Darf der Vater meiner Freundin das?

Hallo Petra,

Also bitte - nicht 5 Mal oder mehr die gleiche Frage!

nun, bis jetzt habe ich aber keine Antwort bekommen, die über:

Wenn du ernsthaft keinen Unterschied siehst zwischen einem
gemeinschaftlich genutzten Bad und einem „eigenen“ Zimmer,
dann ist dir echt nicht mehr zu helfen.

hinausginge…

Ansonsten: das, was Angulimala gesagt hat.

Gruß

=^…^=

Hallo Nemo,

Beileibe nicht, wenn es nämlich so wäre, könnte er sie
wegschmeißen und wäre aller Sorgen ledig.
Er muss lediglich dafür sorgen, dass sie einen warmen Hintern,
einen Faden auf dem Leib und genügend zu fressen hat.
Er muss, im Rahmen seiner Möglichkeiten, und das ist der
Haken, auch dafür Sorgen, dass sie eine vernünftige
Ausbildung, einen guten Beruf und ein einigermaßen gutes Leben
hat. Dazu gehört die Sorge um ihren Umgang und ihren guten
Ruf.

gehört dazu auch gewaltsames Eindringen in ihre Intimsphäre? Und Demütigung?

Wäre es nicht gerade an dem Vater in seiner Eigenschaft als Erziehender, seiner Tochter beizubiegen, wie man in der Pubertät vermehrt auftretende innerfamiliäre Konflikte auf zivilisierte Art und Weise löst?

Im Zimmer der Tochter wäre es ihr Revier gewesen, das
Badezimmer ist sein Revier, das macht, so banal es klingt, den
Unterschied.

Das Badezimmer wäre, wenn überhaupt, das gemeinsame Revier.

Wir sind aber Menschen und keine Hunde.

Was wäre denn gewesen, wenn sie es im elterlichen Schlafzimmer
getrieben hätten? Wärst du dann auch noch so tolerant?

Das wäre ebenfalls eine Grenzüberschreitung gewesen, nämlich ein Eindringen in die elterliche Privatsphäre.

Die Benutzung des Badezimmers war dies imho keineswegs.

Gruß

=^…^=

lahme Diskussion

Hallo Petra,

Also bitte - nicht 5 Mal oder mehr die gleiche Frage!

nun, bis jetzt habe ich aber keine Antwort bekommen, die über:

Wenn du ernsthaft keinen Unterschied siehst zwischen einem
gemeinschaftlich genutzten Bad und einem „eigenen“ Zimmer,
dann ist dir echt nicht mehr zu helfen.

hinausginge…

du hast sie bekommen, aber nicht verstehen wollen.
wir sagen:
der vater hat recht, wenn es ihn stört, dass seine tochter mit einem ihm unangenehmen herrn in der badewanne poppt.

katze sagt:

16-jährige dürfen poppen, wo immer sie wollen und tun es auch. kids haben ein recht auf türen. das sagt das gesetz. kinder sind frei.

wir sagen:

der vater hat recht, wenn es ihn stört, dass seine tochter mit einem ihm unangenehmen herrn in der badewanne poppt.

katze sagt: 16-jährige dürfen poppen, wo immer sie wollen und tun es auch. kids haben ein recht auf türen. das sagt das gesetz. kinder sind frei.

wir sagen:
der vater hat recht, wenn es ihn stört, dass seine tochter mit einem ihm unangenehmen herrn in der badewanne poppt.

katze sagt: 16-jährige dürfen poppen, wo immer sie wollen und tun es auch. kids haben ein recht auf türen. das sagt das gesetz. kinder sind frei.

und so ad infinitum

und nun könntest du doch mal mit deinem liebsten ins zimmer deiner tochter gehen, ihr macht es auch gemütlich, die tocher respektiert eure tür und morgen berichtest du uns!?

lg
tilli

3 Like

allmende

Wenn du also von „gemeinschaftlich“ redest, heißt das, du
stellst auf die verteilten Nutzungsrechte ab.

ihr kommt vom thema ab.

