Hi,
Der Ruf nach der vollen Haerte des Gesetzes macht mich immer
ziemlich Misstrauisch. Was sollte denn Deiner Meinung nach die
Strafbegruendung sein?Die Tat, sollte eigentlich reichen.
Oder werden nun, das es ja um etwas Besonderes geht,
Straftaten schöngeredet oder gar verniedlicht?
Auf Deine Ich-will-billigen-Strom-und-nach-mir-die-Sintflut-Haltung ist ja schon jemand (treffend wie ich finde) eingegangen, also konzentriere ich mich mal hierauf:
„Die volle Haerte des Gestzes“ ist offensichtlich eine Forderung nach dem Hoechstmass des gesetzlich moeglichen Strafmasses. Dies kann nur zur Anwendung kommen, wenn ein besonderes Oeffentliches Interesse besteht und die Straftat besonders schlimm war. Ich frage Dich lediglich, wieso es sich um eine herausragend schlimme und boeswillige Form der Sachbeschaedigung war, wo die niederen Beweggruende der Straffaelligen liegen und wieso ein hohes Strafmass im oeffentlichen Interesse liegt.
Ich rede nichts schoen, ich versuche (im Gegensatz zu Dir?) lediglich eine differenzierte Betrachtung der Umstaende.
Von Gewaltanwendungen rede ich wie gesagt, die stehen fuer mich auch nicht zur diskussion. Es geht mir lediglich um die Sachbeschaedigung und friedlichen Blockaden, die meiner Ansicht nach eine in diesem Fall legitime Form des zivilen Ungehorsams darstellen.
Zur beurteilung des Strafmasses noch ein „Tip“:
Zur Begruendung einer Strafe kennt das Deutsche Recht drei Kritirien:
Praevention/Schutz der Oeffentlichkeit (Wegsperren)
Erziehung
Wiedergutmachung
Rache oder politische Beweggruende haben da nichts zu suchen.
Dein Spruch mit der Verniedlichung war ziemlich daneben.
Also, hast Du eine Begruendung fuer Deine Forderung, oder nicht?
Gruss
Thorsten
