Wir hatten gestern unsere Jahreshauptversammlung des Tanzsportvereins. Die Einladung dazu war fristgerecht zugegangen inklusive eines Antrags des Vorstands auf Beitragsanpassung von 15 auf 16 Euro für Vollzahler. Dieser Betrag wurde gestern im Lauf der Sitzung vom Vorstand auf 18 Euro hochgesetzt und von den anwesenden Mitgliedern (30 von 124) auch mehrheitlich beschlossen. Meine Frage: Darf der Vorstand einen solchen Antrag einfach ändern, ohne dass alle Mitglieder darüber Kenntnis haben?
Hallo Biggi,
da hattet ihr ja" Glück" dass es nicht höher beschlossen wurde.
Allen Ernstes: So geht es aus meiner Sicht nicht !!!
In den Statuten muss schriftlich abgefasst sein, wieviel Mitglieder ( Anzahl oder Prozent)dem neuen Vorstandsbeschluss zustimmen können/müssen.
M.E.nach müsste eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden; sicher wieder mit Fristen.
mfg idefixer
ja sicher darf der Vorstand das. Wichtig ist einzig und alleine, dass das Vorhaben der Beitragserhöhung an sich fristgerecht angekündigt worden ist. In der Sache kann es naturgemäß immer in der Höhe zu leichten Änderungen kommen und damit muss man als Mitglied bei solchen vorhaben einfach rechnen. Häufig wird das auch von einem Mitglied selber angeregt.
Wer also. Auf solch eine Mitglieder Versammlung nicht geht der darf sich dann um die zwei Euro mehr im jahr im Gegensatz zur Einladung auch nicht weiter beschweren wäre er eben besser hingegangen saß ist dann der preis der Faulheit.
idefix liegt übrigens falsch.
rechtlich ist es so: die Höhe des Beitrags legt ausschließlich die Mitgliederversammlung fest.
Anträge zur Änderung des Beitrags kann jedes Mitglied oder natürlich auch der Vorstand stellen. über den Antrag wird dann diskutiert ggf. er wie hier leicht angepasst und dann entscheidet die mv darüber.
bei einem Antrag auf Beitragserhöhung muss man damit rechnen dass es auf der mv noch zu detailaenderungen kommen kann. Wer nicht auf die mv geht der hat da eben Pech gehabt.
es ist in dem Fall hier alles korrekt gelaufen das Vorhaben war klar die mv hat entschieden und fertig. daran ist also nichts mehr zu ändern.
Über zwei Euro im Jahr würde ja auch keiner meckern - es sind aber zwei Euro im Monat und das pro Tanzpartner, macht schon 48 Euro (in unserem Fall sogar 72, da wir auch noch volljähriges Kind im Verein haben).
Ja. Beitragserhöhung stand auf der Tagesordnung. Beitragserhöhung ist passiert. Muss man halt zur Mitgliederversamlung gehen.
Hallo Biggi,
ich halte das Vorgehen des Vorstandes für nicht angreifbar.
Auch falls in der Einladung die Beitragsanpassung betragsmäßig -von bisher 15 auf 16 EUR- genannt war, können die Mitglieder nicht darauf vertrauen, dass genau diese Anpassung auch beschlossen wird.
Vermutlich hat sich in der Sitzung aus der Diskussion ergeben, dass die zunächst beabsichtigte Erhöhung nicht ausreichend ist und der Vorstand hat den neuen Betrag zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die anwesenden Mitglieder hätten ja auch die Möglichkeit gehabt, nur die Erhöhung um 1 EUR zu beschließen bzw. den Erhöhungsantrag von 15 auf 18 EUR abzulehnen.
Gruß
B. Kaufmann
Naja, in der Diskussion hat sich ergeben, dass eine Erhöhung um 1 Euro ausreichend wäre, man aber nicht im nächsten Jahr wieder abstimmen wollte und dann doch lieber Rücklagen bilden wollte.
Die ursprüngliche Erhöhung stand auch auf Nachfrage nicht mehr zur Abstimmung.
Auch wurden mehrere Erhöhungen gleichzeitig abgestimmt (Vollzahler, Premiummitglieder, Turnierpaare, Jugendliche).
Ich meine mich erinnern zu können, dass die Anträge zwei Wochen vorher gestellt werden müssen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung haben - wenn jetzt bei der Sitzung so eine Änderung vorgenommen wird, haben die Nicht-Anwesenden ja gar keine Möglichkeit der Stellungnahme mehr. Ich denke, viele haben sich gesagt, okay, 1 Euro nehmen wir hin - bei 3 Euro wären vermutlich mehr Leute da gewesen.
Gruß
Biggi
Hallo Biggi,
grundsätzlich haben ja alle Anwesenden der Beitragserhöhung zugestimmt, also war auch die Notwendigkeit vorhanden.
Warum jetzt alles in Frage stellen?
Da in der Einladung die Erhöhung zur Abstimmung angekündigt war ist die Vorgehensweise ok.
Wichtig ist das die Gemeinschaft abstimmt, deswegen wird ja eine Jahreshauptversammlung (auch Mitgliederversammlung) veranstaltet um ein gemeinsammes Ergebnis , positiv oder negativ zu entscheiden.
Eine Abstimmung, das der zum Beispiel der Beitrag reduziert wird wäre genauso legitim.
Alle Mitglieder hatten die Info das über das Thema entschieden wird. Wer nicht dabei war ist selber schuld.