  • einerseits ist ein bad im weiteren sinne eine allmende, klar
  • wahrscheinlich wird der vater miete zahlen und im vertrag stehen. also ist es mehr „sein“ bad als das der tochter, die aller voraussicht nach in bälde ausziehen wird
  • sicherlich möchte ein solcher papa nicht schirmherr eines romantischen bades/zeugung seines enkels im eigenen bad sein. solche soll es geben.
  • möglicherweise stört manche leute das geschlechtsleben des eigenen teens sowohl im bett als auch (mehr eventuell) im bad.
  • in gewisser weise soll es eine hierarchie vater-kind geben, naturgemäß, nicht zwangsläufig als despotismus, aber im erfahrungs- und macht- und reifegefälle. (wobei auch ein teen reifer sein KÖNNTE, aber nicht muß, als der vater)

vielleicht wollte der vater auch nur dringend mit der mutter ins bad um dort… hmmmm?

na?

könnte ja sein.

tilli

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Hallo Nemo,

gehört dazu auch gewaltsames Eindringen in ihre Intimsphäre?
Und Demütigung?

nun wird es wild. du weißt, dass frauenhäuser männerhaß erzeugen?
komm nicht zu weit vom wege ab, sonst werden wir gelöscht.
http://www.welt.de/politik/article3936899/Warum-das-…

Wir sind aber Menschen und keine Hunde.

Homo homini lupus

Das wäre ebenfalls eine Grenzüberschreitung gewesen, nämlich
ein Eindringen in die elterliche Privatsphäre.

Die Benutzung des Badezimmers war dies imho keineswegs.

also auch bei euch: reviere.

der eine möchte nicht, dass in der allmende gepoppt wird, den anderen stört’s.

so what?

versteh doch, dass es die meisten von uns wenigstens merkwürdig fänden, wenn tochter und ekelfreund sich im bad einschlössen.
wo bleibt die toleranz?

tilli

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der eine möchte nicht, dass in der allmende gepoppt wird, den
anderen stört’s.

Wie wir Mikroökonomen wissen, wird die Allmende sowieso untergehen … :wink:

versteh doch, dass es die meisten von uns wenigstens
merkwürdig fänden, wenn tochter und ekelfreund sich im bad
einschlössen.

Besteht zwischen „etwas merkwürdig“ finden und „Tür eintreten“ nicht ein winzigkleiner (nicht nur) gradueller Unterschied?

wo bleibt die toleranz?

Toleranz wem gegenüber?

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Hallo,

Die Tür des Zimmers war abgeschlossen (und die Diskussion um
die Art und den Zweck des Raumes innerhalb der Wohnung ist ein
Nebenkriegsschauplatz); noch deutlicher kann man doch
eigentlich nicht machen, dass das, was darin stattfindet,
privat und eben getrennt von etwaigen anderen
Familienmitgliedern sein soll.

Ja. Aber.
So ein Bad (normalerweise mit Toilette) hat es an sich, dass andere Menschen im gleichen Haus versuchen in das Bad/Zimmer hineinzugehen und es ebenfalls zu nutzen. Wenn es verschlossen ist, wartet man. Innerhalb einer Familie soll es vorkommen, dass man dann auch fragt: „Wer issn da drin?“ oder „Dauert’s noch lang?“ - diese Störung ist also bei einem Bad zu erwarten.
Nun könnte die Tochter (oder der Freund, obwohl der mehr Probleme hätte das Plätschern aus der Badewanne zu erklären) lügen und in Solostimme zurückrufen: „Ich bins. Es dauert noch ein bisschen, ich bade gerade.“
oder man ist ehrlich und ruft — keine Ahnung, was man dann ruft.
Jedenfalls merkt der Klopfer entweder an den 2 Stimmen, dass da zwei Menschen (einer davon als unbeliebt bekannt) drin sind oder er merkt, an Tonfall und Nebengeräuschen, dass er angelogen wurde, und ist schon deshalb sauer und denkt sich wahrscheinlich: „Was machen die da drin, dass sie mich anlügen müssen?! Was macht man überhaupt zu zweit in einer Badewanne?!!“

Wenn ich etwas in einem verschlossenen Raum tue, zwinge ich es
doch eben gerade nicht anderen Leuten auf.

Siehe oben. Wenn dieser Raum normalerweise von allen genutzt wird, dann ist verschließen zwar besser als offen lassen, aber so richtig „privat“ ist es nun doch nicht.

Ach ja, übrigens: ab 14 haben Jugendliche ohne weiteres das
Recht, ihre Sexualität auszuleben und zwar mit einem Partner
ihrer - und nicht ihres Vaters - Wahl (unter Berücksichtigung
der Altersgrenzen).

