Chronisch krank - Kündigung

Moin,

angenommen jemand hat eine chronische Krankheit (z.B. Diabetes).
Kann diese® aufgrund dieser Erkrankung gekündigt werden, weil die Person z.B. regelmässig zum Arzt muss oder vereinzelt nicht so leistungsähig ist, weil er/sie gerade krankheitsbedingt keine Überstunden machen kann o.ä.?

Gilt für Chronisch Kranke oder Behinderte ein besonderer Kündigungsschutz?

Grüße
Holger

Hallo,

Kann diese® aufgrund dieser Erkrankung gekündigt werden,

Aufgrund einer Erkrankung zu kündigen, ist recht schwer. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gilt für Chronisch Kranke oder Behinderte ein besonderer
Kündigungsschutz?

Für chronisch Kranke nicht. Nur für Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 oder ab einem GdB von 30, wenn sie gleichgestellt sind.

MfG

Grund und kein Grund…
Die Frage ist, was ein Grund ist und was kein Grund ist.

Kann diese® aufgrund dieser Erkrankung gekündigt werden,

Aufgrund der Krankheit weniger als aufgrund des Effekts der Krankheit für den Arbeitgeber.

weil die Person z.B. regelmässig zum Arzt muss

Wenn die Person das in ihrer Freizeit macht, hat es den AG nicht zu interessieren. Wenn eine Person regelmäßig ihre Arbeitsleistung nicht erbringen wird, steht das auf einem anderen Blatt.

oder vereinzelt nicht so leistungsähig ist,

Leistungsfähigkeit ist ein merklicher Faktor für die Aufrechterhaltung eines Beschäftigungsverhältnisses. Man will ja auch nicht für einen AG arbeiten, der „vereinzelt nicht so zahlungsfähig“ (auch eine Leistung) ist, weil’s dem Geschäft grade -chronisch- nicht so gut geht.

weil er/sie gerade krankheitsbedingt keine Überstunden machen kann o.ä.?

Die Nichtleistung von vertraglich nicht vereinbarter Mehrarbeit ist kein Kündigungsgrund!

Gilt für Chronisch Kranke oder Behinderte ein besonderer Kündigungsschutz?

Nicht vermischen!
Eine chronische Erkrankung ist nicht notwendigerweise eine Behinderung.
Und eine Behinderung ist keine „schwere Behinderung“ (nur für jene gilt der besondere Schutz).

Jetzt wäre allerdings meine Frage:
Bei gesundheitlichen Fragen muss man - soweit ich weiss - als Arbeitnehmer nicht die Wahrheit sagen.
Das dient dem AN als Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu erlangen, zu dessen Leistung er sich befähigt fühlt.
Was jedoch, wenn er aufgrund seines Gesundheitszustands eben nicht die Leistung zu erbringen imstande ist, welche im Vertrag festgelegt ist - Pech des Arbeitgebers oder Kündigungsgrund?

Gruß,
Michael

Diabetes als (Schwer)Behinderung
Hi!

Gilt für Chronisch Kranke oder Behinderte ein besonderer
Kündigungsschutz?

Für chronisch Kranke nicht. Nur für Schwerbehinderte ab einem
GdB von 50 oder ab einem GdB von 30, wenn sie gleichgestellt
sind.

Chronisch Kranke erfüllen aber oft die Voraussetzungen zur Anerkennung eines GdB.
Ich z. B. leide seit vielen Jahren an Migräne, bin also chronisch krank (auch im Job). Ich habe wegen meiner Migräne einen GdB von 30 vom Versorgungsamt zugestanden bekommen und mich daraufhin gleichstellen lassen können, so dass ich nun denselben Kündigungsschutz genieße wie ein Schwerbehinderter (ab GdB 50) – und das war bei meinen Krankheitszeiten auch dringend nötig…

Zu Diabetes und (Schwer)Behinderung habe ich dieses hier gefunden:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?..
Das hilft diesbezüglich hoffentlich weiter!

LG
Liza

Chronisch Kranke erfüllen aber oft die Voraussetzungen zur
Anerkennung eines GdB.

Vielleicht hätte ich das nicht so absolut formulieren sollen. Aber eigentlich wars so gemeint, das chronisch Kranke nicht ‚‚automatisch‘‘ vom Status her schwerbehindert sind.

Zu Diabetes und (Schwer)Behinderung habe ich dieses hier
gefunden:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?..
Das hilft diesbezüglich hoffentlich weiter!

Einen GdB-Antrag zu stellen, wäre natürlich ne Möglichkeit, die sich lohnen könnte.