Hallo.
Es ist interessant, wie schnell sich Meinungen ändern und wie tolerant wir das alles jetzt sehen.
Bis 1969 wäre der Vater, wenn er den Badespaß geduldet hätte und jemand ihn angezeigt hätte, eventuell ins Gefängnis gekommen.
Wäre die Tochter 1 Jahr jünger, so drohte ihm das, wenn ich recht verstanden habe, auch heute noch.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__180.html
Toleranz ist ja gut und schön, aber ich bezweifle, dass sich die Mehrzahl der Poster hier in die Rolle des Vaters hinein versetzen.
16 jährige Töchter kann man nicht anbinden, aber wenn eine meiner Töchter quasi unter meinen Augen mit einem Kerl gevögelt hätte, den ich für untauglich gehalten hätte, hätte ich wahrscheinlich noch was anderes eingeschlagen, außer der Tür.
,und dass er wirklich nichts taugt, hat der Fragesteller indirekt ja durch sein Verhalten bewiesen. Man provoziert die Eltern seiner Freundin nicht auf diese Art und Weise und man bringt seine Freundin nicht in so eine peinliche Situation.
Es sei denn, das Ganze wurde durch das Mädchen initialisiert, was ich durchaus für möglich halte.
Gruß, Nemo.