Nein, bis die Kinder 16 sind, dürfen Eltern bestimmen, mit wem ihre Kinder Umgang haben.
Und nebenbei: sexuelle Selbstbestimmung heißt nicht notwendigerweise „Sexualität auszuleben“ (wo soll das stehen? Ich lese nur in allen Gesetzestexten, dass Geschlechtsverkehr von 14jährigen in einigen Kombinationen nicht strafbar ist, nicht dass sie ein Recht darauf haben.
Auch haben Eltern das Recht, sich für das Ausleben dieser Sexualität zu interessieren (womit ich natürlich keine Spannerei meine) - sie dürfen das im Zuge ihrer Sorgfaltspflicht.

Gruß
Elke

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Hallo,

Es ist auch das Klo- und Badezimmer des Vaters, vergiss
das nicht.

Nun, der Freund ist ein Gast, und wie verhälst du dich als Gast in einem fremden Haus?

Gruß
Der Franke

2 Like

Hallo,

Aber wenn hier der Vater bescheuert reagiert hat

Das hat er, wahrlich. Seine Aktion wäre mir auch in den Sinn gekommen, aber ich hätte es nicht über mich gebracht. Aus Angst, Scham, Respekt, Vernunft oder sonst was.

Als Vater eines Sohnes und einer Tochter hätte ich auf jeden Fall anders reagiert, in beiden Fällen auf die gleiche Art und Weise, …

aber mit deutlich unterschiedlichen Gefühlen und Empfindungen.

Gruß
Der Franke

Hallo Elke,

So ein Bad (normalerweise mit Toilette) hat es an sich, dass
andere Menschen im gleichen Haus versuchen in das Bad/Zimmer
hineinzugehen und es ebenfalls zu nutzen. (…) Was macht man überhaupt zu zweit in einer Badewanne?!!" (…) Wenn dieser Raum normalerweise von allen genutzt wird, dann ist verschließen zwar besser als offen lassen, aber so richtig „privat“ ist es nun doch nicht.

all das wissen wir nicht - es könnte auch genauso gut sein, dass der Vater unerwartet früh nach Hause gekommen ist.

Ach ja, übrigens: ab 14 haben Jugendliche ohne weiteres das
Recht, ihre Sexualität auszuleben und zwar mit einem Partner
ihrer - und nicht ihres Vaters - Wahl (unter Berücksichtigung
der Altersgrenzen).

Nein, bis die Kinder 16 sind, dürfen Eltern bestimmen, mit wem
ihre Kinder Umgang haben.

Da ließe sich noch diskutieren, allerdings ist im vorliegenden Fall die Tochter sowieso bereits 16.

Und nebenbei: sexuelle Selbstbestimmung heißt nicht
notwendigerweise „Sexualität auszuleben“ (wo soll das stehen?
Ich lese nur in allen Gesetzestexten, dass Geschlechtsverkehr
von 14jährigen in einigen Kombinationen nicht strafbar ist,
nicht dass sie ein Recht darauf haben.

Nun, die Grundrechte gelten auch für Jugendliche: Artikel 2: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, also auch auf die Gestaltung seiner eigenen Sexualität. Grenzen sind da, wo schützenswerte Belange anderer betroffen sind und strafrechtliche Vorschriften gelten, z.B. Schutz vor Missbrauch. (http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendsc…)

Grüße

=^…^=

Hallo,

all das wissen wir nicht - es könnte auch genauso gut sein,
dass der Vater unerwartet früh nach Hause gekommen ist.

Tja mein Gott, dann hakt man das ab unter „dummgelaufen“, genauso wie wenn man auf dem Sofa rumhängt und die Eltern kommen früher heim, man schnappt die Hose und hechtet durchs Gartenfenster - aber man bleibt nicht nackt im Wasser sitzen und wartet bis der Alte ausrastet und beschwert sich dann, dass man nackt gesehen wurde (darauf wollte ich zuvor AUCH hinaus, mit meinem Hinweis, auf allfällige Diskussionen: auch ein In-Rage-kommen und ein Tür zertrümmern braucht Zeit, die könnte man nutzen.

