Coronavirus: Besuchen von Angehörigen derzeit sinnvoll und erlaubt

Um grundsätzliche Missverständnisse auszuräumen hinsichtlich des aktuellen Ausgehverbots:

Zweck des Verbots - und nur Verstöße gegen diese werden geahndet - sind Kontakte/Besuche/Fahrten/Aufenthalte/Veranstaltungen usw. zu verhindern, die außerhalb der Familie stattfinden. So haben wir gestern unsere Tochter/unseren Enkel besucht und sind dafür ca. 100 km hin- und wieder zurückgefahren. Kein Problem, und wenn nicht so ein Sch…wetter gewesen wäre, hätten wir auch einen ausgiebigen Spaziergang unternommen.

Das Betreiben von Sport oder das Üben in einem Proberaum im nicht-öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, wenn gegen das allgemeine Prinzip nicht verstoßen wird.

Hochproblematisch, die föderale Struktur bei einer Pandemie.
Wäre aber ein anderes Thema zum Diskutieren, inwieweit Ausgehverbot oder das eigenmächtige Handeln von Herrn Söder ethisch und rechtlich überhaupt legitimiert ist.

awM