Dach gemietet, Miete zu meinen gunsten falsch

Guten Tag,

ich benötige für folgende Rechtssituation eine Antwort.

Ich bin Mieter von einem Dach meiner Gemeinde. Auf diesem Dach betreibe ich eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde wollte damals im Mietvertrag 2,50 € pro Quadratmeter. Mir war damals eine Mietberechnung am Ertrag lieber. Daher habe ich mit der Gemeinde im Mietvertrag vereinbart, dass diese 5% vom Ertrag der anlage als Miete erhält.

Ende des Monats ist die nächste Miete fällig und ich habe von der Gemeinde eine Rechnung erhalten, in der der Mietbetrag anhand der Quadratmeter berechnet wurde. Das bedeutet 2,50 € pro Quadratmeter. Die sich daraus ergebende Mitte ist wesentlich geringer als 5% vom Ertrag. Hierzu habe ich folgende Fragen.

  1. Wenn ich die Miete überweise und die Gemeinde bemerkt den Fehler, kann diese dann den fehlenden Betrag einfordern?

  2. Im Falle das Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie lange kann die Gemeinde den Differenzbetrag rückwirkend einfordern?

  3. Wenn ich die Miete bezahle, Stimme ich dann generell der Berechnung per Quadratmeter zu oder kann ich mich später wenn nötig wieder auf den Vetrag berufen oder entsteht durch beidseitiges Einverständnis evtl. eine Änderung des Vertrages?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Krauß

Halten Sie sich an den gültigen Vertrag und klären Sie den Vertragspartner ehrlich über den offenkundigen Fehler auf. Das erspart Ihnen, wenn die Kommune selber draufkommt, Ärger bis hin zur fristlosen Kündigung der Nutzugnd des Daches durch die Voltaikanlage!

1 „Gefällt mir“

Hallo, leider kenne ich mich da nicht aus. Gruß, pitsch1

antworten s. u. deinen fragen:

Guten Tag,

ich benötige für folgende Rechtssituation eine Antwort.

Ich bin Mieter von einem Dach meiner Gemeinde. Auf diesem Dach
betreibe ich eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde wollte
damals im Mietvertrag 2,50 € pro Quadratmeter. Mir war damals
eine Mietberechnung am Ertrag lieber. Daher habe ich mit der
Gemeinde im Mietvertrag vereinbart, dass diese 5% vom Ertrag
der anlage als Miete erhält.

was ist ertrag? einnahme aus dem energieverkauf? was übrig bleibt nach abzug von ust., ekst, nebenkosten, zinsen …u.u.u

Ende des Monats ist die nächste Miete fällig und ich habe von
der Gemeinde eine Rechnung erhalten, in der der Mietbetrag
anhand der Quadratmeter berechnet wurde. Das bedeutet 2,50 €
pro Quadratmeter. Die sich daraus ergebende Mitte ist
wesentlich geringer als 5% vom Ertrag. Hierzu habe ich
folgende Fragen.

  1. Wenn ich die Miete überweise und die Gemeinde bemerkt den
    Fehler, kann diese dann den fehlenden Betrag einfordern?

durchaus, kommt auf den vertragsinhalt an

  1. Im Falle das Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie lange
    kann die Gemeinde den Differenzbetrag rückwirkend einfordern?

3-jährige ges. regelm. verjährung

  1. Wenn ich die Miete bezahle, Stimme ich dann generell der
    Berechnung per Quadratmeter zu oder kann ich mich später wenn
    nötig wieder auf den Vetrag berufen oder entsteht durch
    beidseitiges Einverständnis evtl. eine Änderung des Vertrages?

kommt auf den inhalt des vertrag an, eine konkludente vertragsänderung könnte es u. u. werden

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Krauß

Hallo KraußP,

bedenken Sie bitte, daß die Gemeinde ihrem Vorschlag wieder schriftlich zugestimmt haben muß. Dies scheint nicht der Fall zu sein, weil sie ihre ursprüngliche Forderung(2,50 EUR/qm der Photovoltaikanlage)berechnet hat.Sie wären jedoch schlecht beraten, wenn sie gegenüber der Gemeinde ihre Version (5% vom Ertrag der PHV-Anlage)durchsetzen würden. Warum gehen sie nicht einfach auf die Forderung der Gemeinde ein und bezahlen demnächst 2,50 EUR/qm. Sie können darüberhinaus noch einmal Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen und sich nach dem gewünschten Zahlungsprozedere erkundigen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber wäre sinnvoll.

Viel Erfolg, bustobaer

Sehr geehrter Herr Krauß,

ich rate Ihnen hier dringend zu einer professionellen Rechtsberatung, die hier auf diesem Wege nicht gestattet ist.
Hier spielen einige Faktoren eine Rolle, die ich nicht einschätzen kann. So beispielsweise der Umstand, dass Sie als Gewerbetreibender sind und damit viel strenger an den tatsächlichen Wortlaut des Vetrages gebunden sind und mit „Irrtum“ oder „Mißverständnis“ nicht wirklich punkten können.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

sorry, nicht meine Fachrichtung!

MfG
murmeltier

Hi, kann leider nicht helfen

Hallo, schicken Sie einfach Ihrer Gemeinde eine schriftliche Erklärung mit folgendem Inhalt: "Sie haben die Miete für das Dach anhand von qm berechnet und meine Zahlung der Miete entgegengenommen. Ich gehe deshalb davon aus, daß die Miete weiterhin nach qm berechnet werden wird. MfG …

Die Gemeinde müsste nunmehr schriftlich Einspruch gegen Ihre Aussage erheben und die Miete nach Ertragslage berechnen. Damit würde sie sich ein Eigentor schießen, da sie selbst ja die Berechnung nach qm favorisiert hat.
MfG Achim

Hallo, zu diesem Thema kann ih leider keine Auskunft geben.

Eklis64

Hallo,
grundsätzliche denke ich, das mit der Rechnung kein neuer Vertrag entsteht. Ich würde an deiner STelle die Gemeinde darauf hinweisen, das die Rechnung fehlerhaft ist, da ihr vertraglich etwas anderes vereinbart habt.
Gleichzeitig würde ich der Gemeinde anbieten, das Du aber mit einer Vertragsänderung zu den Konditionen einverstanen wärst.
Ich denke so ist das eine saubere Sache und wenn die Gemeinde so dämlich ist und sich darauf einlässt, dann ist das völlig in Ordnung. Es ist dir ja nicht auferlegt, das du die Gemeinde auf Nachteile für die hinweisst.
Aber zur Sicherheit würde ich einen Anwalt befragen, den Du dann im zweifelsfall auch dann für eine Vertragsänderung zu Rate ziehen kannst.

Gruß
Daylighter