Ach ja, übrigens: ab 14 haben Jugendliche ohne weiteres das
Recht, ihre Sexualität auszuleben und zwar mit einem Partner
ihrer - und nicht ihres Vaters - Wahl (unter Berücksichtigung
der Altersgrenzen).

Nein, bis die Kinder 16 sind, dürfen Eltern bestimmen, mit wem
ihre Kinder Umgang haben.

Da ließe sich noch diskutieren, allerdings ist im vorliegenden
Fall die Tochter sowieso bereits 16.

DU hast 14 ins Spiel gebracht. Nebenbei: Elterngefühle ändern sich nicht schlagartig mit dem 16. Geburtstag des Kindes. Auch Eltern von Schulanfängern brauchen gelegentlich Zeit, sich an die neue Unabhängigkeit der Sprösslinge zu gewöhnen. (NB: ich rede von den Gefühlen des Vaters und keine Frage, dass er die besser im Griff haben sollte, aber wie einige schon bemerkten: eine Kritik an der Aktion des Vater beinhaltet nicht automatisch das Gutheißen des Verhaltens der anderen beiden Personen in diesem Dreieck).

Nun, die Grundrechte gelten auch für Jugendliche: Artikel
2: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, also auch auf die Gestaltung seiner eigenen
Sexualität. Grenzen sind da, wo schützenswerte Belange anderer
betroffen sind und strafrechtliche Vorschriften gelten, z.B.
Schutz vor Missbrauch.

Natürlich. Dennoch ist dieser Gestaltung nicht nur im schützenswerten Bereich Grenzen gesetzt, auch dort wo andere Rechte überschneiden - es kommt z.B. niemand auf die Idee, mit diesem Paragraphen das Kopulieren auf einem öffentlichen Marktplatz zu rechtfertigen. Und ich sehe die Sorgfaltspflicht immer noch in der Pflicht.
Ich verstehe nicht, warum ich meinem 17jährigen Kind innerhalb gewisser Grenzen, versteht sich, Vorschriften machen kann, was Ausbildung, Wohnort, Konsum o.ä. machen kann, aber in Punkto Sex nicht.

Wir sind übrigens immer noch bei der Definition von „freier Entfaltung der Sexualität“. Nach meinem Verständnis beinhaltet das nicht zügellosen Geschlechtsverkehr egal mit wem, wann oder wo.

Gruß
Elke

4 Like

Hallo Elke,

auch ein In-Rage-kommen und ein Tür zertrümmern braucht Zeit, die
könnte man nutzen.

auch darüber wissen wir nichts - nimm einen cholerischen Vater und eine dünne Tür, und die Sache kann sehr schnell gehen.

Nein, bis die Kinder 16 sind, dürfen Eltern bestimmen, mit wem
ihre Kinder Umgang haben.

Da ließe sich noch diskutieren, allerdings ist im vorliegenden
Fall die Tochter sowieso bereits 16.

DU hast 14 ins Spiel gebracht.

Ja, ich könnte es auch diskutieren, aber es ist hier doch off topic.

Wir sind übrigens immer noch bei der Definition von „freier
Entfaltung der Sexualität“. Nach meinem Verständnis beinhaltet
das nicht zügellosen Geschlechtsverkehr egal mit wem, wann
oder wo.

In der Tat - wir reden hier von dem Ausleben der Sexualität mit dem jungen Mann, der immerhin bereits seit 1 1/2 Jahren der feste Freund der Tochter ist.

Grüße

=^…^=

Hi

Das wäre dann respektlos, aber davon wissen wir nichts. Wir
wissen nur, dass der Vater gewaltsam in die Intimsphäre der
Tochter eingedrungen ist

Woher weißt Du das eigentlich so sicher? Warst Du dabei?

Es wäre ja auch möglich, daß das ganze ein Fake ist und wenn nicht, könnten die beiden durchaus vergessen haben die Badezimmertür abzuschließen und als der Vater dann in der Tür stand, hat sich einer der Beteiligten diese Geschichte zusammengestrickt, weil er sich furchtbar doof vorkam.

Gruß
Edith

Es wäre ja auch möglich, daß das ganze ein Fake ist und wenn
nicht, könnten die beiden durchaus vergessen haben die
Badezimmertür abzuschließen und als der Vater dann in der Tür
stand, hat sich einer der Beteiligten diese Geschichte
zusammengestrickt, weil er sich furchtbar doof vorkam.