Vielleicht haben Dir meine Ausführungen geholfen, wünsche weiterhin ein aktives Vereinsleben.
Viele Grüße,
Schützenmeister
Hallo Biggi
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium in einem Verein. Bis auf Satzungsänderung kann es fast alles beschließen.Auf der Tagesordnung wird auch der Punkt Erhöhung des Jahresbeitrages gestanden haben.Etwas anders sieht es aus, wenn die Höhe des Jahresbeitrages in der Satzung gestanden hat. Dann wäre es meines Erachtens eine Satzungsänderung. Hier wäre ein dreiviertel Mehrheit erforderlich gewesen.
Gruß sieglud
Biggi, ganz konkret: gewisse Vorhaben gehören in der Tat zwei Wochen (oder wie auch immer die Ladungsfrist beschaffen ist) vorher angekündigt, also in die offizielle Ladung.
Beispiele dafür sind Beitragsänderungen oder Neuwahlen des Vorstands.
Der Grund dafür ist auch simpel wie einleuchtend: wenn auf einmal jemandem während der Versammlung die Idee kommt, wir machen neue Beiträge und man könnte das so ad hoc machen, dann gäbe das jede Menge Unfrieden. Daher sind solche Vorhaben von genügender Reichweite vorher anzukündigen.
Das war’s dann aber auch schon.
Euer Vorstand hat in der Einladung darauf hingewiesen, dass der Beitrag erhöht werden soll, es stand also auf der Tagesordnung drauf.
Dass es dann im jeweiligen Vorhaben selber noch zu Änderungen aufgrund des Verlaufs der Mitgliederversammlung kommen kann, wie die Höhe ausfällt, ist völlig normal. Damit muss man rechnen und leben, wenn so etwas auf der TO steht.
Und ob das dann nun 1 Euro mehr sind oder 10 Euronen, das spielt dabei keine Rolle. Wenn die MV beschließen sollte, so und so ist der neue Beitrag, dann ist er es und fertig.
Man hat da genau zwei Möglichkeiten in dem Fall, man kann sich dem entweder fügen oder kündigen. Rechtlich gesehen ist das alles tadellos, was hier passierte.
Und der Standpunkt „wäre da 3 Euro Erhöhung“ in der TO gestanden, wären wohl mehr Leute gekommen mag für einen persönlich gelten, hat aber für die rechtliche Würdigung keine Relevanz. Wenn man bei Beitragsänderungen jedweder Art wie hier sensibel ist und das Thema auf der TO steht, dann muss man einfach auf die MV hin und fertig.
So ist die Sache nun gelaufen.
Die Jahreshauptveranstaltung (=Mitgliederversammlung) ist oberstes Beschlussorgan des Vereins. Insofern kann dort alles mehrheitlich beschlossen werden, es sei denn, in der Satzung steht etwas anderes. Darin steht mitunter z.B., dass über Satzungsänderungen nur abgestimmt werden kann, wenn sie in dem mit der Einladung übersandten Tagesordnungsvorschlag enthalten waren. Und wenn die Beitragshöhe dann in der Satzung steht, wäre der Beschuss ungültig.
Viele Grüße
Antrags des Vorstands auf :Beitragsanpassung von 15 auf 16 Euro für Vollzahler. Dieser Betrag wurde gestern im Lauf der Sitzung vom Vorstand auf 18
Euro hochgesetzt und von den anwesenden Mitgliedern (30 von :124) auch mehrheitlich beschlossen. Darf der
Vorstand einen solchen Antrag einfach ändern, ohne dass alle Mitglieder darüber Kenntnis haben?
Die Antragsfrist von zwei Wochen gilt wahrscheinlich nur für Anträge der Mitglieder; für die Beitragsänderung bezüglich der Vollzahler genügte aus meiner Sicht die Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung.
Aber für die übrigen Mitglieder-Arten (Premiummitglieder/Turnierpaare/Jugendliche)war die Beitragsanpassung -wohl- nicht angekündigt und der Beschluss ist daher unwirksam (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Ja (ich gehe davon aus, dass deswegen nicht die Satzung geändert werden muss). Die MV entscheidet verbindlich.
Gruß, Daniela
Hallo,
die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereins.
Da ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Beitragsanpassung auf der Tagesordnung stand, wussten alle Mitglieder, dass es zu einer Abstimmung kommen wird.
Wer den Antrag gestellt hat und wie hoch der Beitrag im Antrag formuliert wird, ist Nebensache. (Auch Vorstandsmitglieder sind Mitglieder!!)
Die an der Abstimmung teilgenommenen Mitglieder haben einen Beschluss gefasst, der von allen Mitgliedern zu akzeptieren ist. Der Vorstand " muss " den Beschluss der Abstimmung umsetzen!!!
Lösung: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen (siehe eure Satzung bzw. BGB) mit einem Tagesordnungspunkt " Festsetzung des Jahresbeitrages/ Monatsbeitrages" oder in 12 Monaten einen Antrag auf Beitragsanpassung stellen und viele Mitglieder ( die der gleichen Meinung sind) mobilisieren. Das können auch viele neu eingetretene Mitglieder sein ( in eurem Fall so ca. 30 Personen). Manche Satzungen lassen auch Vollmachten für nicht anwesende Mitglieder zu. Dann sieht das alles etwas anders aus.
Gruß
Jeremias