Darf der nachbar alle bewohner des hauses

dar der nachbar alle bewohner des hauses informieren dass eine anzeige gegen jemanden läuf?

er hat es jedem in die briefkaste rein geworfen

dar der nachbar alle bewohner des hauses informieren dass
eine anzeige gegen jemanden läuf?

er hat es jedem in die briefkaste rein geworfen

Es wird eine, ich nehme an, wahre Sache über jemanden behauptet die dazu geeignet ist ihn schlecht zu machen.

Hört sich nach http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html an.
Auf zur Polizei und Anzeige erstatten.

Es wird eine, ich nehme an, wahre Sache über jemanden
behauptet die dazu geeignet ist ihn schlecht zu machen.

Wenn das strafbar wäre, wäre das Geschäftsmodell sämtlicher Medien hinfällig.

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Hallo,

dar der nachbar alle bewohner des hauses informieren dass eine anzeige gegen jemanden läuf?
er hat es jedem in die briefkaste rein geworfen

Es wird eine, ich nehme an, wahre Sache über jemanden behauptet die dazu geeignet ist ihn schlecht zu machen.
Hört sich nach http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html an.
Auf zur Polizei und Anzeige erstatten.

Hast Du den § auch selbst gelesen? Und verstanden? Es ist nicht das Behaupten wahrer Tatsachen von Strafe bedroht, sondern lediglich das Behaupten von Tatsachen, die nicht als wahr belegt werden können. Ein kleiner aber gewaltiger Unterschied.

Grüße

Hallo.

Hört sich nach http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html an.
Auf zur Polizei und Anzeige erstatten.

Hast du den Teilsatz „wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist“ aus dem verlinkten Paragraphen auch gelesen? Üble Nachrede ist es nicht, wenn nachweislich wahre Tatsachen verbreitet werden.

Sebastian.

Es wird eine, ich nehme an, wahre Sache über jemanden
behauptet die dazu geeignet ist ihn schlecht zu machen.

Hört sich nach http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html an.

Nein, es hört sich dann allenfalls nach § 192 StGB an.

Gruß
smalbop

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Hallo,

dar der nachbar alle bewohner des hauses informieren dass
eine anzeige gegen jemanden läuf?

er hat es jedem in die briefkaste rein geworfen

Selbst wenn ein Mitbewohner behauptet, es liege angeblich eine Anzeige vor, bedeutet das nicht, dass diese Anzeige letzlich auch Erfolg hat. Vllt. wird sie ja niedergeschlagen.
Viele Flitzpiepen machen Anzeigen.
Man sollte gegen diesen Mitbewohner wegen übler Nachrede o.ä. vorgehen.
Man macht selbst eine Anzeige gegen ihn und wirft diese auch als Kopie in alle Briefkästen ein:wink:

Gruß:
Manni

Natürlich darf jedermann Tatsachen verbreiten. So wie du das Schreiben der StA über Einstellung des Verfahrens verteilen düftest.