Mag sein, mag nicht sein.

Festzuhalten bleibt, dass man auch aus fiktiven Geschichten etwas lernen kann, wenn man es denn möchte. Und sei es nur, dass man seine Position zum Elter(n)-Kind-Verhältnis neu überdenkt.

Abgesehen davon, habe ich persönlich keinen Anlass, den Wahrheitsgehalt der Geschichte in Zweifel zu ziehen.
Eine billige Badezimmer-Tür trete ich dir ggf. so schnell ein, dass du kaum „hui“ sagen kannst.

1 Like

Ich sehe das genauso wie Elke.

Auch das Ausleben der Sexualität hat seine Grenzen. Dazu gehört dann bspw. auch, dass man nicht überall ohne Konsequenzen sich rumtreibt.

Natürlich kann es den besondern Kick haben, wenn man sich im elterlichen Bad vergnügt. Nur muss ich dann mit dem Konsquenzen genauso leben, wie wenn ich es im Park oder sonst wo treibe.

Außerdem ist der Schlüssel doch wohl noch ein anderer. Was du konsequent ignorierst sind die Einwände, dass hier ein junger Mann ganz offensichtlich provoziert hat. Ein 17-jähriger junger Mann provoziert im vollem Bewusstsein - und jammert sich hier in einer Art aus, die sehr an den 10-jährigen erinnert, der vom Lehrer erwischt wurde. Das zeigt dann auch der Umstand, dass er trotz Nachfrage sich bisher nicht zu dem Punkt geäußert hat, was dem Eindringen mittelbar und unmittelbar zuvor gegangen ist.

Alles in allem klingt mir diese Schilderung so, dass auch ich dem jungen Paar Grenzen gezeigt hätte. Allerdings eben anders als der Vater das gemacht hat.

Dir sind die Umstände drumherum aber völlig wurscht. Dich interessiert auch nicht groß, wie es zu dieser Situation kam. Dich scheint auch nicht zu wundern, dass das Eindringen des Vaters offenbar aus dem Nichts gekommen sein soll. Du verteidigst nur bedingungslos, dass die Jugend in Sachen Sex alles können dürfen soll. Zwar nicht im Elternschlafzimmer, aber Bad ist OK, dann müsste es auch völlig in Ordnung in der Küche und im Wohnzimmer sein…

LG Petra

5 Like

Ok, ich beglückwünsche Dich für Deine Einstellung gegenüber Deiner Tochter. Aber was sagt denn der Vater der Kleinen dazu? Freut sich der auch, wenn der Lover vorbei kommt und erst mal ausgiebiges Bad mit seiner Perle nimmt…?

Ich glaube das ist einfach Einstellungsache. Ich persönlich finde, dass keine 14jährige Sex haben sollte. Und genau das sollte man seinem Kind auch vorleben bzw. erklären. Sicherlich wird es welche geben, die nicht auf den Vater oder die Mutter diesbezüglich hören. Ich denke genau das ist erziehungssache.

Der Wissende

Dir sind die Umstände drumherum aber völlig wurscht. Dich
interessiert auch nicht groß, wie es zu dieser Situation kam.
Dich scheint auch nicht zu wundern, dass das Eindringen des
Vaters offenbar aus dem Nichts gekommen sein soll. Du
verteidigst nur bedingungslos, dass die Jugend in Sachen Sex
alles können dürfen soll. Zwar nicht im Elternschlafzimmer,
aber Bad ist OK, dann müsste es auch völlig in Ordnung in der
Küche und im Wohnzimmer sein…

Ich muss sagen, ich sehe das genauso wie Petra.

Des Weiteren würden mich auch jetzt die näheren Umstände doch mal interessieren.

Der Wissende

1 Like

Hallo,

Du hast natürlich nicht das Recht gegen den Willen des Vaters
mit dessen minderjähiger Tochter in der Badewanne zu sitzen.

wo genau steht das?

das ergibt sich durch sein Hausrecht.

und ergibt sich aus dem Hausrecht auch, dass er die Tür des
Badezimmers aufbricht, in dem sich seine Tochter - welche ja
ebenfalls diese Wohnung bewohnt - feiwillig mit einem ihrer
Gäste befindet?

