mit Überholverbot gleich zu setzen.
Gruß Michael

Bedeutet das, man könnte ein Überholen im Überholverbot vorwerfen?

Grüße!

Hallo,

ein Bekannter hat gerichtlich beschlossen Strafe bezahlt, weil
er als Zweiter hinter dem Langsamen ueberholt hat. Der erste
hinter dem Langsamen hatte Vorfahrt oder Vorrecht zu
ueberholen, die weiteren seien spaeter dran.

Das ist sicher nicht die ganze Geschichte. Kam es zu einem Unfall oder Behinderungen?

Grüße

Hallo,

von den PKW’s hörte man dann ein Hupkonzert und der LKW hupte
blinkte mehrfach mit der Lichthupe auf um sich über das
Fahrmanöver zu beschweren.
meines Erachtens hätte der LKW schon lange an einer geeigneten
Stelle an die Seite fahren müssen um die Schlange vorbei zu
lassen…

Ja.

Wie gesagt, bei dem Fahrmanöver wurde niemand behindert, genötigt, oder sonst irgend etwas,

Es liegt immerhin im Bereich des Möglichen, dass Du das so geshen hast, andere aber noch etwas Anderes bzw. mehr.

lediglich wurde bei dem Überholvorgang die für Landstrassen übliche Höchstgeschwindigkeit ziemlich überschritten,

Es gibt Mensche, die sich auf der Landstraße schon mal gehörig erschrecken, wenn plötzlich jemand mit 200 Sachen an ihnen vorbeiplautzt.

was aber ganz sicher nicht im Aufgabenbereich des LKW Fahrers liegt, das zu kommentieren …

Na da kennst du aber den deutschen Autofahrer schlecht. Manche sehen es sogar als Aufgabe solche Sachen sofort in Selbstjustitz zu ahnden. Solche Faxen wie mal schnell rüberfahren und den Überholenden ausbremsen oder abdrängen sind keine Ausnahmen.

Wenn der Überholvorgang nur mit Übertretung der Höchstgeschwindigkeit (und vielleicht noch Unterschreitung von Sicherheitsabständen?) möglich war, sollte man das nicht so eng sehen. Hupen ist ja ein Gefahrensignal, vielleicht wollte man Dich nur auf eine Gefahr hinweisen?

Grüße

Hallo

Wenn der Hintermann blinkt und zum Überholen ansetzt, hat der
Vordere zu warten.
Wenn der Vordere blinkt, muss der Nachfolgende zunächst zu
warten bzw. kann er hinter ihm gleich mit überholen.

Bitte gibt doch eine Stelle im Gesetz an, wo DAS drinsteht…

Der einzige, der in Deinem beispiel einen wirklichen Fehler
begangen zu haben scheint, ist der LKW-Fahrer. Er hat alle
paar Km die schlange vorbeizulassen.

Hi,
bist Du da sicher? Immerhin ist der LKW wenigstens zeitweise Höchstgeschwindigkeit gefahren (60 km/h). M.E. ist der LKW kein langsam fahrendes Fahrzeug im Sinne des Gestzes.

Gruss
PW

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Hallo!

lediglich wurde bei dem
Überholvorgang die für Landstrassen übliche
Höchstgeschwindigkeit ziemlich überschritten

Gut. Das Überholmanöver war also verkehrswidrig - auch beim Überholen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn der Abstand zum Gegenverkehr nicht ausreicht, um innerhalb der Höchstgeschwindigkeit zu überholen, dann reicht der Abstand nicht aus. Punkt. Der Fahrer hätte also nicht überholen dürfen.

Mit deutlich überhohter Geschwindigkeit zwei Fahrzeuge bei Gegenverkehr zu überholen - das stellt mE sowohl für die Überholten als auch für den Gegenverkehr eine Verkehrsgefährdung dar. Jaja, ich weiß, das war ein ganz toller Autofahrer, da wäre mit Sicherheit nichts passiert … aber die Betroffenen und auch die Polizei dürften das anders sehen. Und da es kein Gesetz gibt, daß Autofahrer ermächtigt, Verkehrsregeln nach der subjektiven Einschätzung ihres eigenen Könnens auszulegen, dürfte da der Überholer einen schlechten Stand haben, zu begründen, warum das gerade nicht gefährlich war, was er da gemacht hat.

Ob der Lastwagen eigentlich die Autos hätte vorbeilassen müssen, spielt da keine Rolle: Fehlverhalten eines anderen berechtifgt nicht zu eigenem Fehlverhalten.

Was die Aufgegung der Überholten betrifft … gut, da hast Du recht: Von einem Irren am Steuer gerade in Lebensgefahr gebracht zu werden, ist wirklich kein Grund sich aufzuregen.

Gruß,
Max

Hallo,

dir ist aber schon klar, das ein eine STVO gibt und diese solche Aussagen nicht deckt sondern ihr sogar widerspricht?

Ein Blick sollte man schon mal risikeren, vorallem wenn man sie scheinbar gar nicht kennt.

hth

und wenn wir schon dabei sind, es gibt auch ein StGB, dass solche Fälle kennt, ich würde mir mal §315c I 2 b StGB ansehen, das kann sogar Knast geben.

und wenn wir schon dabei sind, es gibt auch ein StGB, dass
solche Fälle kennt, ich würde mir mal §315c I 2 b StGB
ansehen, das kann sogar Knast geben.

Hier wäre ich für eine genauere Begründung dankbar.

M.

Das ergibt sich m.E. aus den Regeln für sicheres Überholen :

Zitate aus §5 StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Eigentlich nicht so schwierig, möchte man meinen…

Gruß,
M.

wieso ständig §5 StVO zitiert?
Hallo, wieso wird hier ständig
§5 VI S.2 StVO:
„Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“
eingeworfen?

Das hat doch mit der Sache überhaupt nichts zu tun.
Fakt ist doch, dass der LKW auf der Landstraße mit 60-80km/h unterwegs ist und der erste Hintermann nicht überholt. von „da ist auf einer Strecke von 30km Überholverbot“ war doch nie die Rede.
Es ist also eine Unfähigkeit oder ein Unwille beim 1. Hintermann zu erkennen.
Somit müsste der LKW eben NICHT anhalten. Alle hinter ihm könnten ja überholen, wenn sie nur wollten.

Gruß

Hi,

und wenn niemand gefährdet wird ist solch eine aktion auch
vollkommen legal…

Nein, denn es wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Gruß S

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Hallo!

Es ist also eine Unfähigkeit oder ein Unwille beim 1.
Hintermann zu erkennen.

Mögluicherweise ist es aber auch schlicht und einfach unmöglich, zu überholen, ohne die Verkehrsregeln zu übertreten. Auch der Dritte in der Reihe hat es ja nur mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung geschafft.

Gruß,
Max