Bußgeldbescheid nach Verjährung

X ist am 6.1. geblitzt worden.
Die Tat verjährt demnach am 6.4.

Halter des Fahrzeuges ist Y.

Y hat einen Anhörungsbogen bekommen und hier nur die persönlichen Daten (also nicht die Daten des X) angegeben.

Mittlerweiles war auch die Polizei bei Y zu Hause. Die Polizei musste aber unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Am 25.03 hat X eine Ladung von der Polizei bekommen. X hat schriftlich unter Angabe der persönlichen Daten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und ist nicht hingegangen.

So weit so gut.

Am 10.04 hat X nun den Bußgeldbescheid bekommen.

Meine Fragen nun:

  1. Ist durch den Polizeibesuch bei Y die Verjährung gehemmt geworden?
  2. Ist durch die Ladung des X durch die Polizei die Verjährung gehemmt geworden?

Wenn beide Fragen mit nein beantwortet werden können, müßte die Tat doch schon verjährt sein.

Danke für Anregungen.

Gruß
Ander

Hi,

schau mal hier
/t/geblitzt-worden-wann-ist-es-verjaehrt/1995841

MfG kundti

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Hallo,

  1. Ist durch die Ladung des X durch die Polizei die Verjährung
    gehemmt geworden?

ja, also zahlen. Mehr zum nachlesen: http://www.burhoff.de/rspr/inhalt/owi_vr.htm#Unterbr…

Mfg vom

showbee

danke für die antwort.
und wie lange ist die verjährung nun unterbrochen?

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Hi
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate.
Wann genau das jetzt für X zutrifft, kommt auf den Auftrag an, den die Polizei hatte.

Gruß
HaweThie