Ohne den Betroffenen Gelegenheit zu geben sich anzukleiden und
Badezimmer bzw. Haus freiwillig und zivilisiert zu verlassen?

ich denke, daß das alles abgedeckt ist. Nur leider kann ich Dir das…

Und wo genau kann man dieses väterliche Recht nachlesen?

…auf die Schnelle nicht liefern. Das ist Zivilrecht, da bin ich nicht so firm :wink: Allerdings erschließt sich das allein schon durch die Eigen- bzw. Besitztumsverhältnisse, findest Du nicht?

Achja, aber sofern dem so ist, hat die Mutter natürlich im Normalfall dasselbe Recht :wink:

Gruß,

Malte

…auf die Schnelle nicht liefern. Das ist Zivilrecht, da bin
ich nicht so firm :wink: Allerdings erschließt sich das allein
schon durch die Eigen- bzw. Besitztumsverhältnisse, findest Du
nicht?

Mitnichten.

Selbst mir als Nicht-Juristen „erschließen“ sich auf Anhieb mehrere Rechte, die in diesem Fall tangiert werden, angefangen bei den Eigentumsrechten des Vaters über die elterlichen Fürsorgenpflichten bis hin zu den Persönlichkeitsrechten der Tochter.

Das heißt, ein Abstellen auf lediglich die Eigentzumsverhältnisse wird dieser Konstellation nicht einmal im Ansatz gerecht.

1 Like

Hallo Petra,

Natürlich kann es den besondern Kick haben, wenn man sich im
elterlichen Bad vergnügt.

wenn wir nur von dem UP ausgehen, wissen wir ja noch nicht einmal, ob die beiden sich in der Wanne gerade „vergnügt“ haben. Vielleicht haben sie tatsächlich nur miteinander gebadet. So etwas soll vorkommen - wir wissen es nicht.

Und allein, in entblättertem Zustand vom Vater angetroffen zu werden, dürfte für Teenager (und im Zweifelsfall nicht nur die) hochnotpeinlich sein.

Ein 17-jähriger junger Mann provoziert im vollem Bewusstsein

Inwiefern denn? Er hat eine Freundin, mit der er bereits seit 1 1/2 Jahren liiert ist, und hält sich mit dieser in einem verschlossenen Raum auf. Was daran ist denn so derart provozierend?

  • und jammert sich hier in einer Art aus,

Mmh, wir scheinen verschiedene Postings gelesen zu haben - ich kann darin kein Jammern erkennen.

Das zeigt dann auch der Umstand, dass er trotz Nachfrage sich bisher nicht zu dem Punkt geäußert hat, was dem Eindringen mittelbar und
unmittelbar zuvor gegangen ist.

Du weißt aber schon, dass es Leute gibt, die nicht jederzeit und unbegrenzt Zugang zum Internet haben? Und vielleicht hat er bei den archaischen Tönen, die hier laut wurden, auch schlicht und ergreifend keine Lust mehr noch weiter zerrissen zu werden. Verdenken könnte ich es ihm nicht.

Dir sind die Umstände drumherum aber völlig wurscht. Dich
interessiert auch nicht groß, wie es zu dieser Situation kam.

Nein, ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir darüber so ziemlich nullkommagarnix wissen.

Ich finde aber die Filme, die sich offenkundig in den Köpfen mancher Schreiber hier abspielen, sehr interessant.

Dich scheint auch nicht zu wundern, dass das Eindringen des
Vaters offenbar aus dem Nichts gekommen sein soll.

Mir sind in meinem Leben durchaus schon genug Choleriker über den Weg gelaufen, dass ich es mir zumindest vorstellen kann. Und wenn ich so einige Reaktionen hier noch lese…

Du verteidigst nur bedingungslos, dass die Jugend in Sachen Sex
alles können dürfen soll.

Nein, ich weise nur darauf hin, dass auch Eltern nicht alles dürfen.

Was mich an der ganzen Diskussion übrigens massiv stört, ist, dass meistenetils nur auf den jungen Mann abgestellt wird. Da war aber auch noch seine Freundin beteiligt, die Tochter des rabiaten Vaters, und es geschah in ihrem Zuhause. Und ja, auch Mädchen und Frauen sind eigenständig handelnde Wesen und nicht nur Verhandlungsmasse bei Besitzstreitigkeiten zwischen ihrem Vater und anderen Männern.

Gruß

=^…^=

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