Hallo!
Dir ist schon klar, daß der Ausdruck „ich nehme mir das Recht
heraus…“ nicht bedeutet, daß man glaubt ein bestimmtes Recht
im juristischen Sinn zu haben?
Ich weiß nicht, ob du die Vordiskussionen kennst. Aber auch wenn Mathias behauptet, dass er das nicht meint, behauptet er rein inhaltlich eben genau das! Er hat auf Grund seiner eigenen Einschätzung das Recht, sich nicht an Gesetze zu halten. Das erschließt sich schon alleine daraus, dass er andere ins Unrecht setzt. Klar was ich meine? Um eine Bestrafung als Unrecht zu bezeichnen muss ich mich logischerweise selbst ins Recht setzen und exakt dies tut er mit der Begründung, dass er dazu berechtigt sei, Gesetze zu übertreten. Damit meint er aber nichts anderes als ein juristisches Recht auf Gesetzesübertretung zu besitzen. Er deduziert dies aus seiner eigenen „Verantwortung“. Eine nachvollziehbare Begründung wie man aus Verantwortung das Recht zur Gesetzesübertretung deduziert ist er aber bis heute schuldig geblieben, vielmehr erschöpfen sich seine Begründungen in Zirkelschlüssen, die immer auf folgendes hinauslaufen:
1)Er besitzt ein Recht zur Gesetzesübertretung
2)Er selbst entscheidet, bei welchem Gesetz dieses Recht zur Anwendung kommt
3)Andere besitzen dieses Entscheidungsrecht nicht
Da eine Handlung nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie zur allgemeinen Norm erhoben werden kann ist es übrigens logisch, dass ein Zusammenleben mit solchen Regeln in einer Gesellschaft nicht funktionieren kann.
Übrigens empfinde ich das Mißachten von Gesetzen aus
Bequemlichkeit wirklich als verantwortungslos…
Ja.
Aber etwas anderes würde mich interessieren: Du behauptest ja
nicht, selbst immer alle Gesetze zu beachten. Wann wird es
denn für Dich verantwortungslos? Sagst Du Dir selbst: „was ich
hier jetzt mache ist zwar völlig verantwortungslos, aber meine
Bequemlichkeit ist halt größer“?
Mag sein, das ist aber eine ehrliche und menschliche Aussage. Wer so etwas sagt ist selbst soweit, dass er bereit ist eigene Fehler und Mängel zuzugestehen.
Es ist aber etwas anderes, wenn man mit aller Gewalt aus seinen eigenen Fehlern versucht Heldentaten (Rettung der Demokratie etc.) zu machen. Die Unfähigkeit eigene Fehler einzugestehen wird durch irgendwelche dubiosen gedanklichen Konstruktionen dahingehend kompensiert, dass er den eigenen Fehler zum Recht umdefiniert. In Wahrheit geht es also nur darum, krampfhaft irgendeine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten zu suchen.
Da ich das nicht glauben kann, mußt Du Dir doch auch ein
eigenes moralisches Gerüst zugelegt haben, um entscheiden zu
können, ob eine konkrete Gesetzwidrigkeit verantwortbar ist
oder nicht.
Das ist wieder eine andere Diskussion. Es gibt graduelle Unterschiede bei Gesetzesübertretungen - eine Geschwindigkeitsübertretung ist weniger als ein Mord. Das ist klar. Trotzdem ist aber beides immer noch Unrecht. Das ist der Punkt.
Im Übriegen müsstest Du diese Ansicht, Dir das Recht
rauszunehmen selbst zu entscheiden, ob Gesetze sinnvoll sind
oder nicht und Dich dann an diese nicht zu halten, natürlich
auch jedem anderen zusprechen.
Ich gestehe jedem halbwegs normalem Menschen zu,
eigenverantwortlich zu handeln. Dies schließt
selbstverständlich auch Gesetzesverstöße grundsätzlich ein.
Da hat niemand was dagegen gesagt. Trotzdem bleibt der Gesetzesverstoß ein Gesetzesverstoß und damit Unrecht und das wird nicht dadurch rechtmäßig, dass man für sich selbst die Rechtsmäßigkeit einfach in Anspruch nimmt (indem man sich selbst die Kompetenz anmaßt über die Gültigkeit von Gesetzen zu befinden) - eben das ist aber immer die Behauptung von Mathias gewesen.
Und bist Du Dir so sicher, dass
andere nicht vielleicht Gesetze für sinnlos halten, die Du für
sehr wichtig hälst?
Und genau deshalb ist es ausgesprochen wichtig, daß auch die
Begründung für Gesetze vermittelt wird und nicht nur deren
Inhalt. Im Falle des Verkehrsrechtes wird dies im Rahmen der
Fahrschulausbildung ja auch versucht.
Ja und das ist auch gut so.
Die von Dir angesprochene Diskrepanz erlebe ich übrigens
„täglich“ bei meiner Arbeit. Ich glaube es gibt weniges, was
so mühsam ist, wie einem Laien die Bedeutung von
Brandschutzvorschriften zu erläutern.
Ja sicher.
Gruß
Tom