Bushaltestelle und Fahrradweg

Hallo,
ich habe eine Frage wie sich mit Bushaltestellen und Fahrradwegen verhält.
Bei uns gibt es viele Radwege quasi „auf dem Bürgersteig“, die durch eine weiße Linie vom Fußweg getrennt sind. Auf der Straße ist eine Bushaltestelle auf der rechten Spur (ohne Einbuchtung oder so). Das heißt wenn die Fahrgäste den Bus verlassen landen sie relativ direkt auf dem Radweg und schlendern da dann auch immer ganz gemütlich drüber bis sie dann auf dem Fußweg sind.
Ich wollte mal fragen wie das geregelt ist. (bin selber Radfahrer)
Müssen hier die Fußgänger Rücksicht auf den Radweg nehmen, also erstmal schön gucken und dann erst drüber laufen, oder müssen die Radfahrer quasi stehen bleiben um die 10 Leute die da aus dem Bus stoplern vorbei auf den Fußweg zu lassen?
Ich finde es immer unheimlich nervig, wenn alle da ohne zu gucken verpennt über den Radweg schlendern, und klingel dann mal ganz gern, werde dann aber häufig genug angemacht…
Gibt es neben der Tatsache, dass beide sowieso Rücksicht aufeinander nehmen sollten, da eine genaue Regelung?

Danke und viele Grüße!
Eva

Hallo,

Gibt es neben der Tatsache, dass beide sowieso Rücksicht
aufeinander nehmen sollten, da eine genaue Regelung?

Meines Wissens ist die Regelung recht klar: Du musst sicherstellen, keine Fussgänger platt zu machen, im Zweifel also hinter oder neben dem rechts blinkenden Bus anhalten und die Leute aussteigen lassen.

Eventuell wäre es aussichtsreich, mal zu h8interfragen, ob die Anlage des Radweges den Mindeststandards entspricht.

Gruß,

Sebastian

Hi Sebastian,
naja, das ist halt das was ich mit Rücksichtnahme meinte…
Also platt machen will ich die sicher nicht.
Aber bin ich rechtlich quasi gezwungen anzuhalten? Oder darf ich so da „durch“ fahren, dass alle Fußgänger am Leben bleiben. Also ich darf halt durch fahren weil es „mein“ Radweg ist… und evtl. auch klingeln um sie darauf aufmerksam zu machen?
Gruß,
Eva

Hallo Eva,

ich denke, dass die Aussteiger dich vorlassen müssten, schließlich latschen sie ja quer über deine Fahrbahn.
Aber solche Aussteiger sind sich halt nicht bewusst, dass sie am Verkehr teilnehmen.
Da hilft nur gasgeben, um schon vorbei zu sein, bevor die Meute den Bus verlässt, oder halt warten.

Grüsse

Jörg

Hallo,

ich denke, dass die Aussteiger dich vorlassen müssten,

Da denke ich mal genau nicht.

schließlich latschen sie ja quer über deine Fahrbahn.

Ja, wenn sie Vorrang hätten, dürften sie das. Etwa analog den in der Mitte der Fahrbahn haltenden Strassenbahnen, bei denen Autofahrer hinter der rechts blinkenden Strassenbahn anzuhalten haben auch wenn Fußgänger über „die Fahrbahn latschen“. Und das ist auch gut so.

Aber solche Aussteiger sind sich halt nicht bewusst, dass sie
am Verkehr teilnehmen.
Da hilft nur gasgeben, um schon vorbei zu sein, bevor die
Meute den Bus verlässt,

Irgedwie scheint Dir auf eine recht merkwürdige Art auch nicht ganz klar zu sein, dass Du am Verkehr teilnimmst. Ändere das bitte.

Danke sagt

Sebastian

Hallo Eva,

zunächst mal dieser Link für Berlin:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Radfahrer-Verkehr;…

Dazu kommt die Info, dass man als Radfahrer sich genauso verhalten muss wie als Autofahrer, also vorsichtig (!) an dem Bus vorbei. Falls Du zu schnell bist, kannst Du bei einem Unfall durchaus eine Teilschuld bekommen.

Ich bin auch sehr dafür, dass Radwege von der Straße abgenommen werden und nicht vom Radweg.

Gruß

ALex

Hi

Der radfahrer muss die aussteigenden gewähren lassen und warten.

Ali N.

Hi
es ist dasselbe wie Autofahrer sich z.B. auf einer Strasse mit Strassenbahnhaltestelle auf der Strasse verhalten müssen, nämlich stehenbleiben bis die aussteigenden die strasse passiert haben.
Ali N.

Hallo,

ich denke, dass die Aussteiger dich vorlassen müssten,

Da denke ich mal genau nicht.

schließlich latschen sie ja quer über deine Fahrbahn.

Ja, wenn sie Vorrang hätten, dürften sie das. Etwa analog den
in der Mitte der Fahrbahn haltenden Strassenbahnen, bei denen
Autofahrer hinter der rechts blinkenden Strassenbahn
anzuhalten haben auch wenn Fußgänger über „die Fahrbahn
latschen“. Und das ist auch gut so.

Aber solche Aussteiger sind sich halt nicht bewusst, dass sie
am Verkehr teilnehmen.
Da hilft nur gasgeben, um schon vorbei zu sein, bevor die
Meute den Bus verlässt,

Irgedwie scheint Dir auf eine recht merkwürdige Art auch nicht
ganz klar zu sein, dass Du am Verkehr teilnimmst. Ändere das
bitte.

Nanu, ich nehme ja gerne Kritik an, aber das verstehe ich jetzt nicht.
Ich habe meine Einschätzung zur rechtlichen Frage gegeben und dann darauf hingewiesen, dass das in der Realität nicht hilft, selbst wenn ich recht hätte. Also rief ich dazu auf, die Gefahrenlage zu umgehen, indem man schon vorbei ist, wenn der Bus anhält, oder dass man halt wartet, selbst wenn man eigentlich Vorfahrt hätte, also mögliche(oder in diesem Fall sichere) Fehler anderer vorhersieht.
Was daran kritisierenswert ist, verstehe ich nicht.?.

Grüsse

Jörg

Hi Alex, und alle anderen
vielen Dank erst mal für Eure Einschätzungen… scheint ja durchaus unterschiedliche Meinungen zu geben :wink:
Aber vor allem Danke für den Artikel, da steht ja deutlich:

„Die Rechtslage ist dabei nach Angaben der Polizei klar. „Warten müssen die Fußgänger, die Radfahrer haben auf dem eigenen Streifen Vorfahrt.“ Das entbinde die Radler aber nicht von ihrer Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet werden.“

Naja… also so weitermachen wie bisher, und auf vernünftige Radwege auf den Straßen warten… :wink:
Viele Grüße und einen schönen Abend!
Eva

Hallo,

Bei uns gibt es viele Radwege quasi „auf dem Bürgersteig“,

ist die Rad-weg-Anlage denn überhaupt benutzungspflichtig? D.h. ist der straßenbegleitende, benutzbare und zumutbare Radweg mit Zeichen 237/240/241 gekennzeichnet?


PHvL

Hi,

ist die Rad-weg-Anlage denn überhaupt benutzungspflichtig?

was ändert das an der Frage?

J~

Hi

Also rief ich dazu auf, die
Gefahrenlage zu umgehen, indem man schon vorbei ist, wenn der
Bus anhält, oder dass man halt wartet, selbst wenn man
eigentlich Vorfahrt hätte, also mögliche(oder in diesem Fall
sichere) Fehler anderer vorhersieht.

nix, ausser das keine Vorfahrt herrscht…

Ali N.

Hi

„Die Rechtslage ist dabei nach Angaben der Polizei klar.
„Warten müssen die Fußgänger, die Radfahrer haben auf dem
eigenen Streifen Vorfahrt.“ Das entbinde die Radler aber nicht
von ihrer Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere nicht
gefährdet werden.“

ich meine das gilt NICHT in dem Moment in dem ein Bus hält und ab- und einläd, sonst ja.

Das sagt mir grad ein Polizist :smile: mit dem ich grad chatte.

Hallo,

ist die Rad-weg-Anlage denn überhaupt benutzungspflichtig?

was ändert das an der Frage?

grundsätzlich nichts - aber wenn die Rad-weg-Anlage nicht benutzungspflichtig ist und daher die Fahrbahnbenutzung angeraten ist, besteht kein Konflikt mehr zwischen aussteigenden Fahrgästen und Radfahrern, so dass sich die Frage nicht mehr stellt.


PHvL

Hi,

grundsätzlich nichts - aber wenn die Rad-weg-Anlage nicht
benutzungspflichtig ist und daher die Fahrbahnbenutzung
angeraten ist, besteht kein Konflikt mehr zwischen
aussteigenden Fahrgästen und Radfahrern, so dass sich die
Frage nicht mehr stellt.

stimmt, dann muss ich mich nur noch zwischen den dann bevorrechtigten, weil nicht fahrspurwechselnden Autofahrern auf die linke Spur quetschen. Voll der Rechte- und Sicherheitsgewinn…

J~

Eigentlich ganz klar in der Straßenverkehrsordung (StVO) geregelt. Die Fahrgäste haben Vorrang.

Auszug aus der StVO:
§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten…

Bernhard

??
Hi,

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit
Schrittgeschwindigkeit

bezieht sich das auf die Strasse auf der das Verkehrsmittel unterwegs ist? Fahrgäste, die ausgestiegen sind und sich auf dem Gehweg befinden UND DANN erst der Radweg kreuzen trifft o.g. § wohl nicht, oder?

J~

Hallo,

stimmt, dann muss ich mich nur noch zwischen den dann
bevorrechtigten, weil nicht fahrspurwechselnden Autofahrern
auf die linke Spur quetschen.

wenn die Rad-weg-Anlage nicht benutzungspflichtig ist, dann fährst du ja bereits auf der Fahrbahn und wechselst die Spur nicht - die Kraftfahrzeuge sind damit nicht bevorrechtigt.


PHvL

Hi,

dann
fährst du ja bereits auf der Fahrbahn und wechselst die Spur
nicht

bitte lies noch mal das Ausgangsposting:

„Auf der Straße ist eine Bushaltestelle auf der rechten Spur (ohne Einbuchtung oder so).“
Als strassenfahrender Radfahrer muss ich also entweder hinter dem Bus warten bis dieser weiter fährt oder den die rechte Spur blockierenden Bus über die linke Spur überholen.
Die Autos von hinten haben dann ALLE Vorfahrt. Entweder sind sie schon auf der linken Spur, dann sowieso. Oder sie waren vorher hinter mir auf der rechten, drücken sich dann einfach links in eine Lücke rein und haben den Fahrstreifenwechsel eher als ich geschafft und sind nun wieder vorfahrtberechtigt.

J~