Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Hallo und guten Tag,
meines Erachtens gibt es bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen sogenannten Insolvenzverwalter und der muß bei allen Dingen also auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter befragt werden und zustimmen, sonst gerät das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung in Gefahr. Das will natürlich keiner.
Gruß Klaus Piper
Hallo und guten Tag,
meines Erachtens gibt es bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen sogenannten Insolvenzverwalter und der muß bei allen Dingen also auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter befragt werden und zustimmen, sonst gerät das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung in Gefahr. Das will natürlich keiner.
Gruß Klaus Piper.
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Im eröffneten Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Sofern der Insolvenzverwalter den Betrieb fortführt kann dieser auch, sofern wirtschaftlich sinnvoll, neues Personal einstellen.
Für eine detaillierte Antwort werden weitere Informationen benötigt.
vorläufige Insolvenz oder eröffnetes Insolvenzverfahren? Wer hat den Vertrag unterzeichnet ?
Bekanntmachungen zu den einzelnen Insolvenzverfahren finden Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
Hallo,
also wenn die Insolvenz eröffnet ist, macht entweder grad der Insolvenzverwalter weiter oder das Unternehmen ist schon aus dem Insolvenzbeschlag herausgelassen worden, d,h. der Unternehmer ist mit einem „neuen“ Unternehmen am Start ( ohne die Schulden aus dem alten Unternehmen ) um auch Einkünfte für seine erste Insolvenz zu erzielen. Dann darf er natürlich auch neue Arbeitnehmer einstellen - eine zweite Insolvenz wird ihn dann aber ( soweit er zumindest eine natürliche Person ist ) nicht mehr gelingen.
Zahlt er keinen Lohn aus, etc. gelten die Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht.
Im allgemeinen gilt: Die Inso-Eröffnung ist kein Kündigungsgrund, das Arbeitsverhältnis besteht fort, eine ordentliche Kündigung kann jedoch ausgesprochen werden. Es gilt eine frist von drei Monaten ( bei Verträgen, bei denen normaler Weise längere Fristen gegolten hätten ) Die Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers sind Insolvenzforderungen.
Will man sich über den stand des Verfahrens informieren:
www.insolvenzbekanntmachungen.de
Grüße aus Hamburg
DAS KANN NUR EIN INSOLVENZANWALT BEANTWORTEN!
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
das entscheidet meines wissens nicht er, sondern der insolvenzverwalter… den ggfs. informieren oder fragen
Recht herzlichen dank für deine Antwort.
MfG Svenja
Schon mal danke für deine Antwort. Das Insolvenzverfahren war schon eröffnet als ich eingestellt wurde und den Arbeitsvertrag hat der Abteilungsleiter von der Abteilung in der ich arbeite unterschrieben. Ob der Insolvenzverwalter sein OK gegeben hat ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe die Infos sind ausreichend.
Danke im Voraus
MfG Svenja
Danke für die Antwort.
Alles klar, danke
MfG Svenja
Danke Dir, werd ich ihn mal drauf ansprechen.
MfG Svenja
Hallo Svneja,
es ist zweifelhaft, ob dieser Abteilungsleiter überhaupt dazu befugt war, dich einzustellen.
Ansprechpartner ist in allererster Linie der Insolvenzverwalter.
Dort kannst Du in Erfahrung bringen, ob der Betrieb
überhaupt durch den Insolvenzverwalter fortgeführt wurde oder ob eine andere Konstellation vorliegt.
Sofern der Betrieb durch den Insolvenzverwalter
fortgeführt wird/wurde, so ist dieser auch dafür
verantwortlich, dass Du deinen Lohn (nach Insolvenzeröffnung) erhältst. Hierbei handelt es
sich dann um Masseverbindlichkeiten, für die der IV evtl. persönlich haftbar ist.
MFG
Deka
Alles klar, ich danke Dir. Hast mir aufjedenfall schon mal ein Stück weitergeholfen.
MfG Svenja
Leider kann ich diese Frage nicht beantorten
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Leider kann ich diese Frage nicht beantorten
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
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Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Bei Eröffneter Inso hat einzig der Inso verwalter das Sagen.
Der hat auch die Geschäftsführung. Wenn er den alten AG dort im Unternehmen belässt,so handelt dieser nur noch im Auftrag des Insoverwalters.
Hallo,
regulär darf der Arbeitgeber keine neuen Mitarbeiter einstellen, da er mit Vorsatz handelt. Den er macht sich strafbar, da nicht davon auszugehen ist, daß die Sozailversicherungsbeiträge frsitgerecht und in voller Höhe entrichtet werden.
Finger weg und beim Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzgericht klären.
Mit freundlichen Grüssen
Darf ein Arbeitgeber trotz eröffneter Insolvenz und dem Wissen
das er Zahlungsunfähig ist neue Mitarbeiter einstellen?
Hallo Svenja83,
soweit ich weiß nicht. Es gibt aber bestimmt Außnahmeregelungen. Du kannst dich an den Insolvenzverwalter wenden.
MfG Lore
Wenn ein Arbeitgeber insolvent ist wird das Insovenzverfahren eröffent und ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser führt die Geschäfte weiter, wenn die Insolvenz nicht mangels Masse eingestellt wird.Wenn es nun zu Neueinstellung von Mitarbeitern kommt, muss immer der Insolvenzverwalter diese vornehmen und nicht der Arbeitgeber.
Mehr kann ich leider zu diesem Thema leider nicht anmerken.