Copyright bei Gemälden

Hallo
ich bitte euch um eine einschätzung des folgenden themas:
meiner meinung nach erlischt das urheberrecht nach ca. 70 Jahren.

es müsste also daher erlaubt sein, ein gemälde z.b. in einer kirche abzufotografieren und in einem kunstbuch wiederzugeben.
der maler selber (z.b. asam) ist bereits über 1000 jahre tot. die restauratoren, die das bild alle hundert jahre mal überarbeitet/ausgebessert haben, dürfte das nicht stören, aber was ist mit dem eigentümer der kirche?
ist es ausreichend, wenn person a als fotograf bzw. verlag den eigentümer als solchen im buch benennt? oder muss der eigentümer um erlaubnis gefragt werden (auch wenn die kirche öffentlich zugänglich ist?)

keine Antwort auf den Punkt, aber ein Recherche-Hinweis: Beschäftige Dich mal mit Copyright vs. Urheberrecht. Eine mögliche Quelle dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urhebe…

moe.

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Hi Manfred,

ist es ausreichend, wenn person a als fotograf bzw. verlag den
eigentümer als solchen im buch benennt? oder muss der
eigentümer um erlaubnis gefragt werden (auch wenn die kirche
öffentlich zugänglich ist?)

Dazu aus dem hiesigen Archiv: /t/allg-kirche-fotografie-erlaubt/3515369

mfg Ulrich

aber wenn person a die mona lisa fotografieren und anschliessend in einem buch über davinci drucken will, muss er doch auch nicht den heutigen besitzer des bildes fragen, oder?
oder halt nur wegen dem hausrecht („fotografieren und eis essen verboten“) aber nicht wegen dem veröffentlichen…

viele grüsse: manfred

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Hi Manfred,

aber wenn person a die mona lisa fotografieren und
anschliessend in einem buch über davinci drucken will, muss er
doch auch nicht den heutigen besitzer des bildes fragen, oder?

Dazu hab ich folgendes gefunden:
http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital?page=all

mfg Ulrich

ok. das beispiel mit der mona lisa war dumm.

zitat:
Während eines Zeitraums von bis zu 70 Jahren nach seinem Tod geht dieses Recht auf seine Erben über. Danach werden die Werke gemeinfrei, das heißt, jeder kann sie nach Belieben reproduzieren und die Reproduktionen verkaufen.

auf unseren fall übertragen:
es müsste der person a also erlaubt sein, ein werk von asam in einer kirche zu fotografieren und anschliessend in einem buch zu drucken. eine schriftliche erlaubnis der kirche wird nicht benötigt, oder?

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Hi Manfred,

ok. das beispiel mit der mona lisa war dumm.

Nein, das war es nicht. Es zeigt nur, daß es nicht immer einfach ist.

eine schriftliche erlaubnis der kirche wird nicht
benötigt, oder?

Die Kirche übt das Hausrecht aus. Daß deren Kirchen öffentlich zugänglich sind, heißt ja nicht, daß damit automatisch das Fotografieren für gewerbliche Zwecke eingeschlossen ist.
Ich jedenfalls würde nachfragen, um möglichen Spätfolgen zu begegnen.

Noch ein Tip aus dem hiesigen Archiv:
/t/allg-kirche-fotografie-erlaubt/3515369

mfg Ulrich (IANAL)