Ceo

Ich habe ein Einzelunternehmen dass „NOCH“ nicht im Handelsregister angemeldet ist, jetzt meine frage dürfte ich mich anstatt Inhaber CEO nennen ?

MFG

NEIN !
owT

Nenn dich doch gleich „Generaldirektor“, hört sich auch gut an.

Nenn dich doch gleich „Generaldirektor“, hört sich auch gut
an.

Kann ich mich dann Geschäftsführer nennen ?

Hi,

Kann ich mich dann Geschäftsführer nennen ?

Sind sie Antworten, die unter /t/phantasienamen-als-kleingewerbler/3936176

Nennen kannst du dich, wie du willst. Ob du das immmer und unter allen Umständen darfst, ist eine andere Sache. Und nein, der Titel Geschäftsführer ist IMHO nicht geschützt, aber das Risiko, daß du eine Unternehmensgröße vorspiegelst, die du nicht hast, ist groß.

Wie du dich nennen wirst, spielt IMHO keine besondere Rolle. Kümmer dich primär um deine Homepage oder um einen Shop oder …, bevor du dich mit e.K. beschäftigst (du denkst doch hoffentlich noch an die dann fällige doppelte Buchführung) oder um irgendeinen Titel.

Ulrich