Copyright bei Gemälden

Hi Manfred,

ist es ausreichend, wenn person a als fotograf bzw. verlag den
eigentümer als solchen im buch benennt? oder muss der
eigentümer um erlaubnis gefragt werden (auch wenn die kirche
öffentlich zugänglich ist?)

Dazu aus dem hiesigen Archiv: /t/allg-kirche-fotografie-erlaubt/3515369

mfg Ulrich