X ist am 6.1. geblitzt worden.
Die Tat verjährt demnach am 6.4.
Halter des Fahrzeuges ist Y.
Y hat einen Anhörungsbogen bekommen und hier nur die persönlichen Daten (also nicht die Daten des X) angegeben.
Mittlerweiles war auch die Polizei bei Y zu Hause. Die Polizei musste aber unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Am 25.03 hat X eine Ladung von der Polizei bekommen. X hat schriftlich unter Angabe der persönlichen Daten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und ist nicht hingegangen.
So weit so gut.
Am 10.04 hat X nun den Bußgeldbescheid bekommen.
Meine Fragen nun:
- Ist durch den Polizeibesuch bei Y die Verjährung gehemmt geworden?
- Ist durch die Ladung des X durch die Polizei die Verjährung gehemmt geworden?
Wenn beide Fragen mit nein beantwortet werden können, müßte die Tat doch schon verjährt sein.
Danke für Anregungen.
Gruß